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Ergebnistabelle bzw. Abgrenzungsrechnung gaaanz einfach! - IHK-Prüfung 2018/2019
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 73 Zeilen
- Hallo Ihr Lieben, es ist Sonntag, es ist 12 Uhr, willkommen zum neuen Video. Nachdem es hier in letzter Zeit etwas still geworden ist, bin ich
- jetzt wieder am Start. Es wird wieder wöchentlich neue Videos geben. Ich werde IHK-Prüfungsaufgaben aus der Kostenrechnung und Buchführung vorrechnen. Falls ihr Aufgaben habt, zu denen ich ein Video
- erstellen soll, dann immer her damit. Wir starten heute mit einer Aufgabe zur Ergebnistabelle. Diese ist an eine Aufgabe aus der IHK-Prüfung 2018/2019
- der Kaufleute für Büromanagement angelehnt. Da die Aufgaben urheberechtlich geschützt sind, kann ich die natürlich nicht 1:1 übernehmen. Muss ich ja auch nicht. Wenn ihr mein Video
- verstanden habt, dann könnt ihr diese Aufgabe ohne Probleme lösen. Garantiert! Ich habe uns dafür wieder schöne Animationen erstellt, wie ihr es von mir gewohnt seid. Dann
- beginnen wir jetzt mal mit der Aufgabe. Die Aufgabenstellung lautet: Erstelle die Ergebnistabelle für den Möbelproduzenten Müller für den Monat März mithilfe folgender
- Angaben. Hier ist nur der kalkulatorische Unternehmerlohn von 10.000 Euro vorgeben. Außerdem haben wir noch die Ergebnistabelle, in der die Aufwendungen und Erträge bereits
- eingetragen wurden. Wir brauchen also nichts mehr abzuschreiben und können gleich starten. Zu Beginn müssen wir erstmal die Summen berechnen. Das sind 261.000 Euro bei den
- Aufwendungen und 385.000 Euro bei den Erträgen. Jetzt bilden wir noch den Saldo. Also größere Seite minus kleinere Seite und das macht dann 124.000 Euro. Den Saldo schreiben wir wie immer
- auf die kleinere Seite und schon sind wir fertig. Weiter geht es mit den Abgrenzungen der neutralen Aufwendungen und Erträge. Hier müssen wir schauen,
- ob etwas betriebsfremd ist, also nicht dem eigentlichen Betriebszweck dient. Oder ob etwas außerordentlich ist, also nicht typisch für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ist. Oder
- ob etwas periodenfremd ist, also in einer anderen Abrechnungsperiode angefallen ist. Zuerst schauen wir mal, ob etwas betriebsfremd ist.
- Um festzustellen, ob irgendetwas betriebsfremd ist oder nicht müssen wir uns nochmal in Erinnerung rufen was eigentlich der Betriebszweck ist, beziehungsweise was für einen Betrieb wir
- eigentlich haben. In unserem Eingangsbeispiel haben wir gesagt, dass wir der Möbelproduzent Müller sind. Unser Betriebszweck ist es also Möbel herzustellen und diese zu verkaufen. Alles
- was damit zu tun hat ist betriebsbezogen. Alles andere ist betriebsfremd. Jetzt schauen wir die einzelnen Posten in der Ergebnistabelle durch und checken, ob diese betriebsfremd sind oder nicht.
- Beginnen wir mit den „Umsatzerlösen“. Diese entstehen, wenn wir die Möbel, die wir selbst hergestellt haben, verkaufen. Somit haben die Umsatzerlöse mit der Herstellung
- und dem Verkauf von Möbeln zu tun und sind somit nicht betriebsfremd und somit nicht neutral. Wir müssen jetzt nichts weiter tun. Weiter geht’s mit den „Erlösen aus Vermietung
- und Verpachtung“. Diese bekommt man dadurch, dass man zum Beispiel Wohnungen an seine Mitarbeiter vermietet, aber das hat ja mit der Herstellung und dem Verkauf von Möbeln nichts zu tun. Also
- sind diese Erlöse betriebsfremd und wir müssen sie rausrechnen. Daher übertragen wir die 80.000 € aus der Spalte „Erträge lt. Fibu“ in die Spalte „neutrale Erträge“.
- Weiter geht es mit den „Zinserträgen“. Zinserträge bekommt man, wenn man sein Geld auf der Bank anlegt und dafür Zinsen bekommt. Das hat mit der Herstellung und dem Verkauf von Möbeln nichts zu
- tun. Also sind „Zinserträge“ betriebsfremd und wir müssen sie rausrechnen. Daher übertragen wir die 5.000 € aus der Spalte „Erträge lt. Fibu“ in die Spalte „Neutrale Erträge“.
- Weiter geht es mit den „Aufwendungen für Rohstoffe“. Rohstoffe brauchen wir, um Möbel herzustellen zu können. Daher sind die „Aufwendungen für Rohstoffe“
- nicht betriebsfremd und somit nicht neutral. Wir brauchen also hier nichts weiter zu tun. Genauso verhält es sich mit den „Aufwendungen für Hilfsstoffe“ und den „Aufwendungen für Energie“.
- Auch diese werden für die Produktion benötig und sind somit nicht betriebsfremd und nicht neutral. „Löhne“ bekommen unsere Mitarbeiter in der Produktion, da diese in der Regel nicht gerne
- umsonst arbeiten. Die Mitarbeiter werden für die Produktion benötigt, daher sind die Löhne nicht betriebsfremd und somit nicht neutral. „Gehälter“ bekommen auch unsere Mitarbeiter.
- Diesmal die Mitarbeiter in der Verwaltung. Die brauchen wir auch um unsere Produkte zu verkaufen. Daher sind die Gehälter nicht betriebsfremd und somit nicht neutral.
- Weiter geht es mit der „Fremdinstandhaltung“. Was ist das eigentlich? Man sagt z. B.: „Die Maschine muss instandgesetzt werden.“ Das hast du vielleicht schonmal gehört. Das kann
- entweder so sein, dass irgendetwas kaputt ist und die Maschine repariert werden muss oder dass man Teile austauscht, die vielleicht demnächst kaputt gehen könnten. Das ist so ähnlich wie bei einem
- Auto. Da muss man auch in regelmäßigen Abständen den Service machen lassen. Dort werden dann z. B. die Bremsscheiben ausgetauscht, weil sie schon ziemlich abgefahren sind aber noch funktionieren.
- Man will ja nicht so lange warten, bis die Bremse nicht mehr funktioniert und man sich dann die Hacken spitz fährt. Oftmals lassen wir unsere Maschinen nicht von eigenen Mitarbeitern
- instand setzen. Meistens kommt der Kundendienst und macht das. Es kommt also jemand Fremdes. Deshalb nennt man es auch Fremdinstandhaltung. Da man die Fremdinstandhaltung braucht,
- damit die Maschinen gut funktionieren und man die Maschinen für die Produktion braucht, ist die Fremdinstandhaltung natürlich nicht betriebsfremd und somit nicht neutral.
- Jetzt fehlt uns nur noch die „Grundsteuer“. Die Grundsteuer bezahlt man auf Grundstücke. In unserem Fall sind es wahrscheinlich die Grundstücke, auf denen die Gebäude für unseren
- Betrieb stehen. Da in der Aufgabenstellung nichts anderes steht, können wir davon ausgehen, dass es wohl so ist. Die Grundstücke brauchen wir für die Gebäude von unserem Betrieb, in dem wir die
- Möbel herstellen. Ohne die Grundstücke könnten wir keine Möbel produzieren. Daher ist die Grundsteuer nicht betriebsfremd und somit nicht neutral. Jetzt sind wir mit der Überprüfung, ob etwas
- betriebsfremd ist oder nicht schon durch. Jetzt müssen wir schauen, ob etwas außerordentlich ist. Also nicht typisch für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb.
- Das ist bei uns jetzt nicht der Fall. Nun müssen wir schauen, ob etwas periodenfremd ist. Also in einer anderen Abrechnungsperiode angefallen ist. Das ist hier auch nicht der Fall.
- Somit sind wir mit der Abgrenzung fertig. Jetzt müssen wir die Summen bilden. Beginnen wir mit den neutralen Erträgen, denn neutrale Aufwendungen haben wir ja nicht. 80.000 Euro plus
- 5.000 Euro macht 85.000 Euro und das schreiben wir hier unten rein. Bei den neutralen Aufwendungen ist es ganz einfach, denn hier haben wir ja nichts. Also schreiben wir hier einen 0 rein.
- Jetzt müssen wir noch den Saldo berechnen. Also größere Seite minus kleinere Seite. Also 85.000 Euro minus 0 Euro und das macht natürlich 85.000 Euro. Den Saldo schreiben wir auf die
- kleinere Seite. Somit haben wir auf beiden Seiten 85.000 Euro und unsere Waage ist ausgeglichen. Klicke bitte jetzt auf den Like Button und abonniere meinen Kanal,
- damit du in Zukunft kein Video mehr verpasst. So, weiter geht es mit dem nächsten Schritt, den kostenrechnerischen Korrekturen. Das ist wie immer gaaanz einfach, denn lauft Aufgabenstellung haben
- wir hier nur den Kalkulatorischen Unternehmerlohn von 10.000 Euro. Den schreiben wir jetzt hier in der Tabelle unter Zusatzkosten rein. Was sind nochmal Zusatzkosten? Das sind Kosten, die wir
- nicht in der Finanzbuchhaltung haben, die wir aber gerne in der Kosten- und Leistungsrechnung mit drin hätten. Die 10.000 Euro tragen wir einmal bei „Verrechnete Kosten“ und einmal bei „Kosten“
- ein. Schon sind wir mit den Kostenrechnerischen Korrekturen fertig. Das war ja super einfach! Jetzt müssen wir die Summen bilden. Beginnen wir mit den verrechneten Kosten. Das sind
- 10.000 Euro und die schreiben wir hier unten rein. Bei den Aufwendungen laut Fibu haben wir nichts. Also schreiben wir hier einen 0 rein. Jetzt müssen wir noch den Saldo berechnen. Also
- größere Seite minus kleinere Seite. Also 10.000 Euro minus 0 Euro und das macht natürlich 10.000 Euro. Den Saldo schreiben wir auf die kleinere Seite. Somit haben wir auf beiden Seiten 10.000
- Euro und unsere Waage ist ausgeglichen. Nun müssen wir die Kosten und die Leistungen berechnen und das ist mal wieder gaaanz einfach! Wir schauen jetzt immer, ob die jeweiligen Posten
- bereits bei den Unternehmensbezogenen Abgrenzungen oder Kostenrechnerischen Korrekturen abgegrenzt wurden, oder nicht. Ist das nicht der Fall übernehmen wir sie einfach 1:1 entweder in
- die Kosten- oder in die Leistungspalte. Wenn nicht, brauchen wir nichts weiter zu tun. Beginnen wir mit den „Umsatzerlösen“. Damit haben wir noch nichts gemacht. Die gehören
- weder zu den Unternehmensbezogenen Abgrenzungen noch haben wir sie bei den Kostenrechnerischen Korrekturen irgendwie verändert. Also können wir sie 1:1 in die Leistungs-Spalte übernehmen.
- Kommen wir zu den „Erlösen aus Vermietung und Verpachtung“. Diese haben wir bereits als neutrale Erträge abgegrenzt. Die wollen wir in der Kosten- und Leistungsrechnung nicht
- mit drin haben. Wir brauchen also nichts weiter zu tun. Genauso funktioniert es mit den „Erträgen aus Finanzanlagen“. Die Aufwendungen für Rohstoffe,
- Hilfsstoffe und Energie sowie die Löhne, Gehälter, Fremdinstandhaltung und Grundsteuer gehören weder zu den „Unternehmensbezogenen Abgrenzungen“ noch haben wir sie bei den
- „Kostenrechnerischen Korrekturen“ irgendwie verändert. Wir können sie also 1:1 in die „Kosten Spalte“ übernehmen. Sie gehören zu den sogenannten Grundkosten. Bei den Grundkosten
- sind die Beträge in der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung gleich groß. Jetzt müssen wir nur noch die Summen bilden und den Saldo ausrechnen. Die Summe der Leistungen
- beträgt 300.000 €. Die Summe der Kosten 271.000 €. Nun müssen wir wieder den Saldo berechnen. Also größere Seite minus kleinere Seite. In unserem Fall also Leistungen von 300.000 € minus Kosten
- von 271.000 €. Das ergibt ein Betriebsergebnis von 29.000 €. Das schreiben wir auf die kleinere Seite hin. Wir haben also mit der Herstellung und dem Verkauf von Möbeln 29.000 € Gewinn erwirtschaftet.
- Somit ist die Ergebnistabelle fertig! Zum Abschluss müssen wir noch das Gesamtergebnis, das neutrale Ergebnis und das Betriebsergebnis berechnen.
- Beginnen wir mit dem Betriebsergebnis. Das sind natürlich die 29.000 Euro, die wir eben gerade ausgerechnet haben. Die schreiben wir jetzt bei Betriebsergebnis hin.
- Weiter geht es mit dem neutralen Ergebnis. Um das zu berechnen zählen wir einfach die 85.000 Euro aus den unternehmensbezogenen Abgrenzungen und die 10.000 Euro aus den Kostenrechnerischen
- Korrekturen zusammen. Das ergibt dann ein neutrales Ergebnis von 95.000 Euro. Jetzt fehlt nur noch das Gesamtergebnis. Das ist ja der Saldo aus der Finanzbuchhaltung
- und damit unser Gewinn aus dem GuV Konto. Das sind hier 124.000 Euro. Jetzt wollen wir noch mal die Probe auf´s Exempel machen und schauen, ob wir richtig
- gerechnet haben. Das ist ja das Schöne hier, dass man bei Klausuren am Ende checken kann, ob man richtig gerechnet hat oder nicht. Bei Mathearbeiten weiß man das nie. Da kann
- man immer nur hoffen, dass alles passt, aber hier können wir eine Probe machen. Das Betriebsergebnis plus das neutrale Ergebnis muss das Gesamtergebnis ergeben. Wir rechnen also 29.000 Euro plus 95.000
- Euro und das macht 124.000 Euro. Das passt! Wir haben also richtig gerechnet und alles ist gut. Jetzt schauen wir uns mal die einzelnen Ergebnisse an. Hier fällt auf,
- dass das neutrale Ergebnis deutlich höher als das Betriebsergebnis ist. Wir verdienen mehr als 3 mal so viel Geld mit der Vermietung und Verpachtung und mit unseren Zinserträgen,
- als mit der Herstellung und dem Verkauf der Möbel. Wenn wir unseren Betrieb schließen würden und lieber zu Hause hinter dem Ofen sitzen würden und nichts tun würden,
- dann würden wir immer noch 95.000 Euro verdienen. Mit dem Betrieb zusammen sind es dann allerdings 124.000 Euro. Da muss man sich jetzt überlegen, ob sich das lohnt. 95.000 Euro
- fürs Nichtstun kassieren oder einen großen Betrieb mit viel Arbeit für 129.000 Euro im Monat führen. Schwere Entscheidung! Das muss jeder für sich selbst entscheiden, was ihm lieber ist.
- So, damit sind wir mit der Prüfungsaufgabe fertig. War doch gar nicht so schwierig, oder? Falls du noch Fragen zur Ergebnistabelle hast oder auch gerne mal komplexere Aufgaben
- dazu lösen möchtest, dann schau dir doch mal mein eBook zur Ergebnistabelle an. Du findest es unten in der Videobeschreibung. Das nächste Video mit einer weiteren
- IHK-Prüfungsaufgabe erscheint wie immer nächsten Sonntag um 12:00 Uhr. Mach´s gut, bis dann Tschüss!!!
Zum Nachlesen
AbgrenzungsrechnungNicht jeder Aufwand muss ein betriebsbezogener Aufwand und damit Kosten und nicht jeder Ertrag eine Leistung sein. Wenn beispielsweise ein Schreinermeister …
KostenartenrechnungDie Kostenartenrechnung ist die erste von drei Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung. Im Rahmen der Kostenartenrechnung müssen die Kosten von …