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Art. 1 I GG Menschenwürde (SCHEMA) - Staatsrecht II 12
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 65 Zeilen
- ja willkommen zurück zu einer neuen Folge Staatsrecht 2 heute fangen wir an mit der richtigen Prüfung der einzelnen Freiheitsgrundrechte das heißt wir gehen
- die einzelnen Freiheitsgrundrechte durch und schauen uns an was dort im Einzelfall bei Schutzbereich Eingriff und der verfassungsrechtlichen
- Rechtfertigung geprüft werden muss und den Anfang macht selbstredend der Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz nämlich die sogenannte Menschenwürde ich e vor
- die Würde des Menschen ist unantassbar sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
- na und wie es so will fangen wir natürlich an den Schutzbereich dieser Norm zu erörtern das heißt zunächst einmal ihr wisst wir haben den
- persönlichen Schutzbereich und den sachlichen Schutzbereich zunächst einmal der persönliche Schutzbereich und wir fragen uns konkret wer ist geschützt
- also welcher Grundrechtsträger ist hier geschützt wenn wir uns in Artikel 1 1 Grundgesetz angucken dann werden wir ganz schnell feststellen dass
- jeder Mann natürlich jeder Mann von Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz geschützt wird juristische Personen sind jetzt allerdings nicht hiervon erfasst warum
- weil hier eben von dem Menschen an sich gesprochen wird juristische Personen fallen da nicht runter ja das heißt nur reale Menschen fallen auch unter den
- Schutz des Artikel 1 Abs 1 Grundgesetz macht ja natürlich auch Sinn so zwei Besonderheiten noch auch das werdende Leben der
- nashitorus und bereits tote Personen werden vom Artikel 1 ab 1 Grundgesetz geschützt das heißt falls eine tote Person in irgendeiner Weise
- m vielleicht durch grabschendung oder durch äh Vers verschmähung von von von von vom vom Namen ja gedemütigt wird beispielsweise dann
- können Familienangehörige dieses dieses diesen Verstoß gegen das Freiheitsrecht der Menschen würde Geld machen nur als
- Beispiel beim werdenden Leben bei dem nasitorus ist ist es umstritten wann ab welcher Woche
- der Befruchtung nun ja das werden Leben umfasst wird ja
- manche meinen ab der zween Woche nach der Befruchtung im Grunde könnt ihr euch für die Klausur merken das werdenende Leben an sich ist geschützt und ich ich
- denke mal dass in der Klausur wird dieses Problem eh nicht auftauchen dementsprechend ist es auch für uns eigentlich unrelevant merkt euch dass
- teniturus an sich das werende Leben geschützt ist so und wann das ab ab welcher Woche das geschützt wird das kann erstmal wirklich entfallen das ist
- erstmal für uns unwichtig im Zweifelsfalle ab der zween Woche der Befruchtung der Eizelle so dann geht's weiter mit dem sachlichen Schutzbereich
- und hier fragen wir uns natürlich welches Verhalten geschützt wird das heißt was wird konkret geschützt vom Artikel 1 Abs
- 1 Grundgesetz und hier ist stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig Leute wir müssen jetzt definieren was die Menschenwürde ist und es gibt so
- viele Definitionen zu Menschenwürde keine von diesen Definitionen ist perfekt das sage ich jetzt schon mal im Vorhinein am besten finde ich diese
- Menschenwürde ist gleich der soziale Wert und achtungsanspruch der den Menschen wegen seines Mensch Seins zukommt besonders hervorgehoben werden
- muss hier also der Schutz der Erniedrigung Demütigung Ächtung verfolgen oder Folterung das heißt falls ihr in der
- Klausur einem sachfalt gegenüber steht wo jeem erniedrigt gedemütigt geächtet verfolgt oder gefoltert wird dann könnt ihr regelmäßig davon ausgehen dass
- sachliche Schutzbereich eröffnet ist da eben hier in die Menschenwürde an sich eben ja eingegriffen wird kommen wir zum nächsten ja zu zum
- zum Eingriff das heißt wann liegt ein Eingriff in den Schutzbereich des Artikel 1 1 Grundgesetz vor und im Grunde haben wir
- das schon in dem sachlichen Schutzbereich örtert der liegt vor wenn der einzelnen Menschen verachtender Weise seine menschenqualität
- abgesprochen wird und er zu einem Objekt degradiert wird dann liegt ein Eingriff in den schutzbereichtikel 1 bis 1 Grundgesetz vor und
- das ganze wird regelmäßig ja mit Hilfe des klassischen Eingriffs begründet werden ähm natürlich könnten auch mittelbare Eingriffe mit dem modernen
- Eingriff möglich sein hier in diesem Falle das müsste dann eben in der Klausur dann gucken ähm ob eben ein klassischer oder ein moderner Eingriff
- hier vorliegt äh beim Eingriff ja gibt's jetzt nicht mehr so viel zu zu sagen ich denke mal der Eingriff ist relativ schnell
- abgehandelt ähm falls ihr wie gesagt irgendwelche Fragen noch habt zu den einzelnen prüfungspunkten dann schaut doch mal bitte wieder ins letzte Video
- da habe ich noch mal alles genau erklärt und ähm wir werden jetzt nicht mehr auf die einzelnen Begriffe des klassischen Eingriffs oder das moderneen Eingriffs
- gehen diese allgemein Regelung die haben wir bereits alle besprochen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bei der Menschenwürde Frage an euch ist
- eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs überhaupt möglich bei der Menschenwürde ja nein ist es nicht wenn wir uns Artikel 1 ab 1
- Grundgesetz Satz 1 anschauen dann steht dort die Würde des Menschens unantastbar unantastbar das heißt wir können nicht wir können dieses Grundrecht nicht
- einschränken der Gesetzgeber kann dieses Grundrecht nicht einschränken und auch die Verwaltung kann dies nicht tun auch die Polizei darf nicht darf dies nicht
- tun und auch das Finanzamt darf dies auch nicht tun ja das heißt eine Einschränkung ist nicht möglich und dementsprechend verfassungsrechtliche
- Rechtfertigung nicht möglich ja das heißt es gibt keine Schranken und es gibt auch keine schrankenschranken dementsprechend so jetzt noch mal ein
- kurzer Fall zu dem ganzen Beispiel der Polizist P ist auf Streife unterwegs in einem abgelegenen Park entdeckt der den Obdachlosen o welcher friedlich auf
- einer Parkbank schläft dem P geht dies gewaltig gegen den Strich die Obdachlose Pack könen er mit Augen nicht mehr sehen also beschließt er den oh von der
- Parkbahn zu vertreiben hierfür geht er zu oh hin und rischt etliche Male mit seinem Schlagstock auf den Kopf des O ein dieser überlebt schwer verletzt
- liegt hier ein Verstoß gegen die Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz vor wie fangen wir jetzt das ganze an
- das heißt jede Prüfung fängt an mit einer Überschrift und mit einem Obersatz das kennen wir ja schon wie lautet der Obersatz und der Obersatz ist regelmäßig
- genau das gleiche nur dass die einzelnen Grundrechte ausgetauscht werden ein Verstoß würde vorliegen wenn ein Eingriff in den Schutzbereich des
- Artikel 1 1 Grundgesetz erfolgte welch verfassungsrechlich nicht gerechtfertigt werden kann Punkt aus fertig Obersatz bleibt immer gleich dann fangen wir an
- mit dem Schutzbereich und Spulen einfach nur unser Schema ab persönlicher Schutzbereich ja für euch wäre es vielleicht sogar am besten wenn ihr
- jetzt hingeht euch ein Stift und Blatt Papier holt und das ganze jetzt für euch fertig macht das würde ich euch empfehlen danach werden wir zusammen die
- Lösung abgleichen so persönlicher Schutzbereich ja wer wird geschützt jeder Mann also auch der Obdachlose o dementsprechend können wir hier ein Plus
- hinsetzen ich werde jetzt mal gerade ganz kurz hier meine Stifte rausholen Boom plus so dann haben wir den sachlichen Schutzbereich das heißt was
- wird geschützt das habe ich jetzt hier noch mal aufgeschrieben sozialer Wert und achtungsanspruch der den Menschen wegen seines Menschseins zukommt
- besonders hervorgehoben werden muss ja also der Schutz vorniedrigung Demütigung chtung Verfolgung oder Folterung ganz kurz noch mal ihr solltet
- natürlich diese ganzen Definitionen auswendig lernen die sollten in der Klausur wirklich sitzen damit dort keine Probleme auftauchen ich denke dass
- Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in der Klausur eher unwahrscheinlich ist dass das dran kommt nichtdestotrotz sollt ihr es trotzdem
- lernen und drauf haben ja natürlich wird der o hier gedemütigt er wird getreten vom vom Polizisten m ja er wird öffentlich gedemütigt getreten
- erniedrigt somit wird hier in den sachlichen Schutzbereich des Artikel 1 Grundgesetz eingegriffen dementsprechend haben wir das und ein Eingriff haben wir
- im Prinzip gerade auch schon bejahrt ja das heißt wie gesagt der P wird hier zum der o wird jetzt vom P zu einem reinen
- Objekt Objekt Entschuldigung degradiert und dementsprechend liegt auch ein Eingriff vor und verfassungsrechtliche Rechtfertigung ist
- natürlich nicht möglich das haben wir bereits äh abgeklärt dementsprechend liegt hier also ein Verstoß gegen Artikel 1 Absatz
- 1 Grundgesetz vor und neben diesem Verstoß das Artikel 1 1 Grundgesetz ist natürlich auch ein Strafverfahren gegen den P einzuleiten wegen gefährlicher
- Körperverletzung und er wird wahrscheinlich auch seinen Job als Polizist verlieren das ganz kurz so nebenbei am Rande in der nächsten Folge
- geht's dann weiter mit der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 ein Grundgesetz nämlich dem auffanggrundrecht da dürft ihr schon mal
- gespannt sein das wird eine sehr gute Folge werden das sage ich jetzt schon mal wird sehr viel Spaß machen bis zum nächsten Mal macht's gut
- vergesst nicht den Channel zu abonnieren und einen Daumen nach oben zu daz lassen bis zum nächsten Mal Ciao euer Paragraf 31
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