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Art. 1 I GG Menschenwürde (SCHEMA) - Staatsrecht II 12

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Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 65 Zeilen
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  1. ja willkommen zurück zu einer neuen Folge Staatsrecht 2 heute fangen wir an mit der richtigen Prüfung der einzelnen Freiheitsgrundrechte das heißt wir gehen
  2. die einzelnen Freiheitsgrundrechte durch und schauen uns an was dort im Einzelfall bei Schutzbereich Eingriff und der verfassungsrechtlichen
  3. Rechtfertigung geprüft werden muss und den Anfang macht selbstredend der Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz nämlich die sogenannte Menschenwürde ich e vor
  4. die Würde des Menschen ist unantassbar sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
  5. na und wie es so will fangen wir natürlich an den Schutzbereich dieser Norm zu erörtern das heißt zunächst einmal ihr wisst wir haben den
  6. persönlichen Schutzbereich und den sachlichen Schutzbereich zunächst einmal der persönliche Schutzbereich und wir fragen uns konkret wer ist geschützt
  7. also welcher Grundrechtsträger ist hier geschützt wenn wir uns in Artikel 1 1 Grundgesetz angucken dann werden wir ganz schnell feststellen dass
  8. jeder Mann natürlich jeder Mann von Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz geschützt wird juristische Personen sind jetzt allerdings nicht hiervon erfasst warum
  9. weil hier eben von dem Menschen an sich gesprochen wird juristische Personen fallen da nicht runter ja das heißt nur reale Menschen fallen auch unter den
  10. Schutz des Artikel 1 Abs 1 Grundgesetz macht ja natürlich auch Sinn so zwei Besonderheiten noch auch das werdende Leben der
  11. nashitorus und bereits tote Personen werden vom Artikel 1 ab 1 Grundgesetz geschützt das heißt falls eine tote Person in irgendeiner Weise
  12. m vielleicht durch grabschendung oder durch äh Vers verschmähung von von von von vom vom Namen ja gedemütigt wird beispielsweise dann
  13. können Familienangehörige dieses dieses diesen Verstoß gegen das Freiheitsrecht der Menschen würde Geld machen nur als
  14. Beispiel beim werdenden Leben bei dem nasitorus ist ist es umstritten wann ab welcher Woche
  15. der Befruchtung nun ja das werden Leben umfasst wird ja
  16. manche meinen ab der zween Woche nach der Befruchtung im Grunde könnt ihr euch für die Klausur merken das werdenende Leben an sich ist geschützt und ich ich
  17. denke mal dass in der Klausur wird dieses Problem eh nicht auftauchen dementsprechend ist es auch für uns eigentlich unrelevant merkt euch dass
  18. teniturus an sich das werende Leben geschützt ist so und wann das ab ab welcher Woche das geschützt wird das kann erstmal wirklich entfallen das ist
  19. erstmal für uns unwichtig im Zweifelsfalle ab der zween Woche der Befruchtung der Eizelle so dann geht's weiter mit dem sachlichen Schutzbereich
  20. und hier fragen wir uns natürlich welches Verhalten geschützt wird das heißt was wird konkret geschützt vom Artikel 1 Abs
  21. 1 Grundgesetz und hier ist stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig Leute wir müssen jetzt definieren was die Menschenwürde ist und es gibt so
  22. viele Definitionen zu Menschenwürde keine von diesen Definitionen ist perfekt das sage ich jetzt schon mal im Vorhinein am besten finde ich diese
  23. Menschenwürde ist gleich der soziale Wert und achtungsanspruch der den Menschen wegen seines Mensch Seins zukommt besonders hervorgehoben werden
  24. muss hier also der Schutz der Erniedrigung Demütigung Ächtung verfolgen oder Folterung das heißt falls ihr in der
  25. Klausur einem sachfalt gegenüber steht wo jeem erniedrigt gedemütigt geächtet verfolgt oder gefoltert wird dann könnt ihr regelmäßig davon ausgehen dass
  26. sachliche Schutzbereich eröffnet ist da eben hier in die Menschenwürde an sich eben ja eingegriffen wird kommen wir zum nächsten ja zu zum
  27. zum Eingriff das heißt wann liegt ein Eingriff in den Schutzbereich des Artikel 1 1 Grundgesetz vor und im Grunde haben wir
  28. das schon in dem sachlichen Schutzbereich örtert der liegt vor wenn der einzelnen Menschen verachtender Weise seine menschenqualität
  29. abgesprochen wird und er zu einem Objekt degradiert wird dann liegt ein Eingriff in den schutzbereichtikel 1 bis 1 Grundgesetz vor und
  30. das ganze wird regelmäßig ja mit Hilfe des klassischen Eingriffs begründet werden ähm natürlich könnten auch mittelbare Eingriffe mit dem modernen
  31. Eingriff möglich sein hier in diesem Falle das müsste dann eben in der Klausur dann gucken ähm ob eben ein klassischer oder ein moderner Eingriff
  32. hier vorliegt äh beim Eingriff ja gibt's jetzt nicht mehr so viel zu zu sagen ich denke mal der Eingriff ist relativ schnell
  33. abgehandelt ähm falls ihr wie gesagt irgendwelche Fragen noch habt zu den einzelnen prüfungspunkten dann schaut doch mal bitte wieder ins letzte Video
  34. da habe ich noch mal alles genau erklärt und ähm wir werden jetzt nicht mehr auf die einzelnen Begriffe des klassischen Eingriffs oder das moderneen Eingriffs
  35. gehen diese allgemein Regelung die haben wir bereits alle besprochen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bei der Menschenwürde Frage an euch ist
  36. eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs überhaupt möglich bei der Menschenwürde ja nein ist es nicht wenn wir uns Artikel 1 ab 1
  37. Grundgesetz Satz 1 anschauen dann steht dort die Würde des Menschens unantastbar unantastbar das heißt wir können nicht wir können dieses Grundrecht nicht
  38. einschränken der Gesetzgeber kann dieses Grundrecht nicht einschränken und auch die Verwaltung kann dies nicht tun auch die Polizei darf nicht darf dies nicht
  39. tun und auch das Finanzamt darf dies auch nicht tun ja das heißt eine Einschränkung ist nicht möglich und dementsprechend verfassungsrechtliche
  40. Rechtfertigung nicht möglich ja das heißt es gibt keine Schranken und es gibt auch keine schrankenschranken dementsprechend so jetzt noch mal ein
  41. kurzer Fall zu dem ganzen Beispiel der Polizist P ist auf Streife unterwegs in einem abgelegenen Park entdeckt der den Obdachlosen o welcher friedlich auf
  42. einer Parkbank schläft dem P geht dies gewaltig gegen den Strich die Obdachlose Pack könen er mit Augen nicht mehr sehen also beschließt er den oh von der
  43. Parkbahn zu vertreiben hierfür geht er zu oh hin und rischt etliche Male mit seinem Schlagstock auf den Kopf des O ein dieser überlebt schwer verletzt
  44. liegt hier ein Verstoß gegen die Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz vor wie fangen wir jetzt das ganze an
  45. das heißt jede Prüfung fängt an mit einer Überschrift und mit einem Obersatz das kennen wir ja schon wie lautet der Obersatz und der Obersatz ist regelmäßig
  46. genau das gleiche nur dass die einzelnen Grundrechte ausgetauscht werden ein Verstoß würde vorliegen wenn ein Eingriff in den Schutzbereich des
  47. Artikel 1 1 Grundgesetz erfolgte welch verfassungsrechlich nicht gerechtfertigt werden kann Punkt aus fertig Obersatz bleibt immer gleich dann fangen wir an
  48. mit dem Schutzbereich und Spulen einfach nur unser Schema ab persönlicher Schutzbereich ja für euch wäre es vielleicht sogar am besten wenn ihr
  49. jetzt hingeht euch ein Stift und Blatt Papier holt und das ganze jetzt für euch fertig macht das würde ich euch empfehlen danach werden wir zusammen die
  50. Lösung abgleichen so persönlicher Schutzbereich ja wer wird geschützt jeder Mann also auch der Obdachlose o dementsprechend können wir hier ein Plus
  51. hinsetzen ich werde jetzt mal gerade ganz kurz hier meine Stifte rausholen Boom plus so dann haben wir den sachlichen Schutzbereich das heißt was
  52. wird geschützt das habe ich jetzt hier noch mal aufgeschrieben sozialer Wert und achtungsanspruch der den Menschen wegen seines Menschseins zukommt
  53. besonders hervorgehoben werden muss ja also der Schutz vorniedrigung Demütigung chtung Verfolgung oder Folterung ganz kurz noch mal ihr solltet
  54. natürlich diese ganzen Definitionen auswendig lernen die sollten in der Klausur wirklich sitzen damit dort keine Probleme auftauchen ich denke dass
  55. Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in der Klausur eher unwahrscheinlich ist dass das dran kommt nichtdestotrotz sollt ihr es trotzdem
  56. lernen und drauf haben ja natürlich wird der o hier gedemütigt er wird getreten vom vom Polizisten m ja er wird öffentlich gedemütigt getreten
  57. erniedrigt somit wird hier in den sachlichen Schutzbereich des Artikel 1 Grundgesetz eingegriffen dementsprechend haben wir das und ein Eingriff haben wir
  58. im Prinzip gerade auch schon bejahrt ja das heißt wie gesagt der P wird hier zum der o wird jetzt vom P zu einem reinen
  59. Objekt Objekt Entschuldigung degradiert und dementsprechend liegt auch ein Eingriff vor und verfassungsrechtliche Rechtfertigung ist
  60. natürlich nicht möglich das haben wir bereits äh abgeklärt dementsprechend liegt hier also ein Verstoß gegen Artikel 1 Absatz
  61. 1 Grundgesetz vor und neben diesem Verstoß das Artikel 1 1 Grundgesetz ist natürlich auch ein Strafverfahren gegen den P einzuleiten wegen gefährlicher
  62. Körperverletzung und er wird wahrscheinlich auch seinen Job als Polizist verlieren das ganz kurz so nebenbei am Rande in der nächsten Folge
  63. geht's dann weiter mit der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 ein Grundgesetz nämlich dem auffanggrundrecht da dürft ihr schon mal
  64. gespannt sein das wird eine sehr gute Folge werden das sage ich jetzt schon mal wird sehr viel Spaß machen bis zum nächsten Mal macht's gut
  65. vergesst nicht den Channel zu abonnieren und einen Daumen nach oben zu daz lassen bis zum nächsten Mal Ciao euer Paragraf 31

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