Art. 1 I GG Menschenwürde (SCHEMA) - Staatsrecht II 12 Paragraph Einunddreißig https://www.youtube.com/watch?v=CA1Ggcxe0pE Transkript (automatisch erstellt) 0:01 ja willkommen zurück zu einer neuen Folge Staatsrecht 2 heute fangen wir an mit der richtigen Prüfung der einzelnen Freiheitsgrundrechte das heißt wir gehen 0:12 die einzelnen Freiheitsgrundrechte durch und schauen uns an was dort im Einzelfall bei Schutzbereich Eingriff und der verfassungsrechtlichen 0:21 Rechtfertigung geprüft werden muss und den Anfang macht selbstredend der Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz nämlich die sogenannte Menschenwürde ich e vor 0:30 die Würde des Menschen ist unantassbar sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt 0:38 na und wie es so will fangen wir natürlich an den Schutzbereich dieser Norm zu erörtern das heißt zunächst einmal ihr wisst wir haben den 0:49 persönlichen Schutzbereich und den sachlichen Schutzbereich zunächst einmal der persönliche Schutzbereich und wir fragen uns konkret wer ist geschützt 0:58 also welcher Grundrechtsträger ist hier geschützt wenn wir uns in Artikel 1 1 Grundgesetz angucken dann werden wir ganz schnell feststellen dass 1:06 jeder Mann natürlich jeder Mann von Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz geschützt wird juristische Personen sind jetzt allerdings nicht hiervon erfasst warum 1:18 weil hier eben von dem Menschen an sich gesprochen wird juristische Personen fallen da nicht runter ja das heißt nur reale Menschen fallen auch unter den 1:33 Schutz des Artikel 1 Abs 1 Grundgesetz macht ja natürlich auch Sinn so zwei Besonderheiten noch auch das werdende Leben der 1:45 nashitorus und bereits tote Personen werden vom Artikel 1 ab 1 Grundgesetz geschützt das heißt falls eine tote Person in irgendeiner Weise 1:56 m vielleicht durch grabschendung oder durch äh Vers verschmähung von von von von vom vom Namen ja gedemütigt wird beispielsweise dann 2:08 können Familienangehörige dieses dieses diesen Verstoß gegen das Freiheitsrecht der Menschen würde Geld machen nur als 2:18 Beispiel beim werdenden Leben bei dem nasitorus ist ist es umstritten wann ab welcher Woche 2:28 der Befruchtung nun ja das werden Leben umfasst wird ja 2:36 manche meinen ab der zween Woche nach der Befruchtung im Grunde könnt ihr euch für die Klausur merken das werdenende Leben an sich ist geschützt und ich ich 2:46 denke mal dass in der Klausur wird dieses Problem eh nicht auftauchen dementsprechend ist es auch für uns eigentlich unrelevant merkt euch dass 2:53 teniturus an sich das werende Leben geschützt ist so und wann das ab ab welcher Woche das geschützt wird das kann erstmal wirklich entfallen das ist 3:02 erstmal für uns unwichtig im Zweifelsfalle ab der zween Woche der Befruchtung der Eizelle so dann geht's weiter mit dem sachlichen Schutzbereich 3:12 und hier fragen wir uns natürlich welches Verhalten geschützt wird das heißt was wird konkret geschützt vom Artikel 1 Abs 3:22 1 Grundgesetz und hier ist stets eine Einzelfallbetrachtung notwendig Leute wir müssen jetzt definieren was die Menschenwürde ist und es gibt so 3:32 viele Definitionen zu Menschenwürde keine von diesen Definitionen ist perfekt das sage ich jetzt schon mal im Vorhinein am besten finde ich diese 3:40 Menschenwürde ist gleich der soziale Wert und achtungsanspruch der den Menschen wegen seines Mensch Seins zukommt besonders hervorgehoben werden 3:48 muss hier also der Schutz der Erniedrigung Demütigung Ächtung verfolgen oder Folterung das heißt falls ihr in der 3:56 Klausur einem sachfalt gegenüber steht wo jeem erniedrigt gedemütigt geächtet verfolgt oder gefoltert wird dann könnt ihr regelmäßig davon ausgehen dass 4:06 sachliche Schutzbereich eröffnet ist da eben hier in die Menschenwürde an sich eben ja eingegriffen wird kommen wir zum nächsten ja zu zum 4:19 zum Eingriff das heißt wann liegt ein Eingriff in den Schutzbereich des Artikel 1 1 Grundgesetz vor und im Grunde haben wir 4:27 das schon in dem sachlichen Schutzbereich örtert der liegt vor wenn der einzelnen Menschen verachtender Weise seine menschenqualität 4:34 abgesprochen wird und er zu einem Objekt degradiert wird dann liegt ein Eingriff in den schutzbereichtikel 1 bis 1 Grundgesetz vor und 4:45 das ganze wird regelmäßig ja mit Hilfe des klassischen Eingriffs begründet werden ähm natürlich könnten auch mittelbare Eingriffe mit dem modernen 4:55 Eingriff möglich sein hier in diesem Falle das müsste dann eben in der Klausur dann gucken ähm ob eben ein klassischer oder ein moderner Eingriff 5:01 hier vorliegt äh beim Eingriff ja gibt's jetzt nicht mehr so viel zu zu sagen ich denke mal der Eingriff ist relativ schnell 5:08 abgehandelt ähm falls ihr wie gesagt irgendwelche Fragen noch habt zu den einzelnen prüfungspunkten dann schaut doch mal bitte wieder ins letzte Video 5:16 da habe ich noch mal alles genau erklärt und ähm wir werden jetzt nicht mehr auf die einzelnen Begriffe des klassischen Eingriffs oder das moderneen Eingriffs 5:25 gehen diese allgemein Regelung die haben wir bereits alle besprochen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung bei der Menschenwürde Frage an euch ist 5:36 eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs überhaupt möglich bei der Menschenwürde ja nein ist es nicht wenn wir uns Artikel 1 ab 1 5:44 Grundgesetz Satz 1 anschauen dann steht dort die Würde des Menschens unantastbar unantastbar das heißt wir können nicht wir können dieses Grundrecht nicht 5:52 einschränken der Gesetzgeber kann dieses Grundrecht nicht einschränken und auch die Verwaltung kann dies nicht tun auch die Polizei darf nicht darf dies nicht 5:59 tun und auch das Finanzamt darf dies auch nicht tun ja das heißt eine Einschränkung ist nicht möglich und dementsprechend verfassungsrechtliche 6:07 Rechtfertigung nicht möglich ja das heißt es gibt keine Schranken und es gibt auch keine schrankenschranken dementsprechend so jetzt noch mal ein 6:16 kurzer Fall zu dem ganzen Beispiel der Polizist P ist auf Streife unterwegs in einem abgelegenen Park entdeckt der den Obdachlosen o welcher friedlich auf 6:25 einer Parkbank schläft dem P geht dies gewaltig gegen den Strich die Obdachlose Pack könen er mit Augen nicht mehr sehen also beschließt er den oh von der 6:33 Parkbahn zu vertreiben hierfür geht er zu oh hin und rischt etliche Male mit seinem Schlagstock auf den Kopf des O ein dieser überlebt schwer verletzt 6:41 liegt hier ein Verstoß gegen die Menschenwürde aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz vor wie fangen wir jetzt das ganze an 6:49 das heißt jede Prüfung fängt an mit einer Überschrift und mit einem Obersatz das kennen wir ja schon wie lautet der Obersatz und der Obersatz ist regelmäßig 6:59 genau das gleiche nur dass die einzelnen Grundrechte ausgetauscht werden ein Verstoß würde vorliegen wenn ein Eingriff in den Schutzbereich des 7:06 Artikel 1 1 Grundgesetz erfolgte welch verfassungsrechlich nicht gerechtfertigt werden kann Punkt aus fertig Obersatz bleibt immer gleich dann fangen wir an 7:14 mit dem Schutzbereich und Spulen einfach nur unser Schema ab persönlicher Schutzbereich ja für euch wäre es vielleicht sogar am besten wenn ihr 7:22 jetzt hingeht euch ein Stift und Blatt Papier holt und das ganze jetzt für euch fertig macht das würde ich euch empfehlen danach werden wir zusammen die 7:30 Lösung abgleichen so persönlicher Schutzbereich ja wer wird geschützt jeder Mann also auch der Obdachlose o dementsprechend können wir hier ein Plus 7:41 hinsetzen ich werde jetzt mal gerade ganz kurz hier meine Stifte rausholen Boom plus so dann haben wir den sachlichen Schutzbereich das heißt was 7:50 wird geschützt das habe ich jetzt hier noch mal aufgeschrieben sozialer Wert und achtungsanspruch der den Menschen wegen seines Menschseins zukommt 7:57 besonders hervorgehoben werden muss ja also der Schutz vorniedrigung Demütigung chtung Verfolgung oder Folterung ganz kurz noch mal ihr solltet 8:05 natürlich diese ganzen Definitionen auswendig lernen die sollten in der Klausur wirklich sitzen damit dort keine Probleme auftauchen ich denke dass 8:12 Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in der Klausur eher unwahrscheinlich ist dass das dran kommt nichtdestotrotz sollt ihr es trotzdem 8:19 lernen und drauf haben ja natürlich wird der o hier gedemütigt er wird getreten vom vom Polizisten m ja er wird öffentlich gedemütigt getreten 8:30 erniedrigt somit wird hier in den sachlichen Schutzbereich des Artikel 1 Grundgesetz eingegriffen dementsprechend haben wir das und ein Eingriff haben wir 8:38 im Prinzip gerade auch schon bejahrt ja das heißt wie gesagt der P wird hier zum der o wird jetzt vom P zu einem reinen 8:47 Objekt Objekt Entschuldigung degradiert und dementsprechend liegt auch ein Eingriff vor und verfassungsrechtliche Rechtfertigung ist 8:56 natürlich nicht möglich das haben wir bereits äh abgeklärt dementsprechend liegt hier also ein Verstoß gegen Artikel 1 Absatz 9:07 1 Grundgesetz vor und neben diesem Verstoß das Artikel 1 1 Grundgesetz ist natürlich auch ein Strafverfahren gegen den P einzuleiten wegen gefährlicher 9:19 Körperverletzung und er wird wahrscheinlich auch seinen Job als Polizist verlieren das ganz kurz so nebenbei am Rande in der nächsten Folge 9:26 geht's dann weiter mit der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 ein Grundgesetz nämlich dem auffanggrundrecht da dürft ihr schon mal 9:32 gespannt sein das wird eine sehr gute Folge werden das sage ich jetzt schon mal wird sehr viel Spaß machen bis zum nächsten Mal macht's gut 9:39 vergesst nicht den Channel zu abonnieren und einen Daumen nach oben zu daz lassen bis zum nächsten Mal Ciao euer Paragraf 31