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Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

Im Bereich Recycling setzt die Stiftung GRS Projekte zur Entwicklung von nachhaltigen Recyclingtechnologien für Lithium-Batterien und andere zukünftige …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgaben und Bedeutung
  2. 2. Entwicklung zum herstellereigenen Rücknahmesystem
  3. 3. Gemeinsame Information der Verbraucher
  4. 4. Forschung für eine bessere Kreislaufwirtschaft
  5. 5. Gesetzliche Grundlagen und neue Sammelziele

Aufgaben und Bedeutung

Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS Batterien) ist eine 1998 gegründete Stiftung mit Sitz in Hamburg. Sie arbeitet als internationales Kompetenzzentrum für Herstellerverantwortung und Kreislaufwirtschaft. Ihr Ziel ist, die Kreislaufwirtschaft und die Kreislauffähigkeit von Produkten zu verbessern sowie die nachhaltige Produktverantwortung der Hersteller weiterzuentwickeln.

Eine zentrale Aufgabe besteht darin, Forschung zu fördern und wirtschaftliche sowie umwelt- und sozialverträgliche Lösungen für die Rücknahme und das Recycling von Batterien zu entwickeln und umzusetzen. Besonders wichtig sind Forschungsprojekte zur sicheren Sammlung und zur Entwicklung neuer Verwertungswege für Lithium-Batterien.

Daneben betreibt die Stiftung ein herstellereigenes Rücknahmesystem. Dieses steht allen Herstellern zu gleichen Bedingungen offen und übernimmt insbesondere für kleine und mittlere Hersteller von Gerätebatterien die gesetzlich vorgeschriebene Produktverantwortung. Diese umfasst die Registrierung, die Rücknahme und die Verwertung von Altbatterien. 2023 nahm das Rücknahmesystem GRS Basic 6.345 Tonnen Gerätealtbatterien zurück. Bis Ende Mai jedes Jahres veröffentlicht die Stiftung eine Erfolgskontrolle für das Vorjahr. Darin werden Sammelmengen, Sammelquoten und Verwertungsquoten ausgewiesen.

Entwicklung zum herstellereigenen Rücknahmesystem

Die Stiftung wurde 1998 von Batterieherstellern und dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) gegründet. Anlass war das Inkrafttreten der Batterieverordnung im Oktober 1998. Die unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkus sollte dadurch in Deutschland sicher und flächendeckend organisiert werden.

Bis Ende 2019 war die Stiftung als das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit festgestellte „Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien“ tätig. Nach § 6 BattG gewährleistete sie die deutschlandweite Grundentsorgung von Batterien.

Seit dem 6. Januar 2021 arbeitet die Stiftung als herstellereigenes Rücknahmesystem nach § 7 BattG. Als Non-Profit-Unternehmen erfüllt sie die Produktverantwortung von mehr als 6.500 angeschlossenen Herstellern vollständig. Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien und die Gemeinsame Rücknahmesysteme Batterien Service GmbH gehören zu den herstellereigenen Rücknahmesystemen. Sie sind den vier weiteren herstellereigenen Sammelsystemen CCR Rebat, DS Entsorgung, ÖkoReCell und Ecobatt gleichgestellt.

Gemeinsame Information der Verbraucher

Nach § 18 des Batteriegesetzes müssen die Sammelsysteme Endnutzer gemeinsam und in angemessenem Umfang informieren. Die Informationen betreffen drei zentrale Punkte: die Pflicht zur Entsorgung von Geräte-Altbatterien, den Sinn und Zweck der getrennten Sammlung sowie die vorhandenen Rücknahmesysteme und Rücknahmestellen.

Um diese Informationspflichten gemeinsam zu erfüllen, starteten alle derzeit in Deutschland aktiven Rücknahmesysteme 2023 die Kampagne „Batterie-zurück“. Dazu gehören CCR Rebat, DS Entsorgung, Ecobatt, ÖkoReCell, die Gemeinsame Rücknahmesysteme Batterien Service GmbH und die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien.

Die Kampagne soll dazu beitragen, dass mehr Altbatterien und alte Akkus gesammelt werden und die Sammelquote steigt. Sie richtet sich nicht nur an Verbraucher. Auch Handel und Entsorger erhalten Kommunikationsmittel, mit denen sie über die richtige Rückgabe und Sammlung informieren können.

Forschung für eine bessere Kreislaufwirtschaft

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung für 2021–2025 wird das Ziel genannt, Deutschland zu einem Zentrum für Forschung, Fertigung und Recycling von Batteriezellen zu machen. Dafür sollen weitere Zellproduktionsstandorte einschließlich Recyclingprozessen in Deutschland entstehen. Gleichzeitig soll die Forschung an neuen nachhaltigen Batterien gestärkt werden. Vorgesehen sind außerdem Anreizsysteme, durch die bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien umweltgerecht entsorgt und wieder in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden.

Die Stiftung GRS bearbeitet mehrere Forschungsfelder:

  • Im Bereich Motivation, Kommunikation und Information entwickelt sie die Verbraucherkommunikation weiter. Außerdem untersucht sie Anreizmaßnahmen und Steuerungsmaßnahmen, die eine nachhaltige Rückgabe von Batterien fördern können.

  • Im Bereich Recycling arbeitet sie an nachhaltigen Recyclingtechnologien für Lithium-Batterien und andere zukünftige Batteriechemien. Zusätzlich werden Technologien und logistische Maßnahmen weiterentwickelt, um die Zirkularität und den Einsatz von Recyclingmaterialien, also von Recyclaten, zu erhöhen.

  • Beim Stoffstrom- und Logistikmanagement wird untersucht, wie Lithium-Batterien im Stoffstrom der flächendeckenden Rücknahme erkannt werden können. Forschungsgegenstand sind auch die Verringerung von Sicherheitsrisiken bei Sammlung, Transport und Verwertung sowie die Prüfung und Umsetzung einer von Herstellern getragenen Wiederverwendung oder Aufbereitung von Batterien und Akkus.

Die gemeinsam mit verschiedenen Partnern durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprojekte sollen praktische Werkzeuge, Methoden und Prozesse hervorbringen. Diese dienen der Planung, Steuerung, Überwachung und fortlaufenden Verbesserung von Rücknahmesystemen.

Gesetzliche Grundlagen und neue Sammelziele

Das Batteriegesetz (BattG) trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Es setzte die europäische Altbatterierichtlinie in deutsches Recht um und führte erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien ein: mindestens 35 Prozent bis 2012 und 45 Prozent bis 2016. Außerdem enthält das Gesetz Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber.

Das beim Umweltbundesamt (UBA) geführte, öffentlich einsehbare Melderegister sollte sicherstellen, dass Hersteller ihre Verantwortung für Rücknahme und Entsorgung wahrnehmen. Hersteller und Importeure durften Batterien und Akkumulatoren seit dem 1. Dezember 2009 nur dann in Verkehr bringen, wenn sie sich dort registriert und Angaben zur Erfüllung ihrer Produktverantwortung hinterlegt hatten.

Seit dem 1. Januar 2021 gelten Änderungen, die einen fairen Wettbewerb beim Recycling ermöglichen sollen. Das bisherige Institut des Gemeinsamen Rücknahmesystems wurde abgeschafft; zugleich stieg die Sammelquote von 45 auf 50 Prozent. Hersteller müssen sich vor dem erstmaligen Inverkehrbringen von Batterien nicht mehr beim UBA melden. Stattdessen registrieren sie sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) mit Batterieart und Marke. Endnutzer können Batterien weiterhin kostenlos bei Sammelstellen und bei den jeweiligen Vertreibern dieser Batteriearten zurückgeben.

Das Batteriegesetz soll 2025 durch das Batterie-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt werden. Damit sollen die Vorgaben der neuen EU-Batterieverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden; viele Regelungen des bisherigen Gesetzes sollen übernommen werden. Neue Bestimmungen betreffen unter anderem die Pflicht zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Batteriekategorien und die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Außerdem sollen Verbraucher künftig ausgediente Batterien von E-Bikes und E-Scootern an kommunalen Sammelstellen abgeben können.

Die EU-Batterieverordnung sieht für Gerätebatterien bis Ende 2030 zwei höhere Sammelziele vor: 63 Prozent bis Ende 2027 und 73 Prozent bis Ende 2030. Bis die neuen Vorgaben in Kraft treten, soll in Deutschland die bisherige Mindestsammelquote von 50 Prozent gelten. Diese liegt fünf Prozentpunkte über der aktuellen EU-Vorgabe.

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