Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand
Relevium
Beim Relevium, auch Lehnserneuerung, handelt es sich um eine im Mittelalter beim Tod des Lehnsnehmers von dessen Nachfolger, dem Vasall, an den Lehnsherrn …
Inhalt2 Abschnitte
Begriff und Bedeutung
Das Relevium, auch Lehnserneuerung genannt, war im Mittelalter eine Gebühr, die beim Tod des Lehnsnehmers von dessen Nachfolger, dem Vasall, an den Lehnsherrn zu entrichten war. Besonders wichtig war diese Abgabe in England und Frankreich; auch in Italien spielte sie eine gewisse Rolle. In deutschen Quellen wurde sie Lehnware genannt, hatte dort aber eine geringere Bedeutung als in Westeuropa.
Das Relevium erinnerte daran, dass ein Lehen ursprünglich an den Lehnsherrn heimfiel und vom Erben zurückgekauft werden musste. Eine Erleichterung bestand darin, dass sich der Lehnsherr mit einer Anerkennungsgebühr begnügte. Damit war zugleich die Entbindung von der Pflicht verbunden, bei Dienstbeendigung die Heergewäte zurückzugeben.
Entwicklung in England und Frankreich
In England blieb der ursprüngliche Charakter des Releviums am strengsten erhalten. Allerdings wurden auch dort im zwölften Jahrhundert feste Tarife eingeführt. Anders als im kontinentalen Europa richtete sich die Höhe der Abgabe nicht nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben.
In Frankreich setzte sich eine abweichende Entwicklung durch. Das Relevium galt dort meist nur für Seitenverwandte. Außerdem wurde die Abgabe nicht mehr einseitig vom Lehnsherrn festgelegt, sondern allmählich durch feste Beträge ersetzt, die an fixen Jahrestagen zu entrichten waren. Unter Philipp II. gewann das Relevium für das französische Königtum erheblich an Bedeutung, weil häufig sehr hohe Summen gefordert wurden.