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Personenbeschreibung
Eine Personenbeschreibung ist das Beschreiben von Eigenheiten (Aussehen und Verhalten) einer Person, die der möglichst zweifelsfreien Wiedererkennung dienen …
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Zweck und Grundregeln
Eine Personenbeschreibung stellt die Eigenheiten einer Person dar, vor allem ihr Aussehen und ihr Verhalten. Sie soll ermöglichen, die beschriebene Person möglichst zweifelsfrei wiederzuerkennen. Dafür folgt sie einem festen Muster und einer klaren Reihenfolge, sodass sich der Leser die Person ohne gedankliche „Sprünge“ vorstellen kann.
Die Beschreibung muss sachlich sein. Vermutungen und fantasievolle Ausschmückungen gehören nicht hinein. Besonders wichtig sind visuell, also mit den Augen, erkennbare Merkmale. Je nach Situation können auch hörbare Besonderheiten eine Rolle spielen, etwa Sprache, Sprachfehler, Dialekt, auffälliger Wortschatz oder die Verwendung von Slang.
Reihenfolge und allgemeine Merkmale
Zuerst werden die bekannten Grundangaben genannt: Vorname und Name, Alter und Geschlecht. Auch Herkunft und Beruf können wichtige Merkmale sein.
Danach werden Körpergröße und Körperstatur beschrieben, zum Beispiel klein, groß oder riesig sowie muskulös, schmächtig, schlank oder übergewichtig. Die Beschreibung geht anschließend geordnet vom Kopf bis zu den Füßen vor. Zuerst stehen sofort erkennbare Merkmale im Vordergrund. Danach können Eigenschaften ergänzt werden, die erst bei genauerer Betrachtung auffallen oder normalerweise durch Kleidung verdeckt sind.
Weitere mögliche Angaben betreffen die Hautfarbe und die Gliedmaßen. Bei Armen, Beinen und Füßen können beispielsweise Länge, Form, Trainingszustand, Narben oder Prothesen genannt werden. Auch die Kleidung wird möglichst genau erfasst: Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Unterbekleidung und Schuhe.
Zu den besonderen Merkmalen gehören unter anderem Narben, Verbrennungen, Wunden, Piercings, Schmuck, Tätowierungen, Henna, Bodypainting, andere Körperkunst sowie auffällige Sprache oder ein besonderer Geruch. Die im Artikel genannten Adjektive sind lediglich Beispiele.
Kopf und Gesicht
Bei Kopf und Gesicht werden einzelne Bereiche systematisch betrachtet. Zu den Haaren gehören Haarfarbe, Frisur und Haarstruktur, beispielsweise blond, Flechtfrisur oder lockig. Auch ein Bart wird beschrieben, etwa als Vollbart, Dreitagebart oder rasiert. Hinzu kommen die Form des Kopfes und Merkmale der Stirn.
Bei den Augen können Augenfarbe, Augenform, Augenbrauen und Wimpern genannt werden. Brille, Augenklappe oder Glasauge sind ebenfalls auffällige Kennzeichen. Danach folgen Nase und Ohren mit Angaben zu Größe, Form oder Stellung.
Auch Mund und Lippen, Zähne, Kinn und Hals können zur Wiedererkennung beitragen. Bei den Zähnen werden zum Beispiel Beschaffenheit, Zahnlücken und Farbe beschrieben. Beim Kinn und Hals können Merkmale wie Doppelkinn, ein schmales Kinn oder ein kurzer, langer, muskulöser beziehungsweise zarter Hals angegeben werden.
Zeitform
Eine Personenbeschreibung wird im Präsens, also in der Gegenwart, verfasst.
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