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Kaufmann für audiovisuelle Medien

Der Kaufmann/Kauffrau für audiovisuelle Medien ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Berufsbild und Ausbildung
  2. 2. Aufgaben und Kompetenzen
  3. 3. Zwischenprüfung
  4. 4. Schriftliche Abschlussprüfung
  5. 5. Praktische Prüfung und Bestehen
  6. 6. Entstehung des Berufs

Berufsbild und Ausbildung

Kaufmann beziehungsweise Kauffrau für audiovisuelle Medien ist in Deutschland ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Fachkräfte steuern vor allem die kaufmännischen Abläufe bei der Planung, Herstellung und Vermarktung audiovisueller Medien. Damit verbinden sie wirtschaftliche und organisatorische Aufgaben mit den besonderen Anforderungen der Medienbranche.

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Es handelt sich um einen Monoberuf, also um einen Ausbildungsberuf ohne Fachrichtungen oder Schwerpunkte. Er trat am 1. August 1998 in Kraft.

Typische Arbeitgeber sind Medienunternehmen wie Fernseh- und Hörfunkanstalten beziehungsweise Rundfunksender. Dort sorgen die Kaufleute für reibungslose kaufmännische Prozesse und übernehmen insbesondere Aufgaben in Marketing und Vertrieb.

Aufgaben und Kompetenzen

Kaufleute für audiovisuelle Medien kennen die Produkte, Dienstleistungen, Produktionsformen und betrieblichen Abläufe ihres Unternehmens und der Branche. Bei ihren kaufmännischen, organisatorischen und logistischen Aufgaben müssen sie wirtschaftliche, rechtliche und technische Gesichtspunkte berücksichtigen. Auch künstlerische und gestalterische Aspekte spielen bei der Beurteilung von Konzepten und Medienprodukten eine Rolle.

Zu ihren wesentlichen Fähigkeiten und Aufgaben gehören:

• Konzepte, Produkte und Dienstleistungen analysieren und beurteilen, • den Einsatz von Personal und Material für Medienproduktionen planen, • Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und Kalkulationen erstellen, • Kunden beraten und mit Anbietern sowie Kunden verhandeln, • Rechte und Lizenzen erwerben und verwerten, • technisches Equipment beschaffen und seinen Einsatz organisieren, • den Markt für Medienprodukte und Dienstleistungen beobachten, • Marketingkonzepte entwickeln und Produkte sowie Dienstleistungen vermarkten, • den Vertrieb organisieren, • Kennzahlen und Statistiken zur Erfolgskontrolle auswerten, • Informations- und Kommunikationssysteme nutzen sowie • team- und projektorientiert arbeiten.

Zwischenprüfung

Die Ausbildung umfasst eine konventionelle Zwischen- und Abschlussprüfung. In der Zwischenprüfung bearbeiten die Auszubildenden innerhalb von maximal 180 Minuten schriftliche Aufgaben. Geprüft werden Produkte und Dienstleistungen, Rechnungswesen und Beschaffung, Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Schriftliche Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen. Drei davon werden schriftlich geprüft.

In der Produktions- und Dienstleistungsorganisation bearbeiten die Auszubildenden drei komplexe, praxisbezogene Aufgaben. Dabei müssen sie zeigen, dass sie fachliche Zusammenhänge verstehen, Arbeitsabläufe selbstständig planen, koordinieren und durchführen sowie Sachverhalte analysieren können. Außerdem sollen sie unter Beachtung der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle sowie rechtlicher Rahmenbedingungen Lösungen entwickeln und darstellen. Die Aufgaben können sich auf Medienprodukte und Dienstleistungen, Beschaffung, Rechte und Lizenzen oder Vertrieb beziehen.

Im Bereich Marketing werden innerhalb von 90 Minuten schriftlich praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeitet. Auch hier geht es um das Verständnis fachlicher Zusammenhänge, die selbstständige Planung, Koordination und Durchführung von Arbeitsabläufen sowie die Analyse von Sachverhalten. Lösungen müssen nach kaufmännischen Kriterien markt- und kundenorientiert entwickelt werden. Mögliche Themen sind Marketingkonzeption und Projektorganisation sowie Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

In Wirtschafts- und Sozialkunde bearbeiten die Auszubildenden praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus der Berufs- und Arbeitswelt. Sie müssen wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen und beurteilen können. Diese schriftliche Prüfung dauert maximal 90 Minuten.

Praktische Prüfung und Bestehen

Für die Praktischen Übungen legt der Prüfungsausschuss zwei Aufgaben vor, von denen eine ausgewählt wird. Sie stammt entweder aus dem Gebiet Produkte und Dienstleistungen oder aus Vertrieb und Kommunikation. Nach 20 Minuten Vorbereitungszeit folgt ein Fachgespräch von maximal 20 Minuten. Im Mittelpunkt stehen betriebliche Zusammenhänge, das betriebliche Leistungsangebot, branchenspezifische Probleme und die systematische Vorbereitung von Gesprächen.

Die Prüfungsbereiche werden folgendermaßen gewichtet: Produktions- und Dienstleistungsorganisation 40 %, Marketing 20 %, Wirtschafts- und Sozialkunde 20 % und Praktische Übungen 20 %.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn in höchstens zwei schriftlichen Prüfungsbereichen die Note „mangelhaft“ und in den übrigen Bereichen mindestens „ausreichend“ erreicht wurde. Einer der mangelhaft bewerteten schriftlichen Bereiche kann dann durch eine etwa 15-minütige mündliche Prüfung ergänzt werden. Voraussetzung ist, dass dadurch das Bestehen noch möglich wird. Eine Ergänzungsprüfung nur zur Verbesserung der Note ist ausgeschlossen.

Zum Bestehen müssen sowohl im Gesamtergebnis als auch in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen vorliegen. Sobald in einem oder mehreren Prüfungsbereichen die Note „ungenügend“ erzielt wurde, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden.

Entstehung des Berufs

Der Ausbildungsberuf hatte keinen Vorgängerberuf. Mit seiner Einführung sollten zusätzliche Ausbildungsplätze in der Medienbranche entstehen. Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) kam zu dem Ergebnis, dass dieses Ziel erreicht wurde und keine Substitutionseffekte auftraten, also keine bereits vorhandenen Ausbildungsplätze lediglich ersetzt wurden. Zuvor hatte es für kaufmännische Auszubildende bereits eine Zusatzqualifikation für audiovisuelle Medien gegeben.

1997 wurde auch die Bezeichnung des neuen Berufs diskutiert. Zunächst war „Medienkaufmann für audiovisuelle Medien“ im Gespräch. Um den Beruf deutlicher von bestehenden Medienberufen wie dem Mediengestalter für Digital- und Printmedien abzugrenzen, entschied man sich für die Bezeichnung Kaufmann beziehungsweise Kauffrau für audiovisuelle Medien.

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