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Johann Christian August Clarus

Er wurde durch seine Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit Johann Christian Woyzecks, deren Lektüre Georg Büchner zu seinem Drama Woyzeck anregte, bekannt.

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Person und Bedeutung
  2. 2. Ausbildung und akademische Laufbahn
  3. 3. Die Gutachten im Fall Woyzeck
  4. 4. Rezeption und Veröffentlichung

Person und Bedeutung

Johann Christian August Clarus (* 5. November 1774 in Buch am Forst; † 13. Juli 1854 in Leipzig) war ein deutscher Mediziner. Überregional bekannt wurde er durch seine Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Mörders Johann Christian Woyzeck. Die Gutachten wurden später für Georg Büchners Drama Woyzeck bedeutsam: Georg Büchner wurde durch ihre Lektüre zu dem Drama angeregt.

Ausbildung und akademische Laufbahn

Clarus erhielt zunächst Privatunterricht bei seinem Vater und besuchte das Coburger Gymnasium. 1795 begann er in Leipzig ein Medizinstudium. Nach acht Semestern promovierte er 1799 zum Doktor der Philosophie. 1801 schloss er mit der Dissertation Momenta quaedam historica de methodicae scholae principibus, die von seinem Onkel Ernst Benjamin Gottlieb Hebenstreit betreut und begutachtet wurde, die Promotion in Medizin ab.

1804 wurde Clarus außerordentlicher Professor der Anatomie und Chirurgie und zugleich Prosektor. 1811 erhielt er eine ordentliche Professur und übernahm das Leipziger Stadtphysikat, das heute ungefähr dem Amt eines Leiters des Gesundheitsamtes entspricht. In dieser Funktion leitete er nach der Völkerschlacht die Kriegslazarette. Für die Pflege russischer Verwundeter erhielt er 1814 das Ritterkreuz des Wladimir-Ordens 4. Klasse. 1818 folgten der Sächsische Verdienstorden und der Titel eines königlich-sächsischen Hofrats.

Zu seinen größeren wissenschaftlichen Arbeiten gehören Der Krampf, in pathologischer und therapeutischer Hinsicht systematisch erläutert, Band 1 (Leipzig 1822) und Beiträge zur Erkenntniss und Beurtheilung zweifelhafter Seelenzustände (Leipzig 1828). Im Mai 1830 wurde Clarus Vorsitzender des klinischen Instituts in Leipzig. 1836/37 war er Rektor der Universität Leipzig und erreichte damit den Höhepunkt und zugleich den Abschluss seiner akademischen Karriere. Erst 1848 trat er im Alter von 74 Jahren von seinen öffentlichen Ämtern zurück.

Die Gutachten im Fall Woyzeck

Johann Christian Woyzeck, ein Perückenmacher, hatte am 2. Juni 1821 die 46-jährige Witwe Christiane Woost erstochen. Der Prozess dauerte drei Jahre. Clarus erstattete am 16. September 1821 sein erstes Gutachten. Nach fünf Gesprächen mit dem Angeklagten bescheinigte er Woyzeck die Zurechnungsfähigkeit, also die Fähigkeit, für die Tat rechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Das Gericht verurteilte Woyzeck zum Tod; seine Gnadengesuche wurden abgelehnt.

Kurz vor dem Hinrichtungstermin bestätigte ein Augenzeuge, dass Woyzeck verwirrt wirkte. Daraufhin wurde ein zweites, wesentlich umfangreicheres Gutachten erstellt. Clarus bestätigte darin erneut die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Es trug den Titel Die Zurechnungsfähigkeit des Mörders J. C. Woyzeck, nach Grundsätzen der Staatsarzneikunde actenmäßig erwiesen. Vor Woyzecks Hinrichtung legte Clarus die Gutachten in einem Sonderdruck dem Leipziger Publikum vor. Sie wurden mehrfach veröffentlicht.

Im Vorwort des zweiten Gutachtens erklärte Clarus die Tat vor allem mit einem aus seiner Sicht ungeordneten und moralisch verkommenen Lebenswandel. Woyzeck sei „durch ein unstätes, wüstes, gedankenloses und unthätiges Leben von einer Stufe der moralischen Verwilderung zur andern herabgesunken“ und habe im „finstern Aufruhr roher Leidenschaften“ ein Menschenleben zerstört. Clarus erwartete von der Hinrichtung eine abschreckende Wirkung, besonders auf die „heranwachsende Jugend“. Als Gefahren nannte er Arbeitsscheu, Spiel, Trunkenheit, eine „ungesetzmäßige Befriedigung der Geschlechtslust“ und schlechte Gesellschaft, die allmählich zu Verbrechen und zum „Blutgerüste“ führen könnten.

Die Hinrichtung fand am 27. August 1824 auf dem Marktplatz in Leipzig statt. Nachdem Kollegen von Clarus gegen Aussagen des Gutachtens polemisiert hatten, wuchs das öffentliche und fachliche Interesse. 1825 erschien das Gutachten in Henkes Zeitschrift für die Staatsarzneikunde und wurde dadurch einem größeren Fachpublikum zugänglich. Zu den Abonnenten gehörte der Darmstädter Arzt Ernst Karl Büchner, der Vater Georg Büchners.

Rezeption und Veröffentlichung

Die Bewertung des Falls ist umstritten. Das Sächsische Psychiatriemuseum vertritt die Auffassung, die Staatsarzneikunde und die sich gerade als Wissenschaft konstituierende Psychiatrie hätten sich im Fall Woyzeck der herrschenden Staatsräson untergeordnet.

Alfons Glück hält nach heutiger Nomenklatur als Diagnose bei Woyzeck am ehesten „Paranoia“ für wahrscheinlich. Er verweist insbesondere auf die Ausbildung eines Wahnsystems und auf Verfolgungswahn. Zugleich hebt er hervor, dass die entscheidende Frage sei, ob eine Psychose vorlag. Nach seiner Überzeugung war Woyzeck psychisch schwer krank, als er am 27. August 1824 hingerichtet wurde. Damit steht diese spätere Einschätzung im Gegensatz zu Clarus’ Gutachten, die Woyzeck wiederholt als zurechnungsfähig beurteilten.

Das zentrale Gutachten erschien 1824 unter dem Titel Die Zurechnungsfähigkeit des Mörders Johann Christian Woyzeck nach Grundsätzen der Staatsarzneikunde aktenmäßig erwiesen bei Fleischer in Leipzig.

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