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Inventar Weißzone

Als Inventar Weißzone wird die umfassende und fachübergreifende Erfassung und Dokumentation ursprünglicher, naturnaher und wenig erschlossener Natur- und …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Zweck und Bedeutung
  2. 2. Begriff und rechtlicher Status
  3. 3. Entwicklung des Projekts
  4. 4. Abgrenzung und Zonentypen
  5. 5. Inhalt, Umfang und Nutzung

Zweck und Bedeutung

Das Inventar Weißzone ist eine umfassende, fachübergreifende Erfassung und Dokumentation ursprünglicher, naturnaher und wenig erschlossener Natur- und Kulturlandschaften im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Es sollte der Landesregierung als Planungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung des alpinen Raums dienen und dazu beitragen, solche Gebiete langfristig zu sichern beziehungsweise zu schützen.

Hintergrund ist der zunehmende Nutzungsdruck auf naturnahe Regionen durch Landwirtschaft, Wirtschaft, Tourismus und Siedlungstätigkeit. In Vorarlberg gibt es nur noch wenige unerschlossene Gebiete. Etwa 19 % der Landesfläche stehen bereits unter Naturschutz, beispielsweise als Natura-2000-Gebiete, Pflanzenschutzgebiete oder örtliche Schutzgebiete.

Begriff und rechtlicher Status

Der Ausdruck „Weißzone“ wird teilweise als Synonym für naturnahe Freiräume, Freiflächen, Ruhezonen, Ruhegebiete oder Schutzzonen verwendet. Diese Begriffe können jedoch unterschiedliche Zielsetzungen haben und werden regional verschieden gebraucht. Vergleichbare Bezeichnungen sind „Alpine Ruhezonen“ in Salzburg und „Unerschlossene Gebiete“ in Südtirol.

Ein geplanter Landesraumplan sollte erschlossene und nicht erschlossene Landschaftsräume ausbalancieren und einen räumlichen Ausgleich schaffen. Tatsächlich ist das Inventar heute jedoch nur eine unverbindliche Planungsgrundlage für raumplanungsrelevante Entwicklungen im alpinen Raum Vorarlbergs. Es hat keine rechtlich bindenden Auswirkungen.

Damit wurde lediglich die erste Phase des Vorhabens umgesetzt: die Erfassung und Dokumentation. Die zweite Phase, also die rechtliche Sicherung beziehungsweise der Schutz der Weißzonen, wurde nicht verwirklicht. Eine vorgesehene Verordnung nach dem Raumplanungsgesetz, durch die bestimmte Landesteile für kommende Generationen von Erschließung und intensiver Nutzung freigehalten werden sollten, wird von der zuständigen Landesregierung nicht mehr vorbereitet oder umgesetzt.

Entwicklung des Projekts

Im Juli 2012 beauftragte die Vorarlberger Landesregierung die Abteilungen für Raumplanung und Baurecht sowie für Umweltschutz damit, ursprüngliche, naturnahe und wenig erschlossene alpine Landschaftsräume zu erfassen und langfristig als Weißzonen zu sichern.

2015 kritisierte der Vorarlberger Naturschutzrat in seinem Jahresbericht, dass die Weißzonen noch immer nicht umgesetzt worden seien. 2016 erklärten die ÖVP-Landtagsabgeordneten Monika Vonier und Christian Gantner, bei der Umsetzung müsse ein vernünftiges Maß gefunden werden. Zu berücksichtigen seien die Interessen der Grundeigentümer, Gemeinden, Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie des Tourismus. Weißzonen sollten nur dort festgelegt werden, wo zwischen den verschiedenen Interessengruppen tatsächlich Konsens bestehe.

Am 13. April 2016 beschloss der Vorarlberger Landtag, dass Weißzonen ohne Zustimmung der Gemeinden nicht rechtsverbindlich ausgewiesen werden sollten. Im Juli 2017 wurden die aufwendigen Verfahren bis auf Weiteres eingestellt. Die Gebiete werden zwar als Weißzonen ausgewiesen, daraus folgen aber keine weiteren Konsequenzen. Im Oktober 2017 erschienen die beiden Publikationen zum Inventar und zu seinen 83 Beschreibungseinheiten.

Abgrenzung und Zonentypen

Grundlage der Weißzonen sind sogenannte Landschaftskammern. Das sind durch natürliche Gegebenheiten vorgegebene räumliche Einheiten, beispielsweise Täler. Vorarlberg wurde in insgesamt 681 Landschaftskammern gegliedert. Ihre Fläche reicht von 0,27 km² bis 25,5 km²; durchschnittlich sind sie 3,3 km² groß.

Eine Weißzone wird auch als Beschreibungseinheit bezeichnet. Sie setzt sich aus Landschaftskammern zusammen, die wiederum eine oder mehrere der folgenden Zonen enthalten können:

• Kernzonen sind nicht oder wenig erschlossene Landschaftskammern mit einem Erschließungsgrad von 0 bis 20 %.

• Pufferzonen sind mindestens 2 ha große, nicht erschlossene Flächen, die unmittelbar an eine Kernzone im In- oder Ausland grenzen. Sie liegen selbst in einer Landschaftskammer mit einem Erschließungsgrad von über 20 %.

• Entwicklungszonen umfassen erschlossene Bereiche um Infrastrukturen innerhalb eines 400-m-Korridors. Sie befinden sich in Landschaftskammern beziehungsweise Tälern mit hohem landschaftsräumlichem Wert und einem Erschließungsgrad zwischen 20 % und 30 %.

Inhalt, Umfang und Nutzung

Das Inventar umfasst 83 Beschreibungseinheiten. Für jede Einheit enthält es eine Gebiets- und Nutzungsbeschreibung. Dokumentiert werden die Lage, die zugehörigen Landschaftskammern und Infrastrukturen sowie Geologie, Klima, Tierwelt und Pflanzenwelt. Zusätzlich erfasst das Inventar bestehende Nutzungen durch Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Erholung, Wasserwirtschaft, Wildbach- und Lawinenverbauung sowie historischen Bergbau.

Zusammen nehmen die 83 Beschreibungseinheiten weniger als ein Drittel der Vorarlberger Landesfläche ein. Es handelt sich durchgehend um Gebiete, die wirtschaftlich nicht oder kaum genutzt werden. 14 % der Weißzonenfläche sind Waldgebiete, 28 % werden landwirtschaftlich genutzt und mehr als 50 % bestehen aus alpinem Ödland. Weil in tieferen Lagen zunehmend Rückzugsräume für große Wildtiere fehlen, sind diese in wenig erschlossene Berggebiete ausgewichen. Daher hat auch die Jägerschaft ein besonderes Interesse an den Weißzonen.

Das abschließende Werk erschien in der Schriftenreihe „Raumplanung“ in zwei Teilen. Der erste Teil behandelt auf 77 Seiten die Hintergründe des Projekts, die Methode zur Ermittlung wenig erschlossener Landschaftsräume und die zusammengefassten Ergebnisse. Der zweite Teil beschreibt auf 689 Seiten die 83 Landschaftsräume einschließlich ihrer bereits bestehenden Nutzungen.

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