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Gemeinde (Slowakei)

mit späteren Änderungen sind Folgendes Aufgaben einer Gemeinde: Verwaltung des beweglichen sowie unbeweglichen Gemeindeeigentums; Zusammenstellung und …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Grundlagen und Gliederung
  2. 2. Symbole und Amtssprache
  3. 3. Aufgaben der Gemeinden
  4. 4. Wahlen und Gemeindeverwaltung
  5. 5. Kontrolle und Vergütung
  6. 6. Städte, Sonderstatus und regionale Zahlen

Grundlagen und Gliederung

Die Gemeinde (slowakisch: obec, Mehrzahl obce) ist die unterste Ebene der Gebietskörperschaft in der Slowakei. Ihre Stellung und Aufgaben regelt das Gesetz über Gemeindeordnung, Zákon o obecnom zriadení, 369/1990 Zb. mit späteren Änderungen. Gemeinden sind hinsichtlich ihrer Aufgaben mit Gemeinden in deutschsprachigen Ländern vergleichbar.

Am 31. Dezember 2020 gab es 2.890 Gemeinden, darunter 141 Städte und drei Militärgebiete. Zum 31. Dezember 2024 betrug die durchschnittliche Einwohnerzahl 1.874,59 Einwohner je Gemeinde; bei insgesamt 5.419.451 Einwohnern lag die durchschnittliche Fläche bei 16,97 km².

Jede Gemeinde besteht aus einer oder mehreren Katastralgemeinden (katastrálne územie), die zusammen die ganze Slowakei bedecken. Eine Katastralgemeinde darf grundsätzlich nicht auf zwei Gemeinden verteilt werden. Gemeinden können außerdem in Ortsteile (miestne časti), Städte in Stadtteile (mestské časti) gegliedert sein. Außer in Bratislava und Košice haben diese Gliederungen keine besondere Verwaltung.

Symbole und Amtssprache

Gemeinden dürfen ein eigenes Wappen, eine Flagge, ein Siegel und gegebenenfalls eine Hymne führen. Juristische Personen und natürliche Personen dürfen diese Symbole nur mit Zustimmung der Gemeinde verwenden.

Neben Slowakisch kann in Gebieten nationaler Minderheiten eine zweite Amtssprache verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die betreffende Minderheit in zwei aufeinanderfolgenden Volkszählungen mindestens 15 % der Gesamtbevölkerung der Gemeinde ausmacht; früher lag die Grenze bei 20 %. Welche Gemeinden zweisprachig sind und wie ihre Namen in Minderheitensprachen lauten, legen Regierungsverordnungen fest.

Aufgaben der Gemeinden

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören das Grundschulwesen, die Erhaltung von Gemeindestraßen, Bauzulassungen, Raumplanung und die Verwaltung des Gemeindeeigentums. Nach Gesetz 369/1990 Zb. gehören insbesondere dazu:

  • Verwaltung des beweglichen und unbeweglichen Gemeindeeigentums sowie Aufstellung und Genehmigung von Haushalt und Schlussrechnung.
  • Festsetzung und Verwaltung von Gemeindesteuern und -gebühren sowie Regelung wirtschaftlicher Tätigkeiten, etwa durch Zulassung von Unternehmen.
  • Bau und Erhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Friedhöfen sowie Kultur-, Sport- und anderen Anlagen; außerdem Schutz von Kulturdenkmälern im Rahmen besonderer Vorschriften.
  • Öffentliche Dienste wie Müllabfuhr, Reinigung öffentlicher Plätze, Wasserversorgung, Grünpflege und Straßenbeleuchtung.
  • Mitwirkung an Umweltschutz, Gesundheit, Bildung, Kultur, Kunst, Sport, Verbraucherschutz und sozialer Hilfe; dazu gehören auch Öffnungszeiten von Läden und Diensten sowie die Verwaltung des Marktplatzes.
  • Raumplanungsdokumente für Siedlungsgebiete und Zonen, Konzepte für neue Wohngebiete sowie eigene Investitionen für Bedürfnisse und Entwicklung der Einwohner.
  • Gründung, Auflösung und Kontrolle eigener Haushalts- und Zuschussbetriebe sowie anderer juristischer Personen, örtliche Volksabstimmungen und Regeln zur öffentlichen Ordnung.
  • Ausstellung und Beglaubigung von Urkunden und Dokumenten sowie Führung der Gemeindechronik in der Staatssprache und in der Sprache einer nationalen Minderheit.

Für eine effizientere Aufgabenerfüllung können Gemeinden Gemeindeverbände bilden, besonders für soziale Hilfe, Umweltaufgaben wie Abfall und Abwasser, Lokalverkehr, Bildung und Tourismus.

Wahlen und Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung besteht aus dem Bürgermeister (starosta) und der Gemeindevertretung (obecné zastupiteľstvo); bei Städten heißt der Bürgermeister Oberbürgermeister (primátor). Beide werden bei gesamtslowakischen Lokalwahlen für jeweils vier Jahre gewählt, mit getrennten Stimmzetteln. In Bratislava und Košice werden zusätzlich Bürgermeister und Abgeordnete der Stadtteile gewählt. Laut Artikel fanden die letzten Wahlen am 10. November 2018 statt.

Die Größe der Gemeindevertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl: unter 40 Einwohner: 3 Abgeordnete; 40–500: 3–5; 501–1.000: 5–7; 1.001–3.000: 7–9; 3.001–5.000: 9–11; 5.001–10.000: 11–13; 10.001–20.000: 13–19; 20.001–50.000: 15–25; 50.001–100.000: 19–31; über 100.000: 23–41.

Ein Bürgermeister-Stellvertreter (zástupca starostu) muss Abgeordneter sein und wird entweder vom Bürgermeister oder von der Gemeindevertretung gewählt. Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern können zwei Stellvertreter mit festgelegter Rangfolge haben. Die Gemeindevertretung tagt bei Bedarf, mindestens aber einmal in drei Monaten. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten anwesend ist. Beschlüsse brauchen die einfache Mehrheit der Anwesenden, Verordnungen eine Dreifünftelmehrheit der Anwesenden.

Die Vertretung kann einen Gemeinderat (obecná rada) einrichten, dem höchstens ein Drittel aller Abgeordneten angehören darf. Er ist Vollzugs- und Kontrollorgan der Gemeindevertretung sowie Hilfsorgan des Bürgermeisters. Das Gemeindeamt (obecný úrad) erledigt organisatorische und administrative Aufgaben sowie Ein- und Ausgang der Gemeinde; es wird vom Bürgermeister, in größeren Gemeinden von einem Gemeindeamt-Vorsteher (prednosta obecného úradu), geleitet.

Kontrolle und Vergütung

Die Aufsicht übernimmt der Hauptkontrolleur (hlavný kontrolór), der Arbeitnehmer der Gemeinde ist. Er kontrolliert Haushalt, Gemeindeeigentum, Einnahmen und Ausgaben, die Behandlung von Petitionen und Beschwerden sowie die Einhaltung von Gemeindeverordnungen und internen Vorschriften.

Das Bürgermeistergehalt ergibt sich aus einem Faktor, der von der Einwohnerzahl abhängt. Er ist ein Vielfaches des durchschnittlichen Monatslohns in der slowakischen Wirtschaft und reicht von 1,49 bei weniger als 500 Einwohnern bis 3,58 bei mehr als 100.000 Einwohnern. Die Gemeindevertretung darf diesen Grundlohn um bis zu 70 % erhöhen. Die Vergütung der Abgeordneten bestimmen die Gemeinden selbst; eine Veröffentlichung ist nicht verpflichtend.

Städte, Sonderstatus und regionale Zahlen

Die 141 Städte (mesto, Mehrzahl mestá; Stand 1. Januar 2020) haben rechtlich weitgehend dieselben Aufgaben wie einfache Gemeinden. Für die Stadterhebung soll eine Gemeinde mindestens 5.000 Einwohner haben, verkehrlich gut angebunden sein, ein administratives oder wirtschaftliches Zentrum oder Kurort der Region sein und teilweise städtisch bebaut sein. Das Einwohnerkriterium kann entfallen, wenn die anderen Funktionen entscheidend nachgewiesen sind. Deshalb gibt es große Gemeinden ohne Stadtstatus und Städte mit weniger als 5.000 Einwohnern. Der Nationalrat der Slowakischen Republik kann eine Gemeinde durch Beschluss zum 1. Januar zur Stadt erklären.

Bratislava und Košice haben einen Sonderstatus durch eigene Gesetze. Neben Stadtrat und Oberbürgermeister bestehen Stadtteile mit Stadtteilräten und Bürgermeistern; Bratislava hat 17, Košice 22 Stadtteile. Die Aufgaben sind zwischen Stadt und Stadtteilen verteilt. Bratislava hat 45 Stadtverordnete, bis 2010 waren es 80; die Sitze werden möglichst proportional auf die Stadtteile verteilt, wobei jeder Stadtteil Anspruch auf einen Sitz hat. Košice hat 41 Stadtverordnete, bis 2012 waren es 50.

Nach der Statistik verteilen sich die Gemeinden auf die Kraje wie folgt: Bratislavský kraj 73 Gemeinden und 7 Städte, durchschnittlich 10.087,47 Einwohner und 28,12 km² je Gemeinde; Trnavský kraj 251 und 17, 2.254,58 Einwohner und 16,52 km²; Trenčiansky kraj 276 und 18, 2.049,17 und 16,31 km²; Nitriansky kraj 354 und 16, 1.880,23 und 17,92 km²; Žilinský kraj 315 und 19, 2.177,98 und 21,61 km²; Banskobystrický kraj 516 und 24, 1.184,35 und 13,2 km²; Prešovský kraj 665 und 23, 1.218,06 und 13,49 km²; Košický kraj 440 und 17, 1.770 und 15,35 km². Die Tabelle weist insgesamt 2.890 Gemeinden, 141 Städte, 1.875,24 Einwohner und 16,97 km² je Gemeinde aus. Die abweichende durchschnittliche Einwohnerzahl gegenüber der Angabe zum 31. Dezember 2024 beruht auf den unterschiedlichen Angaben im Artikel.

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