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Göttweig (Herrschaft)

Die Herrschaft Göttweih (in aktueller Schreibung Göttweig) war eine Grundherrschaft im Viertel ober dem Wienerwald im Erzherzogtum Österreich unter der Enns …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Grundherrschaft Göttweig
  2. 2. Gebiet und zugehörige Güter
  3. 3. Auflösung

Grundherrschaft Göttweig

Die Herrschaft Göttweih, in heutiger Schreibweise Göttweig, war eine Grundherrschaft im Viertel ober dem Wienerwald. Sie lag im Erzherzogtum Österreich unter der Enns, dem heutigen Niederösterreich. Eine Grundherrschaft war ein Gebiet, in dem ein Grundherr bestimmte Rechte über Orte und deren Bewohner ausübte.

Der Sitz der Verwaltung befand sich im Stift Göttweig.

Gebiet und zugehörige Güter

Zur Herrschaft gehörten die Gülten Wolfsberg, Meidling, Langenlebarn, Oberaigen, Wolfstein am Gurhof und Grabenhof. Außerdem umfasste sie Pfarrgülten in Grünau, Kilb, Pyhra, St. Veit, Heinfeld, Kleinzell am Hallbach, Haindorf, Mauer, Gansbach, Rossatz, Mautern und Getzersdorf sowie Kirchengülten in Grünau, Kilb, Pyhra, St. Veit, Haindorf, Markersdorf, Mauer, Gansbach, Mautern und Hundsheim.

Die Herrschaft besaß zuletzt die Ortsobrigkeit über zahlreiche Orte, darunter Göttweig, Paudorf, Hörfarth, Furth, Markersdorf, Gansbach, Meidling, Theyern, Höbenbach, Krustetten, Angern mit Wolfsberg, Thalern, Tiefenfucha, Oberfucha, Palt, Aigen, Steinaweg, Klein-Wien, Baumgarten, Rottersdorf, Langenlebarn, Oberaigen, Grünau, Mauer, Grabenhof, Wolfstein, Neidling, Nölling und Pfaffing. Ortsobrigkeit bezeichnete Herrschafts- und Verwaltungsrechte über einen Ort.

Auflösung

Letzter Inhaber der Herrschaft war Engelbert Schwertfeger in seiner Funktion als Abt von Göttweig und Zalaapáti. Nach den Reformen von 1848/1849 wurde die Herrschaft aufgelöst.

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