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Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung (IHK)

Bedürfnispyramide · Verbale und Nonverbale Kommunikation · Testverfahren · Assessment-Center; Grenzen der Personalberatung. Überprüfung. Bearbeiten. Die …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Überblick
  2. 2. Praxis der Vermittlung
  3. 3. Recht und soziale Kompetenz
  4. 4. Prüfung und Qualitätsstandards

Überblick

Die Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung (IHK) ist eine Weiterbildungsbezeichnung für zertifizierte Personalberater. Voraussetzung ist eine Weiterbildung von mindestens 116 Stunden und eine anschließende erfolgreich bestandene IHK-Prüfung.

Für die gewerbliche Tätigkeit in der Personalvermittlung ist diese Qualifizierung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Verbände, besonders der BPV, empfehlen sie jedoch als einen Baustein der Qualitätssicherung. Die Fortbildung richtet sich an Personen, die in Personalberatungsunternehmen oder Zeitarbeitsunternehmen als Personalberater oder Personalvermittler arbeiten oder arbeiten möchten. Sie ist außerdem für Mitarbeitende in der Personalentwicklung gedacht, die unternehmensintern Personal beschaffen oder beurteilen müssen.

Praxis der Vermittlung

Im Praxismodul geht es um die Analyse und Einschätzung des Arbeitsmarktes sowie um die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Diese Einschätzungen sollen in konkrete Arbeitsschritte der Personalvermittlung umgesetzt werden.

Wichtige Inhalte sind Kundenwerbung und Marketing, die Anforderungsanalyse und das Stellenprofil, Möglichkeiten der Personalbeschaffung, Outplacement, Coaching-Prozesse, Personalauswahl und Profiling, passgenaue Vermittlung sowie die Betreuung geeigneter Bewerber und Auftraggeber. Profiling bedeutet hier die systematische Erfassung und Bewertung von Fähigkeiten, Erfahrungen und Merkmalen einer Person für eine passende Vermittlung.

Recht und soziale Kompetenz

Das Rechtsmodul behandelt aktuelle Regelungen und weitere Rechtsgrundlagen, die für die Personalberatung und Personalvermittlung wichtig sind. Dazu gehören SGB II und SGB IX, das AÜG, Arbeits- und Tarifrecht sowie das BGB, besonders Vertragsrecht und Schuldrecht.

Das Modul zur sozialen Kompetenz vermittelt grundlegende Kommunikationsmodelle für Verhandlung und Profiling. Behandelt werden unter anderem die Bedürfnispyramide, verbale und nonverbale Kommunikation, Testverfahren, Assessment-Center sowie die Grenzen der Personalberatung. Ein Assessment-Center ist ein Auswahlverfahren, bei dem Bewerber durch verschiedene Aufgaben und Tests beurteilt werden.

Prüfung und Qualitätsstandards

Die Fortbildung endet mit mehreren Nachweisen: einer schriftlichen IHK-Prüfung in Arbeitsrecht, einer Fallstudie, die die Teilnehmenden eigenständig anfertigen müssen, einer Präsentation zu den einzelnen Modulen und dem Nachweis regelmäßiger Teilnahme. Erforderlich sind mindestens 80 % Anwesenheit.

Zur Qualitätssicherung wurden nach einer Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 15. März 2002, genannt werden die Bundestagsdrucksachen 14/8529 und 14/8214, unter Moderation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und unter Beteiligung der Fachverbände Qualitätsstandards für die private Personal- und Arbeitsvermittlung erarbeitet. Diese Standards traten am 13. Dezember 2003 in Kraft. Verbände privater Personalvermittler sowie private Arbeitsvermittler selbst können sie verbindlich annehmen. Damit wurde die Qualitätssicherungsoffensive des Bundesverbandes Personalvermittlung, die im Juni 2002 begonnen hatte, abgeschlossen.

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