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Endlager Konrad
Das Bergwerk wird zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung von maximal 5 × 10 18 Becquerel (5 Trillionen …
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Kern und Bedeutung
Das Endlager Konrad ist ein geplantes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Es entsteht in der stillgelegten Schachtanlage Konrad, einem ehemaligen Eisenerz-Bergwerk im Stadtgebiet Salzgitter zwischen Bleckenstedt und Sauingen, östlich der A 39 und etwa acht Kilometer von Braunschweig entfernt. Eigentümer und Betreiber ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung. Projektbeginn war 1982; als Lagerart ist ein Endlager vorgesehen, als Lagertyp ein Trockenlager ohne Konditionierung.
Das Endlager soll radioaktive Abfälle aufnehmen, die höchstens 5 × 10^18 Becquerel an Beta- und Gammastrahlern sowie 1,5 × 10^17 Becquerel an Alphastrahlern enthalten. Becquerel ist die Einheit für radioaktive Zerfälle pro Sekunde; 5 × 10^18 Becquerel entsprechen 5 Trillionen zerfallenen Atomkernen pro Sekunde, 1,5 × 10^17 Becquerel entsprechen 150 Billiarden zerfallenen Atomkernen pro Sekunde. Rund 90 Prozent des Volumens der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle gehören in diese Kategorie, enthalten aber nur etwa 1 Prozent der gesamten Radioaktivität aller Abfälle.
Das Fördergerüst von Schacht Konrad 1 ist von der A 39 und von der Industriestraße Nord aus gut sichtbar, gilt als Landmarke und steht unter Denkmalschutz. Schacht Konrad 2 liegt auf dem Gelände der Salzgitter Flachstahl GmbH. Benannt ist die Anlage nach Konrad Ende, dem früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der Salzgitter AG.
Vom Erzbergwerk zum Endlagerstandort
Die Eisenerzvorkommen im Raum Salzgitter waren seit dem 19. Jahrhundert eine Grundlage der Industrialisierung. Das erste Salzgitteraner Erz wurde 1867 gefördert. Die Schachtanlage Konrad war das jüngste der ehemaligen Eisenerzbergwerke in dieser Region.
Das Erz wurde über zwei Schächte erschlossen. Schacht Konrad 1 war rund 1232 Meter tief, Schacht Konrad 2 rund 999 Meter. Der Produktionsbetrieb dauerte von 1961 bis 1976. In dieser Zeit wurden insgesamt 6,7 Millionen Tonnen Eisenerz gefördert.
Nach dem Ende der Erzförderung wurde die Anlage für eine mögliche Nutzung als Endlager untersucht. Für ein Endlager ist Trockenheit ein wichtiges Eignungskriterium. Die Schachtanlage Konrad gilt für ein Eisenerzbergwerk als außergewöhnlich trocken, obwohl ein Wasserzutritt von 16.300 Litern täglich bekannt ist.
Genehmigung und Streitpunkte
1975 begannen Untersuchungen zur Frage, ob die Schachtanlage Konrad für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geeignet ist. Nachdem diese Untersuchungen positiv ausgefallen waren, stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, damals die zuständige Bundesbehörde für Endlagerung, am 31. August 1982 den Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens. Ein Planfeststellungsverfahren ist ein behördliches Genehmigungsverfahren für größere Vorhaben. Weil die vorhandenen Unterlagen als unzureichend galten, wurde zugleich ein erweitertes Standorterkundungsprogramm begonnen. Es sollte den Langzeitsicherheitsnachweis und weitere Plandaten liefern.
Vom 16. Mai bis 15. Juli 1991 gingen fast 290.000 Einwendungen gegen den Ausbau der früheren Eisenerzgrube zu einem Endlager ein. Das Verfahren gehörte damit zu den größten Verwaltungsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Erörterungstermin fand von September 1992 bis März 1993 an 75 Verhandlungstagen statt und war der längste in der Geschichte der Bundesrepublik. Beteiligt waren unter anderem die Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern, der Antragsteller Bundesamt für Strahlenschutz und das Niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde. Danach blieben rund 400 Sachfragen und 100 Rechtsfragen offen.
Nach fast 20 Jahren wurde am 22. Mai 2002 die Genehmigung durch den Planfeststellungsbeschluss erteilt. Sie erlaubt die Einlagerung von maximal 303.000 m³ „radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung“. Gegen den Beschluss wurden mehrere Klagen beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Wichtige Klagepunkte waren Zweifel an der Langzeitsicherheit, befürchtete Störfälle, Gefahren durch Transporte radioaktiver Abfälle, radioaktive Kontamination im Normalbetrieb und die Planungshoheit der Kommunen. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klagen am 8. März 2006 ab und ließ keine Revision zu. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wurde mit Urteil vom 26. März 2007 nicht angenommen. Damit war die Entscheidung für das Endlager Konrad letztinstanzlich bestätigt.
Weitere Fragen betrafen bestimmte Abfälle. Der stillgelegte Reaktor des Versuchskernkraftwerkes AVR Jülich sollte ursprünglich im Endlager Konrad entsorgt werden. Wegen eines zu hohen ^14C-Inventars der Reaktoreinbauten gilt er dafür nicht als geeignet. Im Projekt CarboDISP wird geprüft, ob der genehmigte Grenzwert für ^14C im Endlager Konrad von 400 TBq angehoben werden kann. Die Absicht, schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus der havarierten Asse-II nach Konrad zu bringen, wurde aufgegeben. Seit 2021 prüfte das niedersächsische Umweltministerium eine Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses; Ende 2023 wurde dagegen entschieden.
Mitte April 2025 wurden BR und NDR vertrauliche Dokumente bekannt, die eine weitere jahrelange Verzögerung befürchten lassen. Danach sei die 2002 erteilte Genehmigung mit einer „gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis“ verbunden gewesen, für die eine eigene Berechnungsgrundlage von Grenzwerten genutzt wurde. Diese genüge heutigen Vorschriften nicht mehr und müsse wesentlich verändert werden. Das könnte ein neues langwieriges Genehmigungsverfahren beim Niedersächsischen Umweltministerium erfordern, das die Bundesgesellschaft für Endlagerung bisher nicht angestrengt habe.
Aufbau und Einlagerung
Nach der letztinstanzlichen Bestätigung 2007 begann die Errichtung der technischen Anlagen und der Einlagerungskammern. Eine Einlagerungskammer ist ein unterirdischer Hohlraum, in dem Abfallbehälter dauerhaft gelagert werden sollen. Mehrere Einlagerungskammern bilden ein Einlagerungsfeld. Theoretisch können bis zu neun Einlagerungsfelder aufgefahren werden. Sie würden von den sechs bestehenden Hauptsohlen in 800, 850, 1000, 1100, 1200 und 1300 Metern Tiefe erschlossen. Eine Sohle ist eine Ebene oder ein Stockwerk in einem Bergwerk.
Weil der Planfeststellungsbeschluss die Gesamtmenge des einzulagernden radioaktiven Abfalls auf maximal 303.000 m³ festlegt, soll nur ein Einlagerungsfeld geschaffen werden. Die Einlagerungskammern erhalten einen Querschnitt von etwa 40 m², eine Sohlenbreite von etwa 7 Metern und eine Höhe von etwa 6 Metern. Ihre Länge soll je nach geologischen und bergtechnischen Bedingungen zwischen 100 und 1000 Metern betragen.
Nach der Einlagerung der Container werden die Kammern abschnittsweise verfüllt. Dafür wird eine Mischung aus beim Vortrieb gewonnenem Gesteinsmaterial und Zement verwendet. So soll der Atommüll dauerhaft im Bergwerk gelagert werden.
Zeitplan und Kosten
Die Umrüstung des früheren Eisenerzbergwerks zum Endlager dauert deutlich länger als ursprünglich erwartet. Der Einlagerungsbeginn war 2008 zunächst für Ende 2013 vorgesehen. Später wurde von Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahr 2027 ausgegangen. Der Abschlussbericht der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nannte als Ziel „möglichst ab Anfang des nächsten Jahrzehnts“ und verwies zugleich auf Unsicherheiten im Nationalen Entsorgungsprogramm.
Im März 2013 teilte die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mit, die Inbetriebnahme könne sich wegen zusätzlicher Sanierungsaufwände bis 2021 verzögern. Im Oktober 2014 sagte ein Sprecher des Bundesamts für Strahlenschutz, die Einrichtung des Lagers werde insgesamt mindestens 2,9 Milliarden Euro kosten; einen konkreten Eröffnungstermin könne er nicht nennen. Der damals zuletzt geplante Termin 2022 sei ungewiss. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung, seit April 2017 Betreiberin, teilte 2024 mit, dass zu Beginn der 2030er Jahre die Einlagerung von bis zu 303.000 m³ schwach- und mittelradioaktiver Abfälle beginnen soll. Das wäre rund fünf Jahrzehnte nach Projektbeginn und 28 Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss.
Auch die Kosten stiegen deutlich. Das Bundesamt für Strahlenschutz nannte für die Umwandlung zunächst etwa 2,2 Milliarden Euro. In den 1980er und 1990er Jahren war man noch von 900 Millionen Euro ausgegangen. Bis Ende 2007 waren bereits 930 Millionen Euro für Erkundungs- und Planungsarbeiten angefallen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit rechnete im Februar 2019 mit Gesamtkosten von etwa 4,2 Milliarden Euro, davon ein Drittel von Steuerzahlern und zwei Drittel von privaten Abfallverursachern. Im November 2023 gab die Bundesgesellschaft für Endlagerung bekannt, bis Ende 2022 seien bereits 2,83 Milliarden Euro Kosten angefallen; bis zum Abschluss der Errichtung würden weitere 2,64 Milliarden Euro erwartet. Insgesamt wären das fast 5,5 Milliarden Euro, ohne die 930 Millionen Euro Erkundungs- und Planungskosten von 1977 bis 2007.
Kulturelle Veranstaltung
Am 29. Mai 2010 fand im Rahmen der Festlichen Tage Neuer Musik 2010 des Staatstheaters Braunschweig das Konzert GLANZ statt. Gespielt wurden die Stücke PARADIES, GLANZ und NEBADON aus dem Zyklus KLANG von Karlheinz Stockhausen. Ursprünglich sollte das Konzert in der Transformator-Halle stattfinden, wurde aber am Veranstaltungstag nach draußen in die unmittelbare Nähe des Förderturms von Schacht Konrad 1 verlegt. Der Grund waren zu laute Restgeräusche nach dem Abschalten der meisten Geräte in der Halle.
Organisiert wurde die Veranstaltung von Orchesterdirektor Martin Weller in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz. Weil die Meinung aufkam, das Konzert solle das Endlager Konrad positiv darstellen, erklärte das Staatstheater Braunschweig, es beziehe dazu keine Position. Martin Weller sagte: „Wir wollen Konrad weder hoffähig machen noch ihn mit dem Konzert angreifen.“