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Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Digitale Unversehrtheit

Derzeit wird ein Recht auf digitale Unversehrtheit nur in der Schweiz auf Kantonsebene anerkannt. Inhaltsverzeichnis.

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Schutzbereich
  2. 2. Bedeutung bei digitalen Angriffen und politische Positionen
  3. 3. Bundesebene und Kanton Genf
  4. 4. Entwicklungen in weiteren Kantonen

Bedeutung und Schutzbereich

Digitale Unversehrtheit, auch digitale Integrität, bezeichnet die ungestörte Existenz einer Person in der digitalen Welt. Sie wird als Teil der körperlichen Unversehrtheit verstanden und soll neben der physischen und psychischen Unversehrtheit gleichwertig stehen.

Als Persönlichkeitsrecht soll sie sowohl die Privatsphäre als auch die digitale Identität schützen. Dazu gehört der digitale Fußabdruck: digitale Daten, die über eine Person vorliegen und etwa durch Unternehmen verfügbar gemacht werden. Solche Daten können die persönliche Freiheit beeinträchtigen sowie negative körperliche und psychische Folgen haben. Das Recht auf Vergessenwerden wird als Ausfluss der digitalen Unversehrtheit verstanden.

Bedeutung bei digitalen Angriffen und politische Positionen

Besonders bedeutsam ist digitale Unversehrtheit im Zusammenhang mit Cybermobbing.

In Deutschland nahm die Piratenpartei Deutschland das Recht auf digitale Integrität erstmals für die Bundestagswahl vom 26. September 2021 in ihr politisches Programm auf.

In der Schweiz verurteilt die Piratenpartei Schweiz regelmäßig Angriffe auf die digitale Integrität. Die Sozialdemokratische Partei (SP) fordert ihre Anerkennung und ihren Schutz. Nach ihrer Position ist die Gewährleistung der digitalen Integrität der wichtigste Hebel für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also dafür, über die eigenen personenbezogenen Daten bestimmen zu können.

Eine 2019 veröffentlichte Umfrage des Digitalisierungsmonitors von Swico unter Kandidaten für die Eidgenössischen Wahlen 2019 fragte nach einem Grundrecht auf digitale Integrität in der Bundesverfassung. Dieses sollte informationelle Selbstbestimmung und digitales Vergessen einschließen. Kandidaten aller Parteien sprachen sich voll oder eher dafür aus; dies betraf 99 % der teilnehmenden Kandidaten der Grünen und 55 % der Kandidaten der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Bundesebene und Kanton Genf

Ein Recht auf digitale Unversehrtheit wird derzeit nur in der Schweiz auf Kantonsebene anerkannt. Auf Bundesebene reichte Samuel Bendahan 2022 eine parlamentarische Initiative zur Aufnahme des Rechts auf digitale Integrität in die Bundesverfassung ein. Der Nationalrat lehnte sie im Dezember 2023 mit 118 zu 65 Stimmen ab. Die Mehrheit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission hielt den Zusatz vor allem für symbolisch.

Im Kanton Genf wurde im September 2020 zunächst eine Volksinitiative der Genfer FDP zur Ergänzung von Artikel 21 der Kantonsverfassung lanciert. Im November 2020 wurde sie zugunsten einer Verfassungsrevision aufgegeben. Der Entwurf des Verfassungsgesetzes wurde am 28. April 2021 eingereicht.

In einer Volksabstimmung im Juni 2023 wurde Artikel 21A mit über 94 % angenommen. Er garantiert jeder Person die Wahrung ihrer digitalen Integrität. Dazu gehören insbesondere Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung von Daten aus dem digitalen Leben, Sicherheit im digitalen Raum, ein Recht auf ein Offline-Leben und das Recht auf Vergessenwerden. Staatlich verantwortete personenbezogene Daten dürfen nur im Ausland verarbeitet werden, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht. Außerdem soll der Staat digitale Integration fördern, die Bevölkerung über Herausforderungen der Digitalisierung sensibilisieren und an der digitalen Souveränität der Schweiz mitwirken.

Entwicklungen in weiteren Kantonen

Im Kanton Jura nahm das Parlament 2023 die parlamentarische Initiative „Garantieren wir digitale Integrität für alle!“ an.

Im Kanton Neuenburg schlug die Sozialistische Partei im Januar 2023 eine Verfassungsänderung vor. Bei der Volksabstimmung vom 24. November 2024 wurde die Aufnahme der digitalen Integrität in die Verfassung mit 91,51 % der abgegebenen Stimmen angenommen.

Im Kanton Wallis schlug die Kommission 2 des Verfassungsrates für Grundrechte den Satz „Jeder Mensch hat das Recht auf digitale Integrität.“ für die zukünftige Verfassung vor. Die Verfassungsänderung wurde 2024 jedoch vom Volk abgelehnt.

Im Kanton Zürich begann die Piratenpartei im Februar 2024 eine Unterschriftensammlung für eine kantonale Volksinitiative. Sie reichte diese am 21. August 2024 mit 9'841 Unterschriften ein; für die Gültigkeit wären 6000 nötig gewesen. Über die Initiative „Für ein Grundrecht auf digitale Integrität“ wird am 30. November 2025 abgestimmt. Regierungsrat und die Mehrheit der politischen Parteien unterstützen einen abgeschwächten Gegenvorschlag; ausgenommen sind SVP und FDP.

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