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Deutsche Grundkarte
Deutsche Grundkarte (DGK, DGK 5) war ein amtliches topographisches Basiskartenwerk im Maßstab 1:5.000, von dem topographische Karten in kleineren Maßstäben …
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Grundidee und Bedeutung
Die Deutsche Grundkarte (DGK, auch DGK 5) war ein amtliches topographisches Basiskartenwerk im Maßstab 1:5.000. Sie diente als Grundlage, aus der topographische Karten in kleineren Maßstäben abgeleitet wurden. Inhaltlich und maßstäblich bildete sie eine Schnittstelle zwischen der Liegenschaftskarte in größeren Maßstäben und der topographischen Karte 1:25.000, dem Messtischblatt.
Ein Kartenblatt enthält ein 40 cm × 40 cm großes Kartenfeld. Dieses stellt einen 2 km × 2 km großen Ausschnitt der Erdoberfläche dar. Die Herstellung begann ab 1923, wurde jedoch in Deutschland nie flächendeckend abgeschlossen. Nach der Einführung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) wurde die DGK nicht mehr fortgeführt.
Entstehung und regionale Entwicklung
1923 empfahl der Beirat für das Vermessungswesen des Reichsamtes für Landesaufnahme die Herstellung einer topographischen Grundkarte im Maßstab 1:5.000. 1925 veröffentlichte das Reichsamt für Landesaufnahme ein Musterblatt und eine Zeichenvorschrift. Für die Grundkarte wurde das Gebiet des Deutschen Reichs in rund 144.000 Kartenblätter eingeteilt.
Die Herstellung übernahm das Reichsamt für Landesaufnahme nur auf Bestellung. Anderenfalls konnten auch Behörden unterer Verwaltungsebenen die Karten herstellen. Bis 1936 hieß das Werk offiziell „Topographische Grundkarte des Deutschen Reiches 1:5000“; daneben war die Bezeichnung „(Reichs-)Wirtschaftskarte“ üblich. 1936 wurde die Bezeichnung „Deutsche Grundkarte 1:5.000“ eingeführt.
Eine Vorstufe war die Katasterplankarte. Sie führte Flurkarten in dem Maßstab und Blattschnitt der Deutschen Grundkarte zusammen. In Hamburg lag eine solche Katasterplankarte in den 1930er Jahren vor. Bis 1945 entstand dennoch kein deutschlandweit flächendeckendes Kartenwerk.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Herstellung in den Ländern der Bundesrepublik nicht einheitlich fortgesetzt. Nordrhein-Westfalen verfügte 2016 beispielsweise über eine flächendeckende DGK. In Baden-Württemberg wurde sie nur für den Landesteil Baden hergestellt und ab 1997 nicht mehr fortgeführt. In der DDR wurden ab 1966 topographische Karten im Maßstab 1:10.000 geführt.
Inhalt, Herstellung und Ausgaben
Die DGK zeigt alle wesentlichen topographischen Objekte lagerichtig und grundrisstreu, also in ihrer korrekten Lage und ihrem maßstäblichen Grundriss. Im Unterschied zu topographischen Karten kleineren Maßstabs enthält sie außerdem Grundstücksgrenzen. Höhenlinien werden abhängig vom Relief in Abständen von 0,5–5 m dargestellt.
Für die Herstellung wurden Flurkarten, andere großmaßstäbige Karten, photogrammetrische Auswertungen und ein Feldvergleich verwendet. Nach der Erstherstellung sollten die Blätter regelmäßig fortgeführt werden. Allgemein wurde das Gauß-Krüger-Koordinatensystem verwendet; seine geraden Koordinaten bestimmten auch den Blattschnitt.
Ein vom Arbeitskreis Topographie der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenes Musterblatt legte die gemeinsame Grundlage fest. Die einzelnen Länder erließen ergänzende Bestimmungen zum Musterblatt sowie eigene Regelungen für Herstellung und Fortführung.
Es gab mehrere Ausgaben:
- Die Normalausgabe DGK 5 N enthielt Grundriss und Höhenlinien.
- Der Grundriss DGK 5 G wurde ohne Höhenlinien herausgegeben.
- Die Luftbildkarte DGK 5 L bestand aus Orthofotos im Blattschnitt und mit dem Rahmen der DGK 5, ergänzt durch Beschriftung.
- Die Bodenkarte DGK 5 Bo stellte eine weitere Variante dar.
Die Blätter wurden im Allgemeinen nur bei Bestellung einzeln vervielfältigt. Bei einer Erst- oder Neuauflage konnten auch Drucke beantragt werden, wenn ein ausreichender Bedarf erwartet wurde.
Blattbezeichnung und Nachfolgeprodukte
Der Blattschnitt richtete sich nach geraden Gauß-Krüger-Koordinaten. Zur Bezeichnung eines Blattes dienten der Rechts- und Hochwert der linken unteren Ecke des Kartenfeldes sowie ein Name. Dieser Name wurde von Orten, Bergen oder anderen dargestellten Objekten abgeleitet. Er sollte das Blatt zutreffend kennzeichnen und möglichst selten geändert werden. Ein Beispiel ist „35 30 Rechts / 57 96 Hoch, Barsinghausen“. Erstreckte sich ein größeres Objekt über mehrere Blätter, konnten Zusätze wie „Bous-West“ verwendet werden.
Zusätzlich konnte ein Blatt durch die Nummer der Topographischen Karte 1:25.000 bezeichnet werden, in der es lag, sowie durch eine laufende Nummer innerhalb dieses TK25-Blattes. Ein Beispiel ist „7215.16“.
Die Fortführung der DGK 5 war bereits zuvor in den meisten Bundesländern eingestellt worden, nachdem topographische Karten digital aus ATKIS-Daten abgeleitet wurden. Nach der Einführung von ALKIS wurde die DGK 5 schließlich durch daraus abgeleitete Produkte ersetzt. In den neuen Bundesländern ist anstelle der DGK 5 die Topographische Karte 1:10.000 erhältlich.
Die Nachfolgeprodukte unterscheiden sich regional: In Bayern gibt es die Digitale Planungskarte 1:5.000 (DPK 5), in Berlin die Karte von Berlin 1:5.000 (K5) und in Hamburg die Digitale Karte von Hamburg 1:5.000 (DK 5). Niedersachsen bietet die Amtliche Karte 1:5.000 (AK 5) an. Nordrhein-Westfalen und Bremen verwenden die Amtliche Basiskarte 1:5.000 (ABK). In Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein gibt es die aus ATKIS abgeleitete Digitale Topographische Karte 1:5.000 (DTK 5). Für Baden-Württemberg ist die Fortführung seit 1998 eingestellt.