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Bundesministerium für Bildung

Das Bundesministerium für Bildung (kurz BMB), auch Bildungs- oder Unterrichtsministerium, ist das für das Schulwesen zuständige Bundesministerium der …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Überblick und Bedeutung
  2. 2. Zuständigkeiten
  3. 3. Organisation und Arbeitsbereiche
  4. 4. Nachgeordnete Einrichtungen
  5. 5. Historische Entwicklung

Überblick und Bedeutung

Das Bundesministerium für Bildung (BMB), auch Bildungs- oder Unterrichtsministerium genannt, ist das Bundesministerium der Republik Österreich, das für das Schulwesen zuständig ist. Es gehört zur staatlichen Ebene des Bundes und hat seinen Hauptsitz im Palais Starhemberg, Minoritenplatz 5, im 1. Wiener Gemeindebezirk. Geleitet wird es von Bundesminister Christoph Wiederkehr. Für 2022 wird ein Haushaltsvolumen von 15,59 Milliarden Euro angegeben.

Das Ministerium gestaltet und verwaltet wesentliche Bereiche des österreichischen Bildungswesens. Dazu gehören Schulen, Pädagogische Hochschulen, die Ausbildung von Lehrkräften, Teile der Elementarpädagogik sowie die Entwicklung und Überprüfung der Bildungsqualität. Seine Arbeit wird durch nachgeordnete Behörden und Einrichtungen, darunter die neun Bildungsdirektionen, umgesetzt.

Zuständigkeiten

Der zentrale Aufgabenbereich ist das Schulwesen. Er umfasst auch die Erhaltung, Errichtung und Auflassung von Schulen. Ausgenommen sind die land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen, soweit deren Erhaltung, Errichtung oder Auflassung betroffen ist. Zum Verantwortungsbereich gehört außerdem das Erziehungswesen in Schülerheimen.

Das Ministerium koordiniert die Elementarpädagogik, also die Bildung und Betreuung von Kindern vor dem Schuleintritt. Es behandelt außerdem Angelegenheiten der Kindergärten und Horte. Im Bereich des pädagogischen Personals ist es für die Aus- und Weiterbildung sowie die Dienstprüfungen der Lehrkräfte zuständig. Bei Landeslehrkräften wirkt der Bund an Fragen des Dienstrechts und an der Erstellung der Stellenpläne mit, sofern diese Aufgaben nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft fallen.

Weitere Aufgaben betreffen die Pädagogischen Hochschulen, schulische Mobilitätsprogramme sowie schulische Stiftungen und Fonds. Zu diesen zählt insbesondere die Innovationsstiftung für Bildung.

Organisation und Arbeitsbereiche

Die im Artikel dargestellte Organisationsstruktur trägt noch die Bezeichnung Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. An der Spitze stehen der Bundesminister, sein Kabinett und der Generalsekretär. Unmittelbar zugeordnete Stellen befassen sich unter anderem mit interner Revision, Datenschutz, Informationssicherheit, Menschenrechten und der Ombudsstelle für Schulen. Ein Chief Digital Officer (CDO) und ein Chief Information Officer (CIO) übernehmen leitende Aufgaben bei Digitalisierung und Informationstechnik.

Die Präsidialsektion verwaltet die inneren Angelegenheiten des Ministeriums. Ihre Bereiche umfassen Kommunikation und Bürgerservice, Veranstaltungen, Projekt- und Risikomanagement, Budget, Infrastruktur, Bau, Facility-Management, Personal und Recht. Weitere Einheiten bearbeiten die Schulerhaltung in den Bundesländern, Vertrags- und Vergaberecht, Schul- und Heimbeihilfen sowie die Personal- und Organisationsentwicklung. Der Bereich IT, Digitalisierung und Medien ist unter anderem für zentrale IT-Dienste, digitale Schulverwaltung, Portale, Bildungstechnologien, Bildungsmedien und IT-Didaktik zuständig.

Sektion I verantwortet Allgemeinbildung und Berufsbildung. Dazu gehören allgemeinbildende Pflichtschulen und höhere Schulen, inklusive Bildung, Diversitätsmanagement, sprachliche Bildung und das Minderheitenschulwesen. Ebenfalls erfasst sind Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung, der schulärztliche Dienst sowie Schüler- und Bildungsberatung. Im berufsbildenden Bereich bearbeitet die Sektion Berufsschulen, Polytechnische Schulen, technische, gewerbliche, kunstgewerbliche, kaufmännische und humanberufliche Schulen. Hinzu kommen Schulversuche, Unterrichtsentwicklung, europäische Berufsbildungspolitik sowie Bildungs- und Berufsorientierung. Weitere Arbeitsfelder sind ganztägige Schulformen, Schulpartnerschaft, Schulsport sowie Kunst, Kultur und Kreativität an Schulen.

Sektion II befasst sich mit Personalentwicklung, Pädagogischen Hochschulen, Schulerhaltung und Legistik. Legistik bedeutet die fachliche Vorbereitung und Ausarbeitung von Rechtsvorschriften. Die Sektion bearbeitet Personalpläne und Budgets für Bundespersonal und Landeslehrpersonen, Schulrecht sowie Dienst- und Besoldungsrecht. Sie steuert und digitalisiert Pädagogische Hochschulen, begleitet die Pädagogenausbildung und Forschung und organisiert die Personalentwicklung für Lehrkräfte, Unterstützungspersonal und Schulleitungen. Weitere Aufgaben betreffen die Ausbildung von Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, Sachausgaben von Bundesschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie das Personalmanagement nachgeordneter Einrichtungen.

Sektion III ist für Bildungsentwicklung und Bildungsmonitoring zuständig. Bildungsmonitoring bezeichnet die systematische Beobachtung und Auswertung des Bildungswesens. Die Sektion bearbeitet die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, internationale und rechtliche EU-Angelegenheiten, Bildungsstatistik, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung. Außerdem ist sie für die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung beziehungsweise Reife- und Diplomprüfung und für die externe Evaluation von Schulen verantwortlich. Internationale Aufgaben umfassen unter anderem „Weltweit Unterrichten“, Holocaust-Education und Erinnerungspolitik sowie die Nationale Strategie gegen Antisemitismus.

Nachgeordnete Einrichtungen

Dem Ministerium sind insbesondere neun Bildungsdirektionen nachgeordnet. Ihnen unterstehen die Bundesschulen mit Ausnahme der Zentrallehranstalten. Das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen unterstützt die Überprüfung und Sicherung der Qualität im Schulbereich.

Zum Geschäftsbereich gehören außerdem das Bundesheim und Seminarzentrum Raach, die Bundesschullandheime Mariazell, Radstadt und Saalbach sowie die Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung am Universitätssportzentrum Schmelz. Nachgeordnet sind auch die Pädagogischen Hochschulen in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Als Zentrallehranstalten werden mehrere spezialisierte Bundeseinrichtungen unmittelbar geführt: die Höhere Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie, die Höhere Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie, die Höhere Graphische Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt, die Höhere Technische Bundes-, Lehr- und Versuchsanstalt Technologisches Gewerbemuseum sowie das Bundesinstitut für Sozialpädagogik.

Historische Entwicklung

Das Unterrichtsministerium zählt zu den ältesten Ministerien Österreichs. Es wurde am 23. März 1848 während der Revolution im Kaisertum Österreich als k.k. Ministerium des öffentlichen Unterrichts gegründet. Ab 1849 bestand es als k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht und war im Palais Rottal in Wien untergebracht. Zwischen 1861 und 1867 war es sistiert, also vorübergehend außer Tätigkeit. Nach dem Ausgleich von 1867 war es als Ministerium für Kultus und Unterricht nur noch für Cisleithanien zuständig; Transleithanien regelte Bildungsangelegenheiten selbstständig.

Zu Beginn der Ersten Republik waren Innen- und Unterrichtsangelegenheiten verbunden: zunächst im Staatsamt für Inneres und Unterricht, von 1919 bis 1923 im Bundesministerium für Inneres und Unterricht. Danach wurde das Unterrichtsministerium wieder selbstständig. Von 1923 bis 1938 und erneut von 1945 bis 1971 trug es die Bezeichnung Bundesministerium für Unterricht. Seit 1945 blieb es auch in der Zweiten Republik grundsätzlich ein eigenständiges Ressort.

Am 24. Juli 1970 gliederte die Bundesregierung Kreisky I die Wissenschaftsangelegenheiten in ein neu gegründetes Wissenschaftsministerium aus. Von 1971 bis 1984 hieß das Ressort Bundesministerium für Unterricht und Kunst, von 1985 bis 1991 Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport. Danach wechselten Namen und Zuständigkeitsbereiche mehrfach. Von 1994 bis 2000 bestand das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.

Von 2000 bis Jänner 2007 vereinigten die Bundesregierungen Schüssel I und II Bildung, Wissenschaft und Kultur wieder in einem Gesamtbildungsministerium. Danach bestand bis 2014 das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Am 1. März 2014 entstand daraus das Bundesministerium für Bildung und Frauen; dabei wurden die Frauenagenden aus dem Bundeskanzleramt übernommen. Bis zum 30. Juni 2016 lautete die Kurzbezeichnung BMBF. Zum 1. Juli 2016 gingen Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen über, während das Bildungsressort bis 2018 Bundesministerium für Bildung hieß.

Im Jänner 2018 wurden Bildung, Wissenschaft und Forschung erneut im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) zusammengeführt. Im Jahr 2025 wurden Wissenschaft und Forschung wieder ausgegliedert und mit den Frauenagenden in ein neues Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung integriert. Seitdem besteht das Bildungsressort erneut als Bundesministerium für Bildung (BMB).

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