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Bonus-Malus-Regelung
Unter Bonus-Malus-Regelung versteht man ein System, das mit positiven und negativen Anreizen das gewünschte Verhalten erreichen möchte und somit eine Art …
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Grundprinzip
Eine Bonus-Malus-Regelung ist ein System, das Verhalten durch positive und negative Anreize steuern soll. Ein Bonus belohnt gewünschtes Verhalten, ein Malus belastet unerwünschtes Verhalten. Die Regelung wirkt damit als Steuerungsfunktion auf Basis des Verursacherprinzips: Wer bestimmte Kosten, Risiken oder Belastungen verursacht, soll Nachteile tragen; wer gewünschte Ziele unterstützt, erhält Vorteile.
Solche Systeme kommen in verschiedenen Bereichen vor, etwa im Gesundheitswesen, bei Energiegesetzen, in Versicherungen, in der Sozialversicherung, bei Fahrzeugabgaben und im Pensionssystem.
Gesundheitswesen und Arzneimittel
In Deutschland gab es eine Bonus-Malus-Regelung im Bereich der Arzneimittelverordnungen. Sie beruhte auf dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das zum 1. Mai 2006 in Kraft trat. Ab 2007 waren Strafzahlungen für Ärzte vorgesehen, wenn sie bei bestimmten Krankheiten festgelegte Tagestherapiekosten überschritten. Das war der Malus.
Ein Bonus war vorgesehen, wenn Ärzte besonders günstige alternative Arzneimittel verschrieben oder kleinere Dosierungen verordneten. Diesen Bonus erhielt die Kassenärztliche Vereinigung.
Die Tagestherapiekosten wurden aus Medikamenten des unteren Preisdrittels und einer angenommenen mittleren Tagesdosis, der DDD, berechnet. Individuelle Besonderheiten, die Schwere der Erkrankung und Begleiterkrankungen wurden dabei nicht berücksichtigt.
Ärzteverbände kritisierten die Regelung. Ihrer Ansicht nach werde dadurch die Rationierung medizinischer Leistungen belohnt. Außerdem könne die Bonusregelung das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erschüttern. Der Bundesrat rief gegen die Regelung den Vermittlungsausschuss an; sein Einspruch wurde jedoch vom Bundestag überstimmt. Für 2008 einigten sich Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung darauf, dass die Bonus-Malus-Regelung entfällt. Aufgehoben wurde sie mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz aus dem Jahr 2010.
Energiepolitik in Deutschland
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2000 wurde eine kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel Windenergie, Wasserkraft und Sonnenenergie. Bezuschusst wurde nicht der Bau der Anlage, sondern bezahlt wurde nur der tatsächlich erzeugte und eingespeiste Strom. Das wirtschaftliche Risiko blieb beim Anlagenbetreiber.
Die Einführung des EEG führte zu einem Boom in der betroffenen Branche. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, können sich besonders stromintensive Unternehmen teilweise von der EEG-Umlage befreien lassen.
Auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von 2002 enthält eine Bonus-Regelung. Es soll Investitionssicherheit für bestehende und neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen schaffen. Betreiber solcher Anlagen erhalten zusätzlich zur normalen Einspeisevergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) einen Bonus.
Kfz-Haftpflichtversicherung in Österreich
In Österreich ist das Bonus-Malus-System bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein wichtiges Beispiel. Jeder Zulassungsbesitzer beginnt in Stufe 9, also bei 100 % der Tarifprämie. Der Beobachtungszeitraum läuft vom 1. Oktober bis zum 30. September des nächsten Jahres.
Wer in diesem Zeitraum mindestens einen Schaden verursacht, steigt pro Schaden um drei Stufen. Wer ohne Schaden fährt, verringert seine Stufe um eins. Die Anpassung der Bonus-Malus-Stufe erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages.
Ein Versicherungsnehmer kann einen Schaden selbst bezahlen und dadurch seine Stufe behalten. Laut Artikel lohnt sich das in der Regel bei einer Schadenshöhe von 150 % der aktuellen Jahresprämie. Viele Versicherungsanstalten bieten außerdem einen „Freischaden“ an. Dabei führt ein Schaden zu keiner Rückstufung.
Als gemeinsame Basis des Versicherungsverbandes gilt eine Tabelle mit folgenden Prämienwerten: Stufe 0/1 = 50 %, 2/3 = 60 %, 4/5 = 70 %, 6/7 = 80 %, 8/9 = 100 %, 10/11 = 120 %, 12/13 = 140 %, 14/15 = 170 % und 16/17 = 200 %. Die konkrete Reduzierung der Prämie kann je nach Versicherer abweichen, weil es keine gesetzliche Regelung mehr gibt. Die Nachlässe stehen in den AKHB, also den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, der einzelnen Versicherer. Einige Versicherungen bieten zusätzliche Bonusstufen an.
Bei einem Versicherungswechsel werden die Stufe und ein offener Schaden mitgenommen. So kann man einem drohenden Malus nicht durch Wechsel entgehen. Wenn Versicherer intern andere Stufen verwenden, gibt es dafür eine externe Stufe, die beim Wechsel gilt. Erst nach einem Jahr ohne angemeldetes Auto beginnt man wieder in der Grundstufe. Dadurch verliert man einen Malus, aber auch eine bessere Bonusstufe. Manche Versicherer übernehmen eine alte Bonusstufe auch noch nach einem Jahr.
Weitere österreichische Beispiele
In der österreichischen Sozialversicherung bezieht sich das Bonus/Malus-System ausschließlich auf die Beschäftigung oder Beendigung von arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Wenn jemand bei demselben Dienstgeber von einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis in ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Dienstverhältnis wechselt, gebührt ein Bonus. Umgekehrt ist beim Wechsel von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis zu einer geringfügigen Beschäftigung ein Malus-Betrag zu zahlen.
Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) wurde mit 1. Juli 2008 ein Bonus-Malus-System für Neuwagen eingeführt. Fahrzeuge mit mehr als 180 Gramm CO₂-Ausstoß pro Kilometer mussten seither einen Malus von 25 Euro zahlen. Für Fahrzeuge mit weniger als 120 Gramm CO₂-Ausstoß gab es einen Bonus von 300 Euro. Seit 1. Jänner 2010 wird ein Malus von 25 Euro bereits für Fahrzeuge ab 160 Gramm pro Kilometer fällig. Einen Bonus von 200 Euro gibt es für Fahrzeuge, die die Stickstoff-Grenzwerte und Partikelemissionen unterschreiten.
Im Pensionssystem gibt es einen Abschlag von der Alterspension, wenn man diese vorzeitig bezieht. Wer länger arbeitet, erhält dagegen einen Bonus.