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Barrierefreies Arbeiten am Computer
Auch in der Politik gewinnt das Thema zunehmend an Relevanz, wie beispielsweise die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 von 2011 verdeutlicht.
Inhalt6 Abschnitte
Grundidee und Bedeutung
Barrierefreies Arbeiten am Computer bedeutet, dass Geräte, Programme und digitale Inhalte, besonders Webseiten, so gestaltet sind, dass Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sie in derselben Weise nutzen können wie Menschen ohne Behinderung. Es geht also nicht nur um einzelne Hilfsmittel, sondern um die gesamte Nutzungskette: Eingabegeräte, Betriebssystem, Anwendungsprogramme und Inhalte müssen zugänglich sein.
Das englische Wort für Barrierefreiheit ist „accessibility“. Es wird oft mit dem Numeronym „a11y“ abgekürzt; die 11 steht für die Anzahl der ausgelassenen Buchstaben.
Hilfsmittel und Eingabe
Je nach Art der Einschränkung können zusätzliche unterstützende Technologien nötig sein. Bei körperlichen Behinderungen können zum Beispiel Augensteuerung oder eine Mundmaus eingesetzt werden. Blinde Menschen können Screenreader verwenden, also Programme, die Bildschirminhalte vorlesen oder anderweitig ausgeben, sowie eine Braillezeile, die Text in Brailleschrift tastbar macht.
Weitere Beispiele stammen aus der Unterstützten Kommunikation. Solche Technologien können Kommunikation in manchen Fällen überhaupt erst möglich machen.
Software und Sehvermögen
Barrierefreiheit muss auch bei Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen berücksichtigt werden. Die grafische Benutzeroberfläche muss besondere Standards erfüllen, damit Menschen mit Einschränkungen den Rechner nutzen können. Besonders wichtig sind Einschränkungen des Sehvermögens, Hörvermögens und der motorischen Fähigkeiten.
Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen stellen Betriebssysteme zum Beispiel eine Bildschirmlupe bereit. Außerdem sollte die Schriftgröße der Arbeitsoberfläche und der Programme zentral anpassbar sein, weil Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen sie häufig vergrößern. Weitere hilfreiche Funktionen sind das Vorlesen des Bildschirminhalts und ein vergrößerbarer Mauszeiger.
Hören und Kommunikation
Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen können durch rein textbasierte Kommunikation unterstützt werden. Dazu gehören besonders E-Mails und Chatprogramme.
Eine Möglichkeit zur Übersetzung von Inhalten sind computeranimierte Gebärdenavatare. Als Beispiel nennt der Artikel SiMAX, ein Projekt der Firma Sign Time in Wien.
Motorische Unterstützung
Auch bei motorischen Einschränkungen kann ein Computer nutzbar sein, wenn Tastatur- und Mauseingaben angepasst werden oder eine Sprachsteuerung eingesetzt wird.
Wichtige Funktionen sind die Anschlagverzögerung („Slow Keys“), die Einrastfunktion („Sticky Keys“) und die Tastenanschlagfunktion („Bounce Keys“). Die Anschlagverzögerung verhindert ungewollte Tasteneingaben, indem zwischen dem Drücken einer Taste und dem Auslösen eine Verzögerung eingefügt wird; Tasten müssen länger gedrückt werden, damit das System sie annimmt. Die Einrastfunktion erleichtert Tastenkombinationen wie Strg+C, weil die Tasten nacheinander statt gleichzeitig gedrückt werden können. Die Tastenanschlagfunktion sperrt eine bereits gedrückte Taste nach ihrer letzten Verwendung für kurze Zeit.
Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Betriebssystem oder Desktopumgebung. Die Anschlagverzögerung heißt etwa unter Windows „Anschlagverzögerung“, unter Mac OS X „Tastenverzögerung“, unter KDE „Langsame Tasten“, unter Gnome „Tastenverzögerung“ und unter Linux Mint „Tastenverzögerung“. Die Einrastfunktion heißt unter Windows „Einrastfunktion“, unter Mac OS X „Einfingerbedienung“, unter KDE „Klebende Tasten“, unter Gnome „Klebrige Tasten“ und unter Linux Mint „Einrastfunktion“. Die Tastenanschlagfunktion heißt unter Windows und Linux Mint „Tastenanschlagfunktion“, unter KDE „Zurückschnellende Tasten“ und unter Gnome „Springende Tasten“.
Organisationen und Politik
Mehrere Organisationen beschäftigen sich mit barrierefreiem Arbeiten am Computer. Genannt werden die Stiftungen barrierefrei kommunizieren! und Digitale Chancen sowie das Projekt BIK – barrierefrei informieren und kommunizieren.
Auch politisch hat das Thema an Bedeutung gewonnen. Ein Beispiel ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 von 2011. Besonders wichtig ist außerdem die UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich und Deutschland ratifiziert haben, die Schweiz jedoch nicht. Um dieser Konvention nachzukommen, verabschiedete die deutsche Bundesregierung 2011 einen Nationalen Aktionsplan (NAP), der die Inklusion von Menschen mit Behinderung aktiv fördern soll.