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Andreas-Hofer-Lied

Das Andreas-Hofer-Lied (nach der ersten Textzeile auch Zu Mantua in Banden genannt) ist die Tiroler Landeshymne. Der Text wurde 1831 von dem Vogtländer Julius …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Bedeutung und Inhalt des Liedes
  2. 2. Melodie
  3. 3. Gesetzlicher Schutz in Nord- und Osttirol
  4. 4. Stellung in Südtirol und im Trentino
  5. 5. Weitere Hymnen und Adaptionen

Bedeutung und Inhalt des Liedes

Das Andreas-Hofer-Lied, nach seiner ersten Zeile auch „Zu Mantua in Banden“ genannt, ist die Tiroler Landeshymne. Julius Mosen verfasste den Text 1831 in Kohren-Sahlis; Leopold Knebelsberger schrieb die Melodie 1844. Seit 1948 ist das Lied die offizielle Hymne des österreichischen Bundeslandes Tirol.

Es behandelt die Hinrichtung Andreas Hofers in Mantua. Hofer war eine zentrale Figur des Tiroler Volksaufstands von 1809 gegen die französisch-bayerische Besetzung. Die sechs Strophen schildern ihn als standhaften Gefangenen: Er wird zum Tod geführt, grüßt seine Mitgefangenen, verweigert das Niederknien vor der Erschießung und verabschiedet sich von Tirol. Wiederkehrende Refrainzeilen betonen die Verbundenheit Hofers mit Tirol, etwa „Mit ihm das Land Tirol“ und am Schluss „Ade, mein Land Tirol“.

Wichtige Bezeichnungen im Text sind „Sandwirt Hofer“, eine Benennung Andreas Hofers, und „Kaiser Franz“, dessen Leben Hofer in der fünften Strophe ausruft. Die Sprache enthält teilweise ältere oder regionale Formen wie „nit“ für „nicht“.

Melodie

Leopold Knebelsberger schrieb die Melodie 1844. Dabei verwendete er ein Thema aus Ludwig van Beethovens erstem Klavierkonzert. Text und Melodie werden als zusammengehörig betrachtet; die Melodie wird auch für andere Lieder verwendet.

Gesetzlicher Schutz in Nord- und Osttirol

Im Bundesland Tirol wurde das Andreas-Hofer-Lied 1948 durch das Gesetz über die Tiroler Landeshymne (LGBl. Nr. 23/1948) geschützt. Dieses bestimmte, dass das Lied nach dem Text Mosens und der Weise Knebelsbergers die Tiroler Landeshymne sei. Text und Melodie galten als „untrennbares Ganzes“: Weder sollte der Text zu einer anderen Melodie noch die Melodie mit einem anderen Text gesungen werden. Auch nur unwesentlich abweichende ähnliche Texte oder Melodien waren erfasst. Das Lied durfte nur bei Veranstaltungen und Feiern verwendet werden, die seiner Würde entsprachen. Verstöße konnten mit bis zu 1000 Schilling oder Arrest bis zu vier Wochen bestraft werden.

Der weitreichende Schutz war verfassungsrechtlich umstritten. Ein Grund war, dass schon vor der offiziellen Anerkennung andere Lieder dieselbe Melodie nutzten. Am 17. November 2004 wurde deshalb ein neues Gesetz beschlossen und am 13. Jänner 2005 veröffentlicht. Es hob das Gesetz von 1948 auf, beseitigte die Arreststrafe und erhöhte die mögliche Geldstrafe auf bis zu 2.000 Euro.

Nach dem neuen Gesetz ist strafbar, die Hymne mit einer entstellenden Veränderung von Wortlaut oder Melodie zu verwenden. Ebenso kann bestraft werden, sie unter Begleitumständen zu spielen oder zu singen, welche nach allgemeinem Empfinden die gebührende Achtung verletzen. Das gilt nicht, wenn die Tat bereits eine strafbare Handlung vor Gericht darstellt. Mit der Neuregelung sollten unter anderem die Freiheit der Kunst und das aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitete Sachlichkeitsgebot berücksichtigt werden.

Stellung in Südtirol und im Trentino

Der Südtiroler Landtag lehnte im Dezember 2004 mehrheitlich ab, das Andreas-Hofer-Lied zur Südtiroler Landeshymne zu erheben; dabei wurde auf die italienische Bevölkerungsgruppe Südtirols verwiesen. Im März 2010 beschloss der Landtag, das Lied bei offiziellen Anlässen weiterhin zu singen, es jedoch nicht offiziell zur Landeshymne zu erklären. Der Dreierlandtag lehnte im Oktober 2014 außerdem ab, das Lied als gemeinsame Hymne der Europaregion Tirol einzuführen.

Für Welschtirol, das heutige Trentino, existiert eine italienischsprachige Nachdichtung: „Inno di Andrea Hofer“. Sie wurde 1885 von Pater Lorenzo Felicetti aus Predazzo verfasst und war bis 1918 in Welschtirol sehr bekannt. Auch diese Fassung erzählt in sechs Strophen Hofers Gefangenschaft, seine Erschießung und seine Bindung an Tirol.

Weitere Hymnen und Adaptionen

Als inoffizielle Tiroler Hymnen werden gelegentlich der Marsch „Dem Land Tirol die Treue“ von Florian Pedarnig („heimliche Tiroler Hymne“) und das vom Reimmichl getextete Volkslied „Tirol isch lei oans“ („zweite Landeshymne“ oder heimliche „Volkshymne“) bezeichnet. Als inoffizielle Südtiroler Hymne gilt das Bozner Bergsteigerlied von Karl Felderer.

Die Melodie des Andreas-Hofer-Liedes wird unter anderem für Arbeiterlieder verwendet: „Dem Morgenrot entgegen“ von Heinrich Eildermann aus dem Jahr 1907 und „Wer schafft das Gold zutage“ von Johann Most. Auch die alte Hymne des SK Rapid Wien wird auf diese Melodie gesungen. 1944 wurde ein österreichisches Partisanenlied mit derselben Melodie gesungen. Sein Text richtet sich an Menschen in Städten, Dörfern und Bergwerken, ruft zum Kampf gegen Hitlers Tyrannei auf und verbindet die Freiheit Österreichs mit der rot-weiß-roten Fahne.

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