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Academics-for-Peace-Prozess

Im „Academics-for-Peace“-Prozess wurden im März 2016 vier türkische Wissenschaftler wegen „terroristischer Propaganda“ von der türkischen Justiz angeklagt, …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand und Petition
  2. 2. Sanktionen und rechtlicher Rahmen
  3. 3. Politische und internationale Reaktionen
  4. 4. Anklage und Verlauf des Verfahrens

Gegenstand und Petition

Der „Academics-for-Peace“-Prozess richtete sich im März 2016 gegen vier türkische Wissenschaftler. Sie wurden wegen „terroristischer Propaganda“ angeklagt, weil sie die Petition Wir werden nicht Teil dieses Verbrechens sein gegen die Offensive der Türkei 2015 gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) initiiert hatten.

Die Gruppe „Akademiker für den Frieden“ veröffentlichte die Petition am 11. Januar 2016. Sie forderte den türkischen Staat auf, das als „Massaker“ bezeichnete Vorgehen gegen die kurdische Bevölkerung im Südosten der Türkei zu beenden und den Friedensprozess wieder aufzunehmen. Zu den genannten Unterzeichnern gehören Latife Akyüz, Esra Munger, Muzaffer Kaya und Kivanc Ersoy.

Nach den Angaben im Artikel unterschrieben zunächst 1127 Wissenschaftler von 90 Universitäten. Seit Januar 2016 kamen 1.084 weitere Akademiker hinzu; die Gesamtzahl wird mit 2.212 angegeben. Nach den Sanktionen unterstützten außerdem 558 Schriftsteller einen ähnlichen Aufruf.

Sanktionen und rechtlicher Rahmen

Die Unterzeichner wurden nach der Petition festgenommen, entlassen oder nicht weiterbeschäftigt. Teilweise wurde ihnen die Teilnahme an akademischen Aktivitäten im Ausland verweigert. Lehrer wurden angeklagt oder suspendiert; einige Betroffene erhielten Morddrohungen in sozialen Medien.

Nach den im Artikel genannten Zahlen wurden 27 Wissenschaftler festgenommen, darunter 14 an der Universität Kocaeli. 30 Wissenschaftler wurden freigestellt und 38 entlassen. Eine Lehrergewerkschaft berichtete von 153 Verfahren, neun Entlassungen und 27 Suspendierungen von Lehrern. Im Juni 2016 wurden 513 Disziplinarverfahren, 37 Entlassungen, eine vorzeitige Verrentung, 11 erzwungene Rücktritte und strafrechtliche Ermittlungen gegen 421 Wissenschaftler gemeldet.

Den Unterzeichnern wurde ein Verstoß gegen Vorschriften zur Propaganda für terroristische Gruppen sowie zur Beleidigung der türkischen Nation und Republik vorgeworfen. Der Artikel verweist zugleich auf Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention: Die Türkei ist danach zum Schutz der freien Meinungsäußerung verpflichtet. Einschränkungen sind etwa bei Kriegspropaganda oder Anstiftung zur Gewalt möglich. Paragraf 7/2 des türkischen Antiterrorgesetzes verbietet Propaganda für eine terroristische Organisation sowie die Beleidigung des Parlaments oder der Gerichte. Die Bestimmung gilt als breit auslegbar, weil sie nicht ausdrücklich verlangt, dass Propaganda gewaltsame kriminelle Methoden fördern muss; sie wurde laut Artikel bereits gegen gewaltfreie Äußerungen zu kurdischen Rechten und Regierungspolitik eingesetzt.

Nach dem gescheiterten Militärputsch vom 15. Juli 2016 verschärfte sich die Lage. Notstandsverordnungen vom 1. September 2016 führten zur Entlassung von mehr als 40.000 Staatsangestellten. Unter 2346 entlassenen Akademikern waren 44 Unterzeichner. Gegen Entlassungen nach der Notstandsgesetzgebung war nach Angaben der Academics for Peace keine Berufung möglich; außerdem wurden Reisepässe eingezogen. Am 17. März 2017 listete die Gruppe 389 aus dem Dienst entfernte Unterzeichner und 491 Disziplinarverfahren auf.

Politische und internationale Reaktionen

Präsident Recep Tayyip Erdoğan kritisierte die Unterzeichner scharf. Er erklärte, wer außerhalb des Parlaments Politik betreiben wolle, solle „Gräben ausheben oder in die Berge gehen“, womit er auf die PKK anspielte. Menschenrechtsverletzungen würden seiner Aussage nach nicht vom türkischen Staat, sondern von der PKK begangen. Er bezeichnete die Forschenden unter anderem als „dunkle Kräfte“ und „Verräter“ und verlangte Bestrafung. Den Wunsch der Unterzeichner nach internationalen Beobachtern wertete er als Zeichen einer „Mentalität von Kolonialismus“.

Weltweit solidarisierten sich Wissenschaftler und andere Personen mit den Betroffenen. Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung erklärte seine Unterstützung für deren Recht auf freie Meinungsäußerung. Die US-Organisationen Research Institute on Turkey und Bostonbul starteten im März 2017 eine Spendenkampagne. Entlassene Academics for Peace sollten jeweils sechs Monate lang ein Stipendium in Höhe des türkischen Mindestlohns erhalten.

Am Tag vor der Gerichtsentscheidung über die Untersuchungshaft von Akyüz, Munger, Kaya und Ersoy sprach sich Erdoğan für eine Änderung der Antiterrorgesetze aus. Die Definition von „Terrorismus“ sollte so ausgeweitet werden, dass auch gewaltfreie Handlungen von Schriftstellern, Akademikern, Journalisten und NGO-Mitarbeitern darunter fallen könnten.

Anklage und Verlauf des Verfahrens

Den Wissenschaftlern wurde „Propaganda für eine terroristische Organisation“ und „Verunglimpfung der türkischen Nation“ vorgeworfen. Der Staatsanwalt begründete dies damit, dass die Bezeichnung der Operationen der türkischen Armee als „Massaker“ der Argumentation der PKK entspreche. Deshalb hätten die Unterzeichner Propaganda für Terroristen betrieben.

Der Prozess begann am 22. April 2016. Im Fall einer Verurteilung drohten den Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft. Nach der ersten Anhörung wurden sie nach 40 Tagen Untersuchungshaft vorläufig freigelassen.

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