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Aachener Reich

Aachener Reich bezeichnet ein Gebiet, das vom Mittelalter an bis zum Ende des 18. Jahrhunderts die Freie Reichsstadt Aachen sowie ihre nähere Umgebung …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Gebiet und Entstehung
  2. 2. Gliederung und Warnsystem
  3. 3. Grenzen und Herrschaft
  4. 4. Ende des Aachener Reichs

Gebiet und Entstehung

Das Aachener Reich war vom Mittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts das Gebiet der Freien Reichsstadt Aachen einschließlich ihres näheren Umlands außerhalb der mittelalterlichen Stadtmauer. Nach der Verleihung der Stadtrechte durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa 1166 und ihrer Erneuerung sowie schriftlichen Bestätigung durch Kaiser Ludwig den Bayern 1336 setzte sich die Bezeichnung durch.

Zum Reich gehörten die Stadt innerhalb der zweiten Stadtmauer sowie der Glockenklang, sieben Quartiere, die Aachener Heide, der Aachener Wald und der Reichswald. Es umfasste fast 9000 Hektar; die Grenze war ungefähr 70 Kilometer lang. Die zweite Stadtmauer war Mitte des 13. Jahrhunderts mit Fördergeldern Richard von Cornwalls (1209–1272) errichtet worden und verlief ungefähr entlang des heutigen Alleenrings.

Gliederung und Warnsystem

Der Glockenklang war der Alarmbereich unmittelbar vor und entlang der zweiten Stadtmauer: Mit lauten Glocken sollte die Bevölkerung dort vor Eindringlingen gewarnt werden. Er bestand aus neun Grafschaften unter dem Kommando eines Hauptmanns. Ihr jeweiliger Sitz war ein Stadttor: Kölntor, Adalbertstor, Wirichsbongardstor, Marschiertor, Rostor, Jakobstor, Königstor, Ponttor sowie Berg- und Sandkaultor. Erhalten sind heute nur Ponttor und Marschiertor.

Die sieben Quartiere waren Ortschaften und Ländereien vor der Stadt: Berg (heute Laurensberg), Haaren, Orsbach, Soers, Vaalserquartier, Weiden (Teil des heutigen Broichweiden) und Würselen. Acht über diese Gebiete verteilte Türme standen untereinander und mit dem Langen Turm an der Stadtmauer in Blickkontakt. Rauch- oder Lichtzeichen sowie Böllerschüsse ermöglichten rechtzeitige Warnungen vor Feinden. Die Türme wurden von örtlichen Förstern bewohnt und gesichert.

Grenzen und Herrschaft

Der Aachener Landgraben sicherte die Grenzen. Er bestand aus einem etwa vier Meter hohen Hauptwall, zwei etwa 1,20 Meter hohen Nebenwällen und einem dazwischen liegenden, drei bis vier Meter tiefen Graben. Buchen und Eichen auf dem Hauptwall wurden zu einem undurchdringlichen Dickicht geschnitten. Adlersteine mit dem eingravierten Aachener Stadtwappen markierten die Grenze; einige sind noch erhalten.

Im Westen grenzte das Reich an das in Personalunion von Brabant regierte Herzogtum Limburg und an die zunächst Spanischen, dann Österreichischen Niederlande. Im Norden und Osten lagen das Herzogtum Jülich und die Reichsabtei Kornelimünster, im Südosten die Reichsabtei Burtscheid.

Nach den im Aachener Gaffelbrief von 1450 festgelegten Beschlüssen regierte ein Großer Rat mit 124 Mitgliedern unter Leitung zweier Bürgermeister. Die Mitglieder wurden ab dem 14. Jahrhundert je zur Hälfte aus den 15 Zünften und dem Schöffenstuhl gewählt; einer der Bürgermeister gehörte dem Schöffenstuhl an. Die Gerichtsbarkeit hatte das Hohe Königliche Schöffengericht zu Aachen, das zugleich Oberhofgericht für die außerhalb gelegenen Ortschaften war. Kirchenrechtlich gehörte das Gebiet zum Bistum Lüttich.

Ende des Aachener Reichs

Mit dem ersten Einmarsch französischer Truppen 1792 im Ersten Koalitionskrieg und der Besetzung des linken Rheinufers ab 1794 endete die fast 600 Jahre lange Existenz des Aachener Reichs. Zugleich endete die politische Instabilität, die als Aachener Mäkelei bezeichnet wird. Aachen erhielt eine Munizipalität und wurde zum Kanton Aix-la-Chapelle im Arrondissement d’Aix-la-Chapelle des Département de la Roer erklärt.

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