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Schicksalsmomente der Republik - Wie das Bundesverfassungsgericht das Land verändert hat | SWR Doku
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Transkriptautomatisch erstellt · 446 Zeilen
- . "Bitte die Plätze einnehmen."
- "Was ist das eigentlich für eine Einrichtung, dieses Bundesverfassungsgericht?"
- ♪ Wir kennen uns eine halbe Ewigkeit, ♪ hatten zu jeder Zeit nur wenig Streit.
- ♪ Nur ab und zu gab's mal ein bisschen Knatsch. "Unvereinbar und nichtig."
- Was dieses Gericht verkündet, verändert das Land. Hier geht es nicht um Akten, hier geht es um uns.
- "Wir schreiben Tag Vier nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts."
- "Selten hat ein Rechtsstreit die Gemüter so erhitzt wie der "Kopftuchstreit"."
- "... hat das höchste Gericht für verfassungswidrig erklärt." (viele:) "Jaaaa!" - "Jubel wie beim Fußball."
- "Bundesverfassungsgericht kippt das Rauchverbot in kleinen Kneipen." "Die Regeln des Bundes verletzen, so die Richter,
- die Freiheitsrechte einer ganzen Generation." (Lockere Musik: "Troy" von Die Fantastischen Vier)
- "Ich sag es nicht ein weiteres Mal." (Rapmusik)
- "Ich für meine Person fordere meine Grundrechte zurück, und zwar nicht für irgendwann, sondern sofort."
- "Jeder, jeder Einzelne ist davon betroffen." Das Bundesverfassungsgericht hat Deutschland geprägt.
- (Rap:) ♪ Ist schon okay, ich versteh dich ja. ♪ Ich find ja auch ...
- Ganz unangenehm waren für mich die Fotografen um mich herum. Ich war eigentlich davon überzeugt, dass wir das gewinnen müssen.
- Weil das doch die ganze Republik richtig bewegte. (Rap:) ♪ Du hattest gute Zeiten, wir waren mit dabei.
- ♪ Wir werden dich begleiten. ♪ Wir bleiben troy.
- ♪ Du hattest schlechte Zeiten, und wir waren auch dabei. ♪ Wir werden dich begleiten, wir bleiben troy.
- (hoher starrer Klang) Eine Reise durch Deutschland.
- Auf den Spuren eines Gerichts. Auf der Suche danach, was es mit uns gemacht hat.
- (Flirrende Musik) Wie wir wurden, wie wir sind,
- das ist auch eine Frage, die auch hier in Karlsruhe beantwortet wird. Am Bundesverfassungsgericht.
- (Atmosphärische Musik) Morgens halb zehn in Karlsruhe.
- Verhandlungstag. Das gibt es nur wenige Male im Jahr.
- Hinten im Beratungszimmer ist alles vorbereitet für Deutschlands einflussreichste Richterinnen und Richter.
- Die mündliche Verhandlung oder Verkündung, das ist der Auftritt in den roten Roben,
- das ist schon ein besonderer Tag. (Abwartende Musik)
- Die roten Roben sind ihr Markenzeichen. Normalerweise sind in diesen Momenten hier,
- im Backstage-Bereich des Gerichts, Kameras tabu. (Atmosphärische Musik)
- Alle sind so ein GANZ kleines bisschen angespannt Und als ich das erste Mal auftrat, war ich wohl so angespannt,
- dass ein älterer Richter zu mir sagte: "Frau Baer, wir sind ein freundliches Gericht,
- Sie können ruhig etwas lächeln." (Angespannte Klaviermusik)
- Kurz vor zehn hier im Gerichtssaal, das sind für mich sehr spannende Momente.
- Die Kamerateams laufen noch rum, wir machen letzte Interviews. Da sitzen auf der einen Seite oft Bürgerinnen und Bürger,
- die sind erstmals hier, aufgeregt, ihr großer Tag. Ja, Herzklopfen.
- Ganz stark und viel Respekt. Auf der anderen Seite oft hohe Politiker,
- die sind angespannt, locker, gespielt locker.
- Wer irgendwie bestehen will vor dem Bundesverfassungsgericht, muss sich sehr gut vorbereiten.
- Das Ablesen von Sprechzetteln und ein guter Instinkt reichen nicht aus.
- (Baer:) Das ist so ein Moment, wo man anfängt, sich zu konzentrieren, und dann stellen wir uns quasi in Reihe auf,
- um ordentlich in den Saal zu kommen. Und dann mit lauter Stimme:
- "Das Bundesverfassungsgericht." Dann erheben sich alle,
- und es ist auch für uns der erhebende Moment. (Treibende Musik)
- (Türschlagen) "Bitte nehmen Sie Platz." (Baer:) Und dann geht's los.
- Seit 75 Jahren geht das jetzt schon so. Seit Gründung des Gerichts im Jahr 1951 hat Karlsruhe das letzte Wort,
- wenn es ums Grundgesetz geht, um die Grundrechte. Um die Verfasstheit des Landes.
- Das Bundesverfassungsgericht ist der Schiedsrichter, der pfeift, wenn gefoult wird.
- Das Wichtige an diesem Bild ist ja, dass das Bundesverfassungsgericht nicht selber spielt.
- Es schießt keine Tore, sondern das Bundesverfassungsgericht achtet darauf,
- dass wir alle, Bürgerinnen und Bürger, dass die Gesellschaft auf dem Spielfeld begeistert spielen können,
- aber nicht gefoult wird und der Ball nicht im Aus liegen bleibt. (Belebte Musik)
- Jeder, der sich vom Staat in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann hier in Karlsruhe klagen.
- Und es ist möglich, dass ein Bürger mit einer Klage in Karlsruhe ein ganzes Gesetz zu Fall bringt.
- Weil es seine Grundrechte verletzt. Die schönsten Gesetze oder auch die schönsten Verfassungen
- nutzen nichts, wenn es niemanden gibt, der darauf achtet, dass sie auch respektiert werden und eingehalten werden.
- Ich weiß, wovon ich spreche, denn in der DDR gab es teilweise auch ganz gute Gesetze,
- oder es gab auch eine Verfassung. Und wenn es keine Möglichkeit gibt, sein Recht einzuklagen,
- dann sind diese Gesetze banal oder völlig überflüssig oder führen sogar in die Irre.
- (Angespannte Musik) In der DDR gibt es kein Verfassungsgericht.
- Wer hier Meinungsfreiheit einfordert, gilt schnell als Staatsfeind. (Skandieren der Demonstrierenden, spannungsgeladene Musik)
- 1989: Friedliche Revolution. (Dunkle rhythmische Musik mit klirrenden Einschüben)
- Marianne Birthler weist schon damals darauf hin, wie wichtig es sein würde, die neuen Freiheiten auch zu sichern.
- (Kraftvolle Musik) Es ist gut, für Meinungsfreiheit, Reisefreiheit
- und ein neues Bildungssystem zu kämpfen. Aber wir müssen über die Frage der Macht nachdenken und darüber,
- wie Macht kontrolliert werden kann. (Belebte elektronische Musik)
- Macht kontrollieren und die schützen, die keine Macht haben. Dafür wurde das Bundesverfassungsgericht erfunden.
- Rechtsschutz oder besser: Grundrechtsschutz für alle. Ist dann also heute alles in Butter?
- Leben wir im freiesten Deutschland, das es je gab? (Belebte elektronische Musik)
- "Nur 46 Prozent der für die Allensbach-Studie Befragten sagen, dass man seine politische Meinung frei äußern kann."
- "Die Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz festgeschrieben, doch zeigen Umfragen ..."
- "Kann man seine Meinung nicht mehr sagen?" "... einen Mann verurteilt, weil er Merz 'Lügenfritz' nannte."
- "Bundeskanzler Merz als 'Lackaffe' zu bezeichnen, geht aus Sicht einer Staatsanwaltschaft zu weit."
- (Elektronische Stakkatomusik) Fast die Hälfte der Deutschen glauben,
- ihre Meinung nicht mehr frei äußern zu können. Von Cancel Culture, Sprech- und Denkverboten ist die Rede.
- Echt jetzt? Sind wir gar nicht so frei, wie wir dachten?
- Ich glaube, dass die Bereitschaft, andere Meinungen auszuhalten, und zwar die Meinungen auszuhalten,
- die einem selbst komplett zuwider sind, dass diese Bereitschaft nachgelassen hat.
- 1990, als das Allensbach-Institut diese Umfrage durchgeführt hat, zum ersten Mal im wiedervereinigten Deutschland,
- waren noch 75 Prozent der Leute in Deutschland der Meinung, dass man seine Meinung frei äußern könne.
- Das hat sich halbiert seither, finde ich bedenklich. (Nachdenkliche Musik: "Was hat dich bloß so ruiniert" von Die Sterne)
- ♪ Wo fing es an und wann? Was hat dich irritiert? ♪ Was hat dich bloß so ruiniert?
- (Orgelmusik) Deutschland Mitte der 90er-Jahre.
- Auch damals wird darüber gestritten, was man sagen darf und was nicht. Und das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden,
- wie frei die Meinungsfreiheit wirklich ist. ♪ Dass sie nicht zuhörn' wollten, oder nichts glauben, warum ...
- Spoiler: So frei, dass es wehtut. "'Soldaten sind Mörder.'"
- "Das ist ein Zitat von Kurt Tucholsky." "Ein Kriegsdienstverweigerer hatte einen Aufkleber mit diesem Zitat
- an seinem Auto angebracht und war dafür vom Amtsgericht Krefeld
- zu einer Geldstrafe verurteilt worden." "Doch das Bundesverfassungsgericht sah die Sache anders. Freispruch."
- "Das Zitat sei eine zulässige Meinungsäußerung." (Jazzrockmusik)
- Der Satz "Soldaten sind Mörder" - von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das sorgt für einen Sturm der Entrüstung.
- Es ist die Zeit nach der Wiedervereinigung. Der Kalte Krieg ist zu Ende.
- Zugleich wird erstmals in der Bundesrepublik über Auslandseinsätze der Bundeswehr diskutiert.
- Aufgewühlte Zeiten. "Ich kann's nicht im Raum stehenlassen,
- dass irgendein wildgewordener Kerl auf Aufkleber draufschreibt 'Soldaten sind Mörder'".
- "Wer die Soldaten als Mörder bezeichnet, trifft das ganze deutsche Volk,
- den Auftrag bekommen die Soldaten vom deutschen Volk." "Wir müssen uns so beschimpfen lassen?"
- "Sie hätten Ihren Soldaten auch erklären können, was Demokratie und Meinungsfreiheit bedeuten."
- Ich bin der Sohn eines ehemaligen Generals. Und meinen Vater hat das Urteil schwer getroffen.
- Auch wenn ich das Urteil damals nicht richtig fand, heute würde ich sagen, das Urteil ist richtig.
- Ich finde diesen Satz politisch skandalös. Aber nicht strafwürdig.
- Und dieser Unterschied ist vielleicht schwer auszuhalten. Aber hier hat das Bundesverfassungsgericht
- ihn meines Erachtens richtig gesetzt. (Unruhige elektronische Musik)
- Das Gericht sieht in dem Satz keine Schmähung von Bundeswehrsoldaten, sondern ein Statement gegen Krieg und Kriegsdienst,
- eine Auseinandersetzung in der Sache. (Treibende elektronische Musik)
- Das ist ein ganz wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, weil das sagt, für die Meinungsäußerung ist es unerheblich,
- ob sie rational oder emotional ist, ob sie von anderen als wertvoll oder wertlos erachtet wird.
- Es ist auch unerheblich, ob sie ein Teil der Bevölkerung als verletzend empfindet oder als schockierend.
- Die Meinungsfreiheit gilt auch dann, wenn es wehtut, besonders dann. Die Meinungsfreiheit gilt, bisschen derb ausgedrückt:
- Die Meinungsfreiheit gilt auch für Scheiß- und Quatschmeinung. (Elektronische Klänge)
- Halten wir das auch heute noch aus? Dass Meinung wehtut?
- Und nicht einmal zwingend eines Arguments bedarf? Deniz Yücel, Journalist und Sprecher des PEN Berlin,
- ist in den vergangenen Jahren immer wieder durchs Land gefahren und hat zu Diskussionen über die Meinungsfreiheit eingeladen.
- Motto: "Das wird man ja noch sagen dürfen." (Hektische Musik)
- Der Eindruck, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt ist,
- hat auch was mit der Diskussionskultur zu tun, wo man sehr schnell dazu neigt,
- dem Gegner nicht nur argumentativ zu widersprechen, sondern seine Ansichten für unzulässig zu erklären.
- Das haben wir in der Gaza-Debatte, bei der Ukraine-Debatte, das hatten wir bei der Corona-Diskussion.
- Bei umkämpften Themen gibt es leider diese Neigung, dem Gegenüber zu sagen: "Das, was du sagst, ist,
- um es beim Namen zu nennen, das ist antisemitisch, oder, was weiß ich, du bist Putin-Fan."
- In der Tat glaube ich, gibt es zu viel Selbstermächtigung von Einzelnen oder von Gruppen, die sagen: "Das darfst du nicht sagen."
- Das Problem, finde ich, in Deutschland, dass die Frage nach den Grenzen viel zu schnell kommt.
- Und dass diese Grenzen in den letzten Jahren leider enger gezogen werden.
- (Nachdenkliche Klaviermusik) Hat Karlsruhe die Grenzen enger gezogen?
- Die Leitlinien zur Meinungsfreiheit vom Bundesverfassungsgericht, die sind seit Jahrzehnten gleich
- und werden vom Gericht auch immer wieder bestätigt. Dass man im Prinzip sehr, sehr viel sagen darf.
- Ich beobachte aber auch in letzter Zeit, dass vor Ort, bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, einem unteren Gericht
- oft sehr schnell Dinge verboten werden, wo man denkt, das ist zwar krass, aber es gehört zur Meinungsfreiheit noch dazu,
- dass man das sagen darf. Die Fälle und auch der Ärger darüber,
- dass manchmal Ermittlungen geführt werden, wo man denkt, das geht wirklich zu weit, das müssen wir doch ertragen,
- die zeigen etwas deutlich: dass ein Verfassungsgericht wichtig ist.
- Das Verfassungsgericht ist dafür da, aufzupassen, dass es verhindert wird.
- Darauf kann man hoffen, ja, das stimmt, aber diese Korrektur, find ich, ist ein schwacher Trost,
- weil es allein schon eine Auswirkung hat, wenn Ermittlungsverfahren eröffnet werden.
- Am demokratischen Gemeinwesen richtet das Schaden an, weitaus mehr Schaden
- als irgendwelche Unflätigkeiten im Internet. Meine Güte, dafür wurde das Internet erfunden.
- (Gespannte Musik: "Marlboromann" von Kraftklub) ♪ Regen peitscht, Gegenwind, tiefe Nacht, Kopfsteinpflaster,
- ♪ spiegelglatt, Hunde bellen, Schlaglöcher, Hindernisse, ♪ Baustellen, die Unterführung stinkt nach Pisse.
- ♪ Jeder Schritt strengt so unendlich an. ♪ Du willst dich setzen, Junge? Denk nicht dran.
- Deutschland heute. Die Stimmung? War schon mal besser.
- An Streit jedenfalls mangelt es nicht. "Frauke Brosius-Gersdorf, das ist ein Name, den Sie ..."
- "Sie wollte Richterin am Bundesverfassungsgericht werden, aber dann rollte ein Sturm an Kritik an der Juristin über Deutschland."
- "Kindsmörderin, radikal linke Lebensfeindin, so war Frauke Brosius ..."
- "Koalition droht Schaden zu nehmen, das höchste Richteramt auch." Sommer 2025.
- Die Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf wird nicht Richterin am Bundesverfassungsgericht.
- Der Grund: ihre Ansichten zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Die sind alles andere als radikal,
- für einen Konservativen aber zu liberal. Der alte Streit um Paragraf 218 bricht wieder auf.
- Es gehört zu den Falschbehauptungen der Debatte, dass Frauke Brosius-Gersdorf Dinge vertreten würde,
- die völlig absurd und außerhalb des Spektrums des Vertretbaren im Grundgesetz seien.
- Es ist ein aufgeladenes Thema, was immer wieder zu Debatten führen wird.
- Es wird auch zu etwas gemacht, einem "Triggerpunkt" in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen,
- insofern ist da viel politischer Druck drin. Es gilt auch als Symbolthema dafür, wo die Weichen gestellt werden.
- (Lockere Musik: "Move Over" von Janis Joplin) Zurück in die 70er-Jahre.
- ♪ You say that it's over, Baby. Ein Land in Bewegung.
- ♪ You say that it's over now. But still you hang around ... Aufbruch in der Bonner Republik.
- Ein Aufbruch, der polarisiert. Eine neue Frauengeneration kämpft gegen den Paragrafen 218,
- für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch. "Wir sammeln Unterschriften für die Abschaffung
- des Abtreibungsparagrafen 218." Die bisherige Regelung stammt aus dem Kaiserreich.
- Nun wagt die Regierung eine Reform. Sie erlaubt den Schwangerschaftsabbruch
- in den ersten drei Monaten ohne Angabe von Gründen. (Locker-lässige Musik)
- Das Verfassungsgericht kippt das Gesetz, erklärt die sogenannte "Fristenlösung"
- für verfassungswidrig. Die Entscheidungen, die in Karlsruhe zum Schwangerschaftsabbruch
- gefällt werden mussten, gehören wohl auch für die beteiligten Richter und Richterinnen
- zu den ganz schwierigen Entscheidungen, da handelt sich's um einen ganz grundlegenden Konflikt
- von Menschen, um ein gesellschaftspolitisch total umstrittenes Problem, auch um religiöse Überzeugungen.
- Nach der Wiedervereinigung 1990 flammt der Streit wieder auf und droht das neue Deutschland zu entzweien.
- Denn in der DDR ist der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate schon seit 1972 erlaubt.
- Gilt das weiter, oder muss das weg? Die Frauen aus dem Osten waren überhaupt nicht bereit,
- ihre Rechte wieder einschränken zu lassen, während viele Frauen im Westen natürlich darauf hofften,
- dass das Recht aus der DDR in der ganzen Bundesrepublik gelten würde. Also das war ein harter Streit,
- zum Teil auch sehr ideologisch geführt. "Es ist, meine Damen und Herren, auch eine Folge
- des Zeitgeistes des Sich-ausleben-Müssens und der sogenannten 'Selbstverwirklichung der Frau',
- dass in zunehmendem Maße Gefälligkeitsindikationen gestellt werden.
- (Belebte Musik) 1992 beschließt der Bundestag nach erbitterten Debatten
- erneut eine liberalere Fristenlösung. (Elektronische Stakkatomusik)
- Und wieder kippt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. (Unruhige elektronische Musik)
- "Es ist eine gelinde Katastrophe." "Für uns im Osten in besonderer Weise."
- "Ich finde es unerhört, was da passiert, unerhört." "Wir haben im Osten 20 Jahre lang die Fristenregelung gehabt
- mit höheren Geburtenzahlen als im Westen." Ich konnte verstehen, dass wenn zwei Länder zusammenkommen,
- wo es einerseits eine sehr liberale Regelung gab und andererseits eine doch ziemlich bevormundende,
- da so ein Gericht nicht unbedingt auf Akzeptanz stößt. Der Gesetzgeber musste ja dann Lösungen finden,
- den Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen, auch wenn er noch verboten ist,
- hat sich da so ein bisschen sozusagen durchlaviert. Das Verfassungsgericht hat entschieden,
- das Grundgesetz verpflichtet den Staat, das ungeborene Leben zu schützen.
- Und deswegen müsse es Unrecht, also verboten bleiben, abzutreiben.
- Das ist rechtlich nicht zulässig. Gleichzeitig sei es aber möglich,
- Abtreibungen unter bestimmten Bedingungen nicht zu bestrafen. Das war ein Kompromiss.
- Und Politik lebt von Kompromissen. Aber ich muss auch sagen,
- dass ich den, diesen Widerspruch kann ich auch für mich nicht wirklich lösen.
- Das Urteil hatte auch Mühe im Osten Deutschlands, wo ich lebte, in Schwerin, akzeptiert zu werden.
- Aber letztlich, im Nachhinein, hat dies Urteil befriedend gewirkt.
- Meine Frau arbeitete in einer evangelischen Schwangerschafts- Konfliktberatungsstelle.
- Und trotz der Kritik haben nach einer Weile jedenfalls die Frauen, von denen meine Frau berichtet hat, gesagt,
- gut, dass es diese Pflichtberatung gibt. Ich komme vielleicht zum gleichen Ergebnis,
- aber es ist ein viel bewussterer Prozess. (Angespannte Musik)
- Ist der Konflikt also heute, 33 Jahre nach der letzten Entscheidung, tatsächlich befriedet?
- Kann ein Gericht ihn überhaupt befrieden? (Monotone Musik)
- In diesen Entscheidungen haben ganz überwiegend Männer entschieden. Und das hat viele Frauen vor allen Dingen irritiert,
- weil sie den Eindruck hatten, wird da wirklich gesehen, was für einen Konflikt ich da durchlebe?
- Was so eine Regelung mit mir macht? Da geht es auch darum, wie frauenfeindlich
- oder gleichberechtigt unsere Gesellschaft sein will. (Angespannte Musik)
- Wie gleichberechtigt sind wir? Und welchen Anteil hat das Bundesverfassungsgericht daran?
- Ist es eher Motor oder Bremse? Es gibt ein paar Meilensteine des Bundesverfassungsgerichts,
- die gesellschaftlich etwas unerwartet waren, aber im Nachhinein als Zeichen des Fortschritts,
- auch der Entwicklung der Demokratie, der Grundrechte, der gleichen Freiheiten in Deutschland gelten.
- Dazu gehört ganz sicher die Entscheidung zur Gleichberechtigung. (Lockere Musik: "Aura" von Leni Woess)
- ♪ Meine Haare, Aura. Steppe durch die City mit Aura. ♪ Meine Handbag, die ist Aura.
- ♪ Wer macht mir nach? Im Grundgesetz heißt es, Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
- Doch in der jungen Bundesrepublik hat laut Bürgerlichem Gesetzbuch der Mann als Familienoberhaupt immer noch das letzte Wort
- bei Streitigkeiten in der Familie. "Väterlichen Stichentscheid" nennt man das.
- (Ruhige Klaviermusik) Weil der Gesetzgeber, heißt also die Mehrheit in Deutschland,
- immer noch dachte, ach, so eine Ehe und so eine Familie, wo nur der Mann, der Vater am Ende das Sagen hat,
- das ist doch eine ganz gute Idee. Die Frau durfte nur Arbeit aufnehmen mit Zustimmung des Mannes.
- Und wir haben gut reden, das für falsch zu halten, was ich tue.
- Aber das war damals so. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden,
- wer in einer Ehe das Sagen hat. (Abwartende Musik)
- Erna Scheffler ist die erste und lange Zeit die einzige Richterin in Karlsruhe.
- Sie bekommt den Fall auf den Tisch und muss prüfen: Verstößt das gesetzlich festgeschriebene Machtwort des Vaters
- gegen die Grundrechte von Müttern? Oder braucht Familie ein Oberhaupt, das sagt, wo's langgeht?
- ♪ A-A-Aura. Und Erna Scheffler überzeugte ihre Kollegen,
- dass das überhaupt keine gute Idee ist. Weil wenn ich von Anfang an weiß in Auseinandersetzungen,
- dass ich gewinne, werd ich mich um Einigung gar nicht bemühen müssen. Das war ihr Hauptargument.
- Ein psychologisches Argument, wie Ehen, Familien gut funktionieren sollten.
- (Klavierklänge) Erna Scheffler setzt sich durch.
- Das Gericht erklärt den väterlichen Stichentscheid für nichtig. Das ist ein kleines Problem im Familien- und Eherecht,
- aber es ist ein großer Schritt gewesen, weil es gesagt hat, was im Grundgesetz steht, ist wirklich ernstgemeint
- und umfasst auch diese Verhältnisse, die als privat galten. Der Zeitgeist, sagen viele, ist flüchtig.
- Man kann jetzt nicht jeder modischen Zeitgeiststimmung die ganze Rechtsordnung ändern.
- aber solche gesellschaftlichen Entwicklungen muss auch eine Demokratie und ein Rechtsstaat zur Kenntnis nehmen.
- (Rockige Musik) Wie verändert sich ein Land?
- Und wer verändert es? Gerade in polarisierten Zeiten rückt Karlsruhe ins Zentrum.
- (Rockige Musik) Deutschland West Anfang der Achtzigerjahre.
- RAF-Terror und Rasterfahndung. (Getragene, Elektro-Rock-Musik: "The Wall & I" von Nation of Language)
- Hausbesetzer und ein Staat, der dagegenhält. Proteste gegen Wettrüsten, NATO, USA.
- (Getragene, dynamische Musik) Eine neue Antiparteien-Partei
- inszeniert sich als Alternative zur etablierten Politik. Das Misstrauen gegen den Staat kommt damals von links.
- Wir reden ja heute über die Aufgeregtheiten. Über die Extremismen des Sprach- gebrauchs in sozialen Netzwerken.
- Damals gab es auch sehr harte Auseinandersetzungen. Die wurden sehr hart ausgetragen,
- auch mit Drohungen und Untergangsszenarien und so, aber meistens waren die von beiden Seiten sehr sachkundig.
- Und in der damaligen Situation war die Sorge davor, dass der demokratische Staat zu stark wird.
- "Volkszählung '83." "Eine Aktion, die für unser aller Zukunft wichtig ist."
- (Beatklänge) Der Staat will sein Volk zählen.
- Nicht zum ersten Mal. Doch diesmal erfasst eine Protestbewegung das Land.
- Kurz vorm Orwell-Jahr 1984. (Lockere Musik: "Der Kommissar" von Falco)
- Angst vorm Überwachungsstaat. "Meine Daten gehören mir", ist die millionenfach verbreitete Parole.
- "Das Volkszählungsgesetz ist ein Gesetz, was tief in die Rechte des einzelnen Bürgers eingreift,
- weil eine Unmenge von Daten erhoben werden, und diese Daten werden gespeichert."
- "Daher sind wir der Auffassung, dass noch gar nicht gesehen wurde, was mit diesen Daten alles passieren kann."
- (Nervöse elektronische Klänge) Gisela Wild und Maja Stadler-Euler, zwei Rechtsanwältinnen aus Hamburg.
- (Elektronische Musik) Im März 1983, kurz vor der geplanten Volkszählung,
- legen sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. (Nervöse Musik)
- Ich hab als Juristin durchaus eingesehen, dass man, wenn man einen Staat verwalten will,
- dass man da gewisse Zahlen braucht. Aber der Fragebogen hatte so viele Fragen,
- nicht nur Name, Telefonnummer, Adresse, wie viele Kinder in der Wohnung, was man verdient.
- Es fehlte eigentlich noch, zu fragen, wann man ins Bett geht. Wir haben gedacht, wenn der Staat alles weiß,
- dann kann er das auch missbrauchen. (Elektronische Musik)
- 1983 steht die Welt erst am Beginn des digitalen Zeitalters. Behörden und Ämter haben Rechner so groß wie Kühlschränke.
- Aber sonst? Wer hat damals schon einen Computer?
- Tja, das frag ich mich auch. Ja. Ich jedenfalls nicht. Du auch nicht.
- Im ganzen Büro nicht, nee. (Aufregende Streichmusik)
- Sie sind die Vorkämpferinnen. 12. April '83, Karlsruhe, Verhandlungstag.
- Die Republik schaut zu, wie zwei Frauen dem Staat die Stirn bieten. (Angespannte Streichmusik)
- Die Stimmung, anfangs war die ja nicht so sehr günstig für uns, sondern wir wurden eigentlich gar nicht beachtet.
- Wurden gar nicht ernst genommen. - Ja. Die Einzige, die uns ernst genommen hat, war die Garderobiere.
- "Das Bundesverfassungsgericht." Bei der einstweiligen Anordnung saßen rechts
- die Vertreter der Bundesregierung und Vertreter des Bundesrates und des Bundestages.
- Ein Heer von Männern. - Ja. Und wir saßen ganz alleine auf der linken Seite.
- Und, äh, hatten aber das Gefühl, dass das Verfassungsgericht uns doch sehr wohlwollend betrachtete.
- "Zeitweise geriet die Anhörung der Datenschutzbeauftragten zu einer Abrechnung mit den jeweiligen Landesregierungen."
- "Mit Staunen hörten die Richter, was heutzutage mit Daten alles geschehen kann."
- Ihre Beschwerde hat Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht stoppt die Volkszählung
- per einstweiliger Anordnung. Ich war Berufsanfänger in der Senatskanzlei ...
- des regierenden Bürgermeisters von Westberlin, Richard von Weizsäcker und sollte für ihn ein Statement im Fernsehen vorbereiten,
- was dafür wirbt, an der Volkszählung teilzunehmen. Das hatte ich grade fertig, es war meine erste Arbeit
- als Redenschreiber in meinem ersten Job, und fast auf dem Weg zum Fernsehstudio kam das Urteil.
- Und die Volkszählung fiel aus. "Hoffentlich kommt sie gar nicht. Was wollen die denn erfahren?"
- "Ich hab nichts zu verheimlichen." "Das gibt mir etwas Vertrauen in den Staat zurück,
- da scheint noch etwas zu funktionieren." Doch es ist nur ein Aufschub, das letzte Wort noch nicht gesprochen.
- Das folgt acht Monate später. Und so klingt es dann, wenn das Bundesverfassungsgericht
- ein Urteil spricht: "Zweitens. Paragraf 9, Absatz 1-3 des Volkszählungsgesetzes 1983
- ist mit Artikel 2, Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig."
- (Monotoner Klang) "Bonn ist ausgezählt, das Gesetz muss geändert werden."
- "Die acht Richter des Ersten Senats haben einstimmig beschlossen, dass erstens volksgezählt werden darf,
- aber zweitens nicht so." (Monotone Musik)
- Das war ein Triumphzug, muss ich sagen. Also, die Leute haben uns so gefeiert.
- Also einschließlich Garderobenfrauen, alle da haben uns also hochgehoben förmlich.
- "Wie ernst die Karlsruher Richter die Beunruhigung der Bürger nehmen, ihre Ängste vor einer allgegenwärtigen Datenerfassung,
- sieht man daran, dass sie das Persönlichkeitsrecht um eine neue Facette erweitern."
- "Um das Recht "auf informationelle Selbstbestimmung", wie sie es nennen,
- ein Schutzwall vor übermäßiger Vernetzung und Verdatung." (Unruhige elektronische Musik)
- Das Bundesverfassungsgericht schafft ein eigenes Grundrecht für die digitalisierte Welt.
- (Minimalistische elektronische Musik) (Baer:) Als das Grundgesetz geschrieben wurde,
- gab es keinen Computer, keine technische Datenverarbeitung, erst recht nicht, was wir heute an Technologie um uns haben.
- Als die Volkszählung dann organisiert wurde, hat das Gericht sich dieser Tatsache zugewandt und gesagt,
- was bedeutet denn Menschenwürde und Selbstbestimmung in einer Zeit, wo mit Daten ganz viel gemacht werden kann?
- (Minimalistische Musik) Und hat eine Frage damals schon gestellt,
- die wir heute jeden Tag uns 15-mal stellen können, wenn wir mit unseren Smartphones in den Apps unterwegs sind
- und so weiter. Das heißt, das hat etwas getan, wofür das Verfassungsgericht,
- glaub ich, steht, nämlich die Verfassung in die Zeit gesetzt. Mehr als 40 Jahre später geben wir unsere Daten freiwillig preis.
- Sind gläserne User. Zumindest unsere Netzbetreiber wissen immer, wo wir sind.
- Big Brother steckt heute in der Hosentasche. (Unruhige Musik)
- Daten sind heute ein geldwerter Vorteil. Jetzt geht es um die Frage,
- ob der demokratische Staat vielleicht zu schwach ist. Gegen große Tech-Konzerne, gegen andere, die Daten sammeln.
- Gegen die Globalisierung, gegen viele, viele Auswirkungen von sozialen Medien.
- (Unruhige Musik) Den Tech-Riesen geben wir unsere Daten freiwillig.
- Beim Staat sind wir da deutlich strenger. Thomas de Maizière war gleich zweimal Bundesinnenminister
- und musste mehrfach Sicherheitsgesetze vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verteidigen.
- (Treibende Musik) Es gibt ein legitimes Interesse des Staates,
- Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger herzustellen. Wenn ich Kinderpornografie bekämpfen möchte,
- wenn ich schwere Geldwäsche bekämpfen möchte, muss ich die Möglichkeit haben,
- auf Verbindungsdaten zugreifen zu können. Da fand ich die Urteile des Bundesverfassungsgerichts
- zu restriktiv. Das ist eine der klassischen Kontroversen, mit denen das Gericht
- immer wieder befasst ist: Freiheit gegen Sicherheit. Das war etwas, was mich als Richterin nicht erfreut hat,
- ich hatte den Eindruck, wir haben dem Gesetzgeber doch gesagt, was gilt, haben die Maßstäbe formuliert, es ist doch klar,
- dass man bestimmte Schwellen braucht, bestimmte Regelungen, Vorkehrungen, Sicherheiten und so weiter.
- Es gab hier so ein Gefühl, dass da Ping-Pong gespielt wurde. Das ... war, wenn Sie so wollen, ein gewisses Ping-Pong-Spiel,
- aber das Anliegen ist berechtigt. Es ist eine Abwägungsfrage in vielen Fällen:
- mehr Freiheit oder mehr Sicherheit? Wenn ich vor meinem ganzen Haus vor den Fenstern Gitter mache,
- damit kein Verbrecher in das Haus eindringen kann, dann kann ich aber auch nicht raus, wenn es notwendig wäre,
- weil etwas angezündet ist. (Leise pochende Musik)
- Bei den großen Verfahren hier in Karlsruhe, da streiten oft unterschiedliche Grundrechte miteinander.
- Die Freiheit des einen beschränkt die Freiheit des anderen. Und da müssen die Richterinnen und Richter ganz häufig abwägen.
- Im Verfassungsgericht bewegt einen alles Mögliche, was Menschen als Ungerechtigkeit bewegt.
- (Unruhig-energische Musik: "Bleibt alles anders" von Herbert Grönemeyer) ♪ Du kannst nicht nur gewinnen.
- ♪ Denn genug ist zu wenig, oder es wird so wie es war. ♪ Stillstand ...
- Vor dem Verfassungsgericht kann jeder klagen. Auch Fereshta Ludin hat das getan.
- 1998 ist sie eine angehende Lehrerin. Doch das Land Baden-Württemberg
- verweigert ihr nach dem Studium die Übernahme in den Schuldienst, weil sie ein Kopftuch trägt.
- "Darf eine angehende Lehrerin islamischen Glaubens mit einem Kopftuch vor die Klasse treten oder nicht?"
- Ich hatte die Qualifikation gehabt, ich hatte das Studium ins Referendariat sehr erfolgreich bestanden.
- Also, ich war ja sehr, sehr jung, und ich hab nur vorgehabt, Lehrerin zu werden.
- Und das, was dann daraus entstand, ist die öffentliche Aufmerksamkeit,
- das hat mich schon sehr überwältigt. Fereshta Ludin stammt aus Afghanistan.
- Ihr Vater war Diplomat. Mit 14 kam sie nach Deutschland.
- Nun steht sie plötzlich im Zentrum einer bundesweiten Debatte. "Das Kopftuch als Ausdruck von islamischer Haltung
- hat bei uns in den Schulen nichts zu suchen." "Solang nicht indoktriniert wird,
- solang nicht der Lehrer oder die Lehrerin das missbraucht für Glaubensinhalte, haben wir uns nicht einzumischen."
- "Frau Ludin scheint ja auf den ersten Blick die Frau von nebenan, aber wenn man genauer hinschaut, sieht man doch,
- dass sie seit Mitte der 90er-Jahre zu der politischen Fraktion des Islams gehört."
- Zu dem damaligen Zeitpunkt hab ich gedacht, das ist nicht fair, diese Vorwürfe müssen ausgeräumt werden
- und müssen klargestellt werden. Und ich hab das Gefühl gehabt, es wird über mich bestimmt,
- was diese Kleidung für mich bedeutet, was mein Glauben bedeutet, und andere definieren für mich, was das ist.
- Ich hab gesehen, dass die Gesellschaft auf solche Auseinandersetzungen, auch die Politik,
- gar nicht vorbereitet ist, dass eine Frau mit Kopftuch für sich sprechen kann
- und auch für sich einstehen kann. (Treibende Musik)
- Sie klagt gegen die Ablehnung. Verliert vor Gericht.
- Einmal, zweimal, dreimal. Aber sie gibt nicht auf.
- Es geht jetzt um das Recht einer Frau auf Selbstbestimmung. Um Religionsfreiheit.
- Aber auch um das Neutralitätsgebot des Staates. Es geht um viel.
- Vielleicht sogar alles. In einem Land, das seit 50 Jahren Zuwanderung erlebt,
- das sich verändert hat. Und das sich schwertut, diese Veränderung anzunehmen.
- Die äußeren Zwänge, sich damit zu beschäftigen, waren intensiver als die innere Bereitschaft
- der Mehrheit der Bevölkerung, sich zu verändern. Und das ist eine notwendige Debatte
- in einer sich verändernden Gesellschaft Die Debatte wird schließlich in Karlsruhe geführt.
- Am 3. Juni 2003 betritt Fereshta Ludin zum ersten Mal das Bundesverfassungsgericht.
- Verhandlungstag. Ich war superaufgeregt.
- Es war für mich wirklich eine Riesenlast, was auf meinen Schultern sozusagen war.
- Und ... ich ... hab wirklich gehofft, dass alles gutgeht.
- Die Religionsfreiheit wurde eigentlich bis dahin immer gesehen als ein Grundrecht, das derjenige, der ein Grundrecht ausübt ...
- in Anspruch nimmt. Jetzt geht es plötzlich um die Frage,
- ob andere dadurch, dass jemand sein religiöses Grundrecht ausübt, sich in seiner Grundrechtsausübung beeinträchtigt fühlt.
- Darum geht's ja hier. Muss eine Schülerin, ein Schüler aushalten,
- dass eine Lehrerin im Kopftuch erscheint? Letztendlich tu ich damit keinem weh.
- Es ist wichtig, dass ich neutral bin im Umgang mit den Schülern, mit denen ich unmittelbar zu tun habe.
- Ich trag es nicht, um andere zu missionieren und davon zu überzeugen, dass sie's auch tragen sollen.
- Sondern es ist meine persönliche Entscheidung, eine Glaubensentscheidung.
- (Angespannte Musik) All das erklärt sie, damals mit Anfang 30, auch im Gerichtssaal.
- (Angespannte Musik) "Ich bin sehr froh, dass hier auch mal andere Meinungen gehört werden,
- und das war eben in der Vergangenheit nicht so." Endlich, ja, konnte ich mal mich äußern.
- weil all die Jahre haben die Anwälte darüber sich ausgetauscht und letztendlich die Richter entschieden.
- Aber ich, ja, mein Anliegen aus meinem Munde persönlich kam erst in diesem Moment zur Geltung.
- Das hat mich sehr, sehr gefreut. (Lebhafte Musik)
- Dreieinhalb Monate später. "Das Bundesverfassungsgericht."
- "Ich verkünde im Namen des Volkes das folgende Urteil." Und Karlsruhe entscheidet.
- Weil es kein entsprechendes Gesetz gibt, darf man Fereshta Ludin den Schuldienst mit Kopftuch
- nicht verweigern. Doch das Urteil sagt auch:
- Die Länder können nun Gesetze dazu erlassen. Die Entscheidung am Ende hätte
- aus meiner Sicht mutiger fallen können. Diese Entscheidung damals macht schon sehr deutlich,
- dass die Mehrheit im Senat sehr skeptisch war, was Menschen mit religiöser Überzeugung,
- in dem Fall muslimische Frauen im Schuldienst angeht. Und die Länder haben dann Gesetze gemacht,
- die teilweise eben pauschal das Kopftuch verboten haben in der Schule.
- Und wie's manchmal ist, kam der Fall wieder zum Verfassungsgericht.
- Zwölf Jahre später. Nun muss Karlsruhe entscheiden,
- ob das Kopftuch in der Schule tatsächlich auf diese Weise pauschal verboten werden darf.
- Denn, wie war das gleich mit der Religionsfreiheit? Gilt die nicht für alle Religionen?
- Und müssten dann nicht alle Religionen gleich behandelt werden? Eine der Verfassungsrichterinnen,
- die darüber 2015 zu entscheiden haben, ist Susanne Baer. Wir haben lange, lange miteinander gehadert,
- auch gestritten, wie das zu entscheiden ist. Wie war die Entscheidung?
- Ein Kopftuch darf nicht pauschal verboten werden. Denn hier gilt auch Religionsfreiheit.
- Wenn zur Religionsfreiheit gehört, dass ich eine bestimmte Kleidung trage,
- darf das solange sein, wie Schule noch funktioniert. Dann darf das natürlich solange sein,
- wie die Schüler und Schülerinnen nicht leiden und solange, wie ich meinen Job ordentlich mache.
- Man hätte sich das ersparen können als Gesellschaft und auch überhaupt, ja.
- Das war für Betroffene, also für mich natürlich auch, sehr, sehr schmerzhaft, so lange zu warten,
- bis endlich eben dieses Urteil dann noch mal korrigiert wurde. (Ruhige Musik)
- Wie sehr verändert das Gericht das Land? Wie tief greift es ein?
- (Nachdenkliche Musik: "Gewinner" von Clueso) ♪ An allem was man sagt, an allem was man sagt,
- ♪ ist auch was dran. ♪ Egal wer kommt, egal wer geht,
- ♪ egal, es kommt nicht darauf an. Seit seinem Bestehen, seit 75 Jahren,
- wird dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, sich zu sehr einzumischen.
- Etwa, wenn es Vorgaben bei der Klimapolitik oder der Berechnung der Hartz-IV-Sätze macht.
- Das Bundesverfassungsgericht ist kein Ersatzsouverän. Alle Gewalt geht vom Volke aus,
- das heißt, das höchste Organ ist der Bundestag, der von uns allen gewählte Bundestag.
- Der wählt die Bundesregierung, und wenn eine Politik fehlgeleitet ist, falsch ist,
- dann ist es wieder Sache des Souveräns, diese Regierung abzuwählen, eine neue Regierung zu beauftragen.
- Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts quasi als Ersatzsouverän sich an Stelle der Bundesregierung zu setzen
- und politische Vorgaben zu machen. (Nervöse Musik)
- Aber der Politik Grenzen setzen, die Macht kontrollieren soll es schon.
- Als Schiedsrichter. (Nervöse Musik)
- Als die Pandemie das Land stilllegt, die Regierung mit der sogenannten "Bundesnotbremse"
- zentrale Grundrechte massiv einschränkt, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängt,
- wünschen sich viele Hilfe aus Karlsruhe. (Abwartende Musik)
- Gegen die Maßnahmen formiert sich eine breite Protestbewegung. Die Fronten verhärten schnell:
- Coronaleugner hier, "regierungstreue Schlafschafe" da.
- Ging der Staat tatsächlich zu weit? Es wollte ja niemand eine Coronadiktatur errichten.
- Wie's dann auch teilweise so formuliert wurde. Es waren ja keine bösen Absichten, keine diktatorischen Absichten.
- Es war im Namen einer guten Sache, man hatte Angst gehabt damals. Ich glaube, die Einschränkung der Freiheiten während der Pandemie
- waren eindeutig zu weit. Auch diese Frage landet in Karlsruhe.
- Darf man die Freiheit des einen einschränken für den Schutz der anderen?
- Beraten wird mit Abstand. Im großen Saal, wo sonst die Kameras aufs Urteil warten.
- Wie weit darf der Staat in der Krise gehen? (Abwartende Musik)
- Die Linie des Gerichts war hier, der Politik in der Pandemie einen sehr großen Spielraum zu geben.
- Der Grund dafür war aus Sicht des Gerichts die sehr große Gefahr für die Gesundheit, für Leib und Leben,
- also für die Rechte anderer Menschen. Und auch die große Unsicherheit in der Wissenschaft:
- Welche Maßnahmen wirken denn jetzt wie? Ich glaube, dass es angebrachter gewesen wäre,
- die Maßnahmen einzuschränken, sich eher für die Grundrechte auszusprechen.
- Als Verfassungsrichterin kam's darauf an, ob ich erklären kann, dass das Grundgesetz als Rahmen außenrum
- der Politik eine Grenze gesetzt hat, die sie überschritten hatte. Das war wohl alles hart an der Grenze.
- Aber wir konnten nicht die Besserwisser machen und sagen: "Ein halbes Jahr später wissen wir alle mehr,
- da ist eindeutig zu viel gemacht worden." (Belebte Musik)
- Ich hab das Gericht immer so erlebt, dass es dann doch häufig gesagt hat an einem Punkt:
- "Bis hierher, lieber Staat und nicht weiter." Und das hat es hier in der Coronapandemie,
- bei dieser Bundesnotbremse, nicht gemacht. Es hätte es aus meiner Sicht durchaus machen sollen.
- Ich vermute, dass das zu den Urteilen zählen wird des Bundesverfassungsgerichts,
- die im Nachhinein eher kritisch betrachtet werden. (Nachdenkliche Musik: "Gewinner" von Clueso)
- ♪ Ich bin dabei, du bist dabei, wir sind dabei, uns zu verlier'n. Haben wir uns verloren? Finden wir wieder zusammen?
- ♪ Ich bin dabei, bist du dabei? Seit 75 Jahren spiegeln sich in Karlsruhe
- die Konflikte und Debatten des Landes. ♪ Ich bin dabei, du bist dabei, wir sind dabei ...
- An einem Gericht, das die Republik prägt und von ihr geprägt wird. (E-Gitarrenklänge)
- ♪ Ich bin dabei, bist du dabei ... Immer wieder. Immer weiter.
- Immer neu. Das Verfassungsgericht hat immer
- auf die Entwicklung in der Gesellschaft ... - Ja. ... auch reagiert.
- Und ist nicht starr bei irgendwelchen Grundsätzen geblieben. (Harmonische E-Gitarrenmelodie)
- Das Verfassungsgericht spricht wichtige Machtworte, aber es ist oft nicht das letzte Wort.
- Sondern dann überlegen wir als Gesellschaft weiter, wie wir damit umgehen wollen.
- Ein Verfassungsgericht macht auch nicht den Deckel zu, sondern einen Raum auf.
- (Lebhafte E-Gitarrenmusik) SWR 2026