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Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik

Anwendung und Abfrage von relationalen Datenbanken; Anwendung von Methoden der Anforderungsanalyse. Datenschutz und Datensicherheit. Rechtliche Grundlagen, z …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Gegenstand der Zusatzweiterbildung
  2. 2. Voraussetzungen und Nachweise
  3. 3. Technische, rechtliche und dokumentarische Grundlagen
  4. 4. Informationssysteme, Datenmanagement und Gesundheits-IT

Gegenstand der Zusatzweiterbildung

Die Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik ist in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführt. Sie steht Ärzten aller Facharztbezeichnungen offen.

Ihr Gegenstand ist die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin. Dazu gehören die Modellierung und die Realisierung informationsverarbeitender Systeme. Medizinische Informatik verbindet damit medizinische Aufgaben mit Methoden und Systemen der Informationstechnik.

Voraussetzungen und Nachweise

Um die Zusatzbezeichnung Medizinische Informatik führen zu dürfen, müssen Ärzte folgende Mindestanforderungen erfüllen:

  • mindestens 24 Monate ärztliche Tätigkeit;
  • einen Weiterbildungskurs in Medizinischer Informatik im Umfang von 240 Stunden. Dieser Kurs kann durch 12 Monate Weiterbildung in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik ersetzt werden, sofern dort eine Befugnis zur Weiterbildung besteht;
  • 480 Stunden Tätigkeit in einer Einrichtung der medizinischen Informatik oder in einer IT-Abteilung im Gesundheitswesen. Diese Tätigkeit kann durch eine Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik ersetzt werden;
  • den Nachweis der in der Weiterbildungsordnung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Medizinischer Informatik.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu zählen auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Weiterbildungsinhalte.

Technische, rechtliche und dokumentarische Grundlagen

Für die Prüfung müssen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in der angewandten Informatik und in grundlegenden IT-Bereichen nachgewiesen werden. Dazu gehören Rechnernetze, Betriebssysteme, die Telematikinfrastruktur, Programmiersprachen und Webservices wie XML, JSON, Java und SOAP. Weitere Themen sind IT-Servicemanagement, die Planung, Entwicklung und Auswahl von Anwendungssystemen, Vorgehensmodelle im Software Engineering, die Modellierung von Daten und Prozessen, relationale Datenbanken sowie Methoden der Anforderungsanalyse.

Ein weiterer Schwerpunkt sind Datenschutz und Datensicherheit. Dazu zählen rechtliche Grundlagen wie die Datenschutzgrundverordnung, das Medizinproduktegesetz und das Arzneimittelgesetz sowie Prinzipien und Maßnahmen zum Datenschutz. Erforderlich ist auch die Fähigkeit, datenschutzkonforme Lösungen in Versorgung und Forschung umzusetzen und ein Datenschutzkonzept zu erstellen.

Zur medizinischen Dokumentation gehören die Planung und Entwicklung von Dokumentationssystemen, etwa medizinischen Registern, Krebsregistern, Infektionsschutzmeldungen und Qualitätssicherungssystemen. Außerdem werden Ordnungssysteme, Klassifikationen und Ontologien angewendet, zum Beispiel:

  • in der medizinischen Dokumentation: Arztbrief, Medikationsplan, Notfalldaten, Impfplan, SNOMED, LOINC, UCUM, TNM und ICD-O;
  • in der administrativen Dokumentation: OPS, ICD-10-GM, EBM, DRG und Qualitätssicherung nach § 137 SGB V;
  • im Bereich Public Health und Big Data: Todesursachen, Infektionsschutz und Pharmakovigilanz.

Informationssysteme, Datenmanagement und Gesundheits-IT

Die Weiterbildung umfasst medizinische Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere Krankenhausinformationssysteme und klinische Arbeitsplatzsysteme, Arztpraxisinformationssysteme sowie Informationssysteme von Funktionsabteilungen wie Radiologie, Labor und Endoskopie. Hinzu kommen IT-Standards und Interoperabilität, beispielsweise nach ISO, DIN und HL7.

Weitere Inhalte sind Telemedizin und Telematik, elektronische Akten, patientenzentrierte Anwendungen der Consumer Health Care IT, etwa App-Anwendungen und Ambient Assisted Living (AAL), sowie Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Bei telemedizinischen Anwendungen werden organisatorische, juristische, ethische und technische Aspekte berücksichtigt.

Zum Informationsmanagement gehören die Nutzung von Routine- und Registerdaten in der Versorgungsforschung, Datenmanagement und Datenintegration, einschließlich Algorithmen und Datenstrukturen, sowie E-Learning und Blended Learning. Im Bereich Entscheidungsunterstützung werden Präzisionsmedizin, Wissensbasen und Systeme zur Therapiesicherheit, etwa Wissensmanagement, sowie Health Technology Assessment (HTA) behandelt.

Ein weiterer Bereich ist das Management in der Gesundheits-IT. Dazu zählen etablierte Verfahren der Qualitätssicherung wie Medizin-Controlling, Prozessmanagement, etwa die Organisation von Behandlungspfaden, Qualitätsmanagement mit IT-Qualitätssicherung und Qualitätssicherung nach § 137 SGB V sowie die Mitarbeit an Qualitätsmanagementprojekten, beispielsweise im Rahmen von Zertifizierungen.

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind nur Empfehlungen für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Diese können davon abweichende Regelungen treffen.

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