Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Weisser Ring

Weisser Ring fordert von Politik ... Derzeit haben Geschädigte keinen Anspruch auf einen Opferanwalt, wenn der Täter unter das Jugendstrafrecht fällt.

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Organisation
  2. 2. Hilfe für Betroffene
  3. 3. Beratung und besondere Angebote
  4. 4. Vorbeugung und Opferrechte
  5. 5. Internationale Organisationen und Schutzmaßnahmen

Aufgabe und Organisation

Der WEISSE RING ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Familien. Die Organisation unterstützt Betroffene nach Straftaten, setzt sich für bessere Opferrechte ein und betreibt Kriminalitätsvorbeugung. In mehreren europäischen Ländern bestehen eigenständige, voneinander unabhängige Organisationen nach diesem Vorbild.

Der deutsche Verein wurde am 24. September 1976 unter anderem vom Fernsehjournalisten Eduard Zimmermann gegründet. Sein vollständiger Name lautet „WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“. Sitz und Registerort sind Mainz. Der Verein ist in 18 Landesverbände und rund 400 Außenstellen gegliedert.

Die Angaben zur Größe und Leitung unterscheiden sich innerhalb des Artikels: Die Übersicht nennt 2.753 Freiwillige und 39.735 Mitglieder für 2023 sowie Barbara Richstein als Vorsitzende. Im Text ist von etwa 3.000 ehrenamtlichen Helfern, 45.000 Mitgliedern und Patrick Liesching als Bundesvorsitzendem seit September 2022 die Rede. Geschäftsführerin ist seit Oktober 2013 die Juristin Bianca Biwer. Für 2021 wird ein Umsatz von 18.408.000 angegeben; außerdem nennt die Übersicht 122 Beschäftigte.

Finanziert wird der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Stiftungen, Nachlässe und die Zuweisung von Geldbußen. Öffentliche Zuschüsse nimmt er nicht in Anspruch.

Hilfe für Betroffene

Kriminalitätsopfer können sich bundesweit an mehr als 400 Anlaufstellen wenden. Dort arbeiten speziell ausgebildete und qualifizierte ehrenamtliche Opferhelfer nach vereinseigenen Standards. Die Unterstützung ist kostenfrei und auf Wunsch anonym.

Zu den Hilfen gehören persönliche Betreuung und menschlicher Beistand nach einer Straftat, die Begleitung zu Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht oder anderen Behörden sowie allgemeine Unterstützung im Umgang mit Behörden. Der Verein vermittelt außerdem Angebote anderer Stellen.

Über Hilfeschecks kann er eine anwaltliche oder psychotraumatologische Erstberatung sowie eine rechtsmedizinische Untersuchung finanzieren. Eine psychotraumatologische Beratung befasst sich mit den seelischen Folgen schwer belastender Ereignisse. Möglich sind darüber hinaus die Übernahme von Anwaltskosten, etwa für einen Opferanwalt oder zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Familien sowie finanzielle Hilfe zur Überbrückung tatbedingter Notlagen.

Nach Angaben des Artikels hat der Verein mehr als 200.000 Kriminalitätsopfern und Angehörigen menschlichen Beistand und immaterielle Hilfe geleistet. Für Betreuungsmaßnahmen einschließlich direkter materieller Hilfen stellte er bisher mehr als 142 Mio. Euro bereit. Nach der Amokfahrt in Münster betreute er beispielsweise mehr als 50 Opfer, Angehörige und traumatisierte Augenzeugen. Rund 25.000 Euro Soforthilfe wurden unter anderem für Anreise, Übernachtungen, Krankenhausparken und Lohnausfälle ausgezahlt.

Beratung und besondere Angebote

Das kostenlose Opfer-Telefon ist in Deutschland unter 116 006 erreichbar. Dort können Kriminalitätsopfer und andere Interessierte Kontakt aufnehmen und Informationen über Hilfen erhalten. Für eine weitere persönliche Betreuung können ehrenamtliche Mitglieder der örtlichen Außenstellen zuständig werden.

Seit 2016 bietet der Verein über seine Website zusätzlich eine Onlineberatung an. Laut Artikel arbeiten dort 37 geschulte Onlineberater. Bei Bedarf vermitteln sie Betroffene an eine Außenstelle oder an andere Hilfsangebote. Über soziale Medien informiert der Verein ebenfalls über seine Arbeit und seine Unterstützungsmöglichkeiten.

Die WEISSER-RING-Stiftung entwickelte außerdem die Tagebuch-App „NO STALK“. Betroffene können damit Stalkinghandlungen wie Fotos, Videos, WhatsApp-Nachrichten, Sprachnachrichten und SMS auf dem Smartphone dokumentieren, um juristisch gegen Stalker vorgehen zu können. Bei der Google.org Impact Challenge erreichte das Projekt im Mai 2018 die erste Förderstufe mit 250.000 EUR. Seit Mai 2019 ist die App für Apple- und Android-Smartphones erhältlich.

Vorbeugung und Opferrechte

Zur Kriminalitätsvorbeugung verbreitet der WEISSE RING Informationen durch Plakate, Videos, Vorträge und Broschüren. Gemeinsam mit staatlichen Stellen gibt er Tipps zum Schutz vor Kriminalität, stellt Forschungsergebnisse und einschlägige Bücher vor und verweist auf wichtige Anlaufstellen. Er unterstützt außerdem Präventionsprojekte. Beispiele sind das Theaterstück „Pfoten weg!“ der Konstanzer Puppenbühne zur Aufklärung über sexuellen Missbrauch bei Kindern und die digitale Plattform Juuuport gegen Cybermobbing. Für das Satzungsziel „Vorbeugung“ stellte der Verein bisher mehr als 32 Mio. Euro bereit.

Für das öffentliche Eintreten zugunsten von Opfern wurden bisher mehr als 45 Mio. Euro eingesetzt. Der Verein verlangt von Politik, Justiz und Verwaltung Verbesserungen der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen. Dazu gehören eine gesetzlich festgelegte Pflicht, Betroffene über Opferrechte und Ansprüche zu informieren, sowie ein Opferanwalt auf Staatskosten. Laut Artikel stellen nur zehn Prozent einen Antrag auf Opferentschädigung; selbst Anwälten sei das 1976 eingeführte Opferentschädigungsgesetz teilweise unbekannt. Der Anspruch auf einen staatlich finanzierten Opferanwalt sei bislang auf versuchte und vollendete Tötungsdelikte sowie Sexualdelikte beschränkt.

Der Verein fordert außerdem ausreichenden Opferschutz in Verfahren gegen Jugendliche. Nach der beschriebenen Rechtslage bestehe kein Anspruch auf einen Opferanwalt, wenn der Täter dem Jugendstrafrecht unterliegt. Ebenso könnten Opfer jugendlicher Straftäter Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche nicht bereits im Strafverfahren geltend machen. Der WEISSE RING befürwortet deshalb die Zulassung des Adhäsionsverfahrens, also die Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens. Nach Auffassung des Vereins kann die Konfrontation mit dem angerichteten Schaden das Verantwortungsbewusstsein jugendlicher Täter fördern.

Der vom Verein geschaffene Tag der Kriminalitätsopfer findet jährlich am 22. März statt. Er erinnert an Menschen, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden und Schutz, praktische Hilfe und gesellschaftliche Solidarität benötigen. Gemeinsam mit Heinz-Leo Holten, dem Leiter der Abteilung Strafrechtspflege im nordrhein-westfälischen Justizministerium, entstanden zudem die Expertengruppe Opferschutz und der Pro-Opfer-Tag.

Internationale Organisationen und Schutzmaßnahmen

Nach dem Vorbild des deutschen Vereins entstanden eigenständige Opferhilfeorganisationen in weiteren europäischen Ländern: in Österreich seit 1978, in Luxemburg unter dem Namen „Wäisse Rank“ seit 1979, in Ungarn als „Fehér Gyürü – Közhasznú Egyesület“ seit 1989, in der Schweiz als „Weisser Ring – Anneau blanc – Anello Bianco“ seit 1984 und in Tschechien als „Bílý kruh bezpečí“ seit 1991. Diese Organisationen arbeiten unabhängig voneinander.

Der Artikel behandelt außerdem Vorwürfe gegen einen früheren Außenstellenleiter in Lübeck. Ihm wurde vorgeworfen, Frauen aus der Opferberatung sexuell belästigt zu haben; insgesamt lagen 18 Anzeigen vor, in sieben Fällen bestand ein Anfangsverdacht einer Straftat. Seit November 2017 war er nicht mehr für den Verein tätig. Wegen eines Vorfalls aus dem April 2016 wurde er im September 2019 vom Amtsgericht Lübeck vom Vorwurf des Exhibitionismus freigesprochen. Das Gericht sah die Tat nach der Beweisaufnahme nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit als erwiesen an. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten zunächst Berufung ein, zogen diese nach einem weiteren aussagepsychologischen Gutachten jedoch zurück; damit wurde der Freispruch rechtskräftig.

Als Konsequenz entwickelte der Bundesverband einen Maßnahmenkatalog. Der Bundesvorstand kann Mitarbeiter in einem Notfall suspendieren und von ihren Aufgaben entbinden. Ein unabhängiger Ansprechpartner bearbeitet Beschwerden, entwickelt gemeinsam mit Betroffenen Lösungen und berichtet regelmäßig direkt an den Bundesvorstand. Weibliche Opfer von Sexualdelikten werden beim Erstgespräch seitdem grundsätzlich von einer Opferhelferin betreut. Ist das nicht möglich, müssen mindestens zwei Opferhelfer anwesend sein; dies wird als Sechs-Augen-Prinzip bezeichnet.

Weiterlesen