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Versicherungsmantel
Beim Versicherungsmantel wird eine Geldanlage in die rechtliche Struktur einer Versicherung eingebettet. Dies wird auch Fondspolice genannt.
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Grundidee und Zweck
Bei einem Versicherungsmantel wird eine Geldanlage in die rechtliche Struktur einer Versicherung eingebettet. Diese Konstruktion heißt auch Fondspolice und gehört zu den Bank-Assurance-Lösungen, also zu Angeboten, die Bank- und Versicherungsleistungen verbinden. Sie dient vor allem dem steueroptimierten Investieren und der Erbplanung. Beispiele sind die betriebliche Altersversorgung sowie Riester- oder Rürup-Renten auf Fondsbasis.
Das Halten eines Wertpapierdepots in einer besonderen Rechtsstruktur statt in einem gewöhnlichen Bankdepot wird als „Wrapping“ bezeichnet. Erfolgt diese Ummantelung durch eine Versicherung, liegt ein Versicherungsmantel vor. Als Geldanlage kommen beispielsweise aktiv verwaltete Fonds oder ETFs infrage. Besonders geeignet sind Lebens- und Rentenversicherungen. Speziellere Konstruktionen können mithilfe von Dachfonds, Stiftungen oder Trusts, also Stiftungen nach angelsächsischem Recht, aufgebaut werden.
In Deutschland gewann das Modell durch die Unternehmensteuerreform 2008 und die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 zusätzlich an Bedeutung.
Aufbau und Auszahlungsformen
Am Aufbau eines Versicherungsmantels sind drei Partner beteiligt:
- Eine Depotbank hält die Wertpapiere im Namen der Versicherung.
- Eine Versicherung stellt die rechtliche Versicherungsstruktur bereit.
- Ein Vermögensverwalter übernimmt den Aufbau des Mantels.
Zu Beginn der Rentenphase kann der Versicherte häufig zwischen zwei Auszahlungsformen wählen: Das angesparte Fondsguthaben wird entweder als lebenslange Rente oder einmalig ausgezahlt. Oft ist auch eine Kombination beider Formen möglich.
Vorteile und Besteuerung
Die dargestellten Vorteile beziehen sich auf Deutschland. Bereits bestehende Wertschriftendepots können als Prämienzahlungen in eine Lebensversicherung übertragen werden.
Bei einem passenden Versicherungsmantel können während der Laufzeit bei Fondswechseln, sogenannten Umschichtungen, und bei Ausschüttungen Kapitalertragsteuern vermieden werden. Auch die Vorabpauschale fällt nicht an. Je häufiger Fonds gewechselt werden, desto größer kann dadurch der Renditevorteil gegenüber einer Direktanlage sein.
Für eine einmalige Auszahlung gilt die sogenannte 12/62-Regelung: Erfolgt sie nach dem 62. Lebensjahr und nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren, werden nur 50 % des auf die Entnahme entfallenden Gewinns mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert. Dies wird umgangssprachlich als Teil- oder Halbeinkünfteverfahren bezeichnet. Zusätzlich sind 15 % des Gewinns vollständig steuerfrei. Stirbt der Versicherte, ist die Auszahlung zu 100 % steuerfrei.
Bei einer lebenslangen Rente werden die Erträge mit dem Ertragsanteil nach § 22 EStG und dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Weitere mögliche Vorteile sind ein geringerer Verwaltungsaufwand, steuerlicher Bestandsschutz und unter bestimmten Umständen ein Schutz des Versicherungsmantels vor Pfändung.
Nachteile und Anforderungen an Vermittler
Beim Abschluss einer Fondspolice können hohe Abschluss- und Managementgebühren für Versicherung und Geldanlage entstehen. Diese Kosten können den Steuervorteil in den meisten Fällen aufheben. Außerdem ist der Abschluss nur über Finanzberater möglich, und meist gibt es keine Garantieverzinsung.
Vermögensverwalter, die Bank-Assurance-Lösungen anbieten und vermitteln, benötigen nach der Versicherungsvermittlungsverordnung (BGBl. 2007 I S. 733, EUVRL) die Berechtigung zum Abschluss von Versicherungsverträgen. Zusätzlich sind eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erforderlich. Die politische Diskussion über die Umsetzung dieser strengen Richtlinie war laut Artikel noch nicht abgeschlossen.