Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Trine Plumpe

Trine Plumpe (* um 1630 in Recklinghausen; † nach 1650), geriet in einen Hexenprozess im Vest Recklinghausen. Ihre Mutter Anna Schorfeld, genannt Plumpe, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Trine Plumpe und ihre Bedeutung
  2. 2. Hexenverfolgungen im Vest Recklinghausen
  3. 3. Anklage und erstes Geständnis
  4. 4. Folter und weitere Vorwürfe
  5. 5. Urteil und Ausgang

Trine Plumpe und ihre Bedeutung

Trine Plumpe wurde um 1630 in Recklinghausen geboren und lebte noch nach 1650. Sie und ihre Mutter Anna Schorfeld, genannt Plumpe, stammten aus dem Ortsteil Hochlar. In der Zeit der Hexenverfolgungen fanden auf dem dortigen Segensberg Hinrichtungen statt.

Im Jahr 1650 wurde Trine Plumpe im Vest Recklinghausen der Hexerei beschuldigt. Obwohl sie wiederholt gefoltert wurde, gestand sie die ihr vorgeworfenen Verbrechen nicht. Deshalb durfte sie nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht zum Tode verurteilt werden. Sie gilt wahrscheinlich als letztes Opfer der Hexenverfolgung im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Vests. Ihr weiteres Schicksal ist unbekannt.

Hexenverfolgungen im Vest Recklinghausen

Das Vest Recklinghausen gehörte zum Erzstift Köln. Zwischen 1514 und 1706 sind dort 127 Hexenprozesse aktenkundig, davon 104 gegen Frauen. Besonders viele Prozesse fanden 1580–1581 und 1588–1589 statt. Aus den Rentmeister-Rechnungen des vestischen Finanzbeauftragten, die unter anderem Gefängniskosten und Ausgaben für den Scharfrichter enthalten, ergeben sich mindestens 45 Betroffene für 1580–1581 und 31 für 1588–1589. Unter den Beschuldigten befanden sich häufig miteinander verwandte Personen, etwa Eheleute, Mütter und Töchter oder Geschwister.

Die Prozesswellen standen zeitlich mit schweren Krisen in Verbindung. Im Jahr 1580 traten die Pest, Missernten und eine große Getreideknappheit auf. Außerdem bestand ein enger zeitlicher Zusammenhang mit dem Kölnischen Krieg von 1583 bis 1588. Dieser wurde ausgelöst, nachdem der Kölner Erzbischof Gebhard Truchsess von Waldburg 1582 zum Protestantismus übergetreten war. Sein Nachfolger Ernst von Bayern eroberte Recklinghausen 1584 zurück.

Der früheste erwähnte Fall stammt aus dem Jahr 1514: Der vestische Amtmann Graf von Schaumburg ließ eine als „Zauberische“ beschuldigte Frau festnehmen, der man die Verursachung des kalten Winters vorwarf. Nach einer Flucht wurde sie wieder eingefangen, zum Schloss Horneburg gebracht und dort wahrscheinlich verbrannt. Die letzte im Vest als Hexe verurteilte Frau war Anna Spiekermann, die 1706 mit dem Schwert hingerichtet wurde.

Anklage und erstes Geständnis

Die Akte über Trine Plumpes Prozess wird im Stadtarchiv Recklinghausen aufbewahrt. Während der Amtszeit der Bürgermeister Arnold Schaumburg und Johann Ophoff wurden 1650 Trine Plumpe und ihre Mutter Anna Schorfeld, auch Schornfeld genannt, der Hexerei angeklagt.

In einem Verhör am 19. Juli bezeichnete die Mutter ihre Tochter als Mitverschworene des Teufels. In Trines Anwesenheit behauptete sie, sie habe ihrer Tochter ungefähr vier Jahre zuvor erklärt, jemand wolle sie haben und sie müsse dafür Gott und die Heiligen verleugnen. Trine habe dies getan und sei drei Fuß zurückgetreten.

Trine gab zunächst zu, auf Veranlassung ihrer Mutter vor ungefähr viereinhalb Jahren Gott und allen Heiligen entsagt zu haben. Sie erklärte jedoch auch, sie habe nichts gesehen und nicht gewusst, wie böse dies sei. Später widerrief sie ihr Geständnis. Sie blieb daraufhin im Gefängnis und sollte gefoltert werden.

Folter und weitere Vorwürfe

Wegen einer vermuteten Schwangerschaft wurde die Folter am 1. August 1650 zunächst aufgeschoben. Am 9. September begann ein weiteres Verhör zuerst „gütlich“, also ohne Folter. Trine legte erneut kein Geständnis ab. Nach einer Bedenkzeit bis zum Nachmittag setzte das Gericht verschiedene Foltermethoden ein: das „Torquiren“ von vorn und hinten, das Ansetzen von Schrauben, das Streichen beziehungsweise Schlagen mit Ruten und das Aufziehen. Anschließend wurde sie in den Turm zurückgebracht.

Eine weitere Zeugenaussage beschuldigte Trine, jemanden mithilfe von Kirschen vergiftet zu haben. Daraufhin wurde sie erneut einer besonders schweren „peinlichen Befragung“, also einem Verhör unter Folter, unterworfen. Als stark belastend betrachtete das Gericht auch, dass bereits ihre Mutter, Großmutter und Enkemutter der Hexerei beschuldigt worden waren. Zudem hieß es, ihre Mutter habe ihr die angeblich teuflische Kunst beigebracht und sei bis zu ihrem Tod bei dieser Aussage geblieben. Nach Darstellung der Akte sei die Mutter mit großer Reue über ihre Sünde gestorben.

Urteil und Ausgang

Trotz wiederholter Folter gestand Trine Plumpe die ihr vorgeworfenen Verbrechen nicht. Ohne Geständnis konnte sie nach den damaligen Rechtsvorschriften nicht zum Tode verurteilt werden.

Am 4. Oktober 1650 wurde sie zur „Ausstellung“ verurteilt, womit wahrscheinlich eine öffentliche Zurschaustellung am Pranger gemeint war. Außerdem musste sie sämtliche Gerichtskosten bezahlen. Dem Gericht gehörten der Richter Reusing, Konsul Schauenburg und Henricus Schlüter an; Stadtsekretär Freitag unterschrieb das Urteil.

Weil Trine selbst unter Folter kein Geständnis ablegte und daher nicht hingerichtet werden konnte, trug ihr Fall zum Ende der Hexenverfolgung im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Vests Recklinghausen bei. Was nach dem Prozess aus ihr wurde, ist nicht bekannt.

Weiterlesen