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Systematik (Recht)
Rechtssystematik ist ein wesentliches Merkmal der Rationalität des modernen Rechts im Sinne Max Webers sowie weltanschaulich neutraler säkularer Normgebung.
Inhalt3 Abschnitte
Bedeutung der Rechtssystematik
Die Rechtssystematik ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft. Sie ordnet und grenzt Rechtsgebiete voneinander ab. Damit schafft sie eine Grundlage für die Rechtsetzung, also das Erlassen von Gesetzen, und für die Rechtsanwendung, also das Anwenden von Recht auf konkrete Fälle.
Ihr Ziel ist ein widerspruchsfreier Regelungs- und Bedeutungszusammenhang: Einzelne Rechtsnormen sollen zueinander passen und zusammen eine stimmige Rechtsordnung bilden. Rechtssystematik gilt als wesentliches Merkmal der Rationalität des modernen Rechts im Sinne Max Webers sowie weltanschaulich neutraler säkularer Normgebung.
Systematische Auslegung
Innerhalb einzelner Rechtsgebiete, Gesetze und Rechtsinstitute untersucht die systematische Auslegung die rechtslogischen Zusammenhänge der Vorschriften. Ein Rechtsinstitut ist ein geordnetes Bündel rechtlicher Regeln zu einem bestimmten Bereich.
Bei dieser Auslegungsmethode wird gefragt, welchen rechtlich maßgeblichen Inhalt eine Vorschrift im Zusammenhang mit anderen Vorschriften hat. Die Bedeutung einer Norm ergibt sich daher nicht nur aus ihrem Wortlaut, sondern auch aus ihrer Stellung und Funktion im gesamten Regelungssystem.
Rechtsprüfung bei Gesetzentwürfen
Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung in Deutschland bestimmt § 46 GGO: Bevor ein Entwurf zum Beschluss vorgelegt wird, muss er dem Bundesministerium der Justiz zur Prüfung in rechtssystematischer und rechtsförmlicher Hinsicht zugeleitet werden. Diese Prüfung heißt Rechtsprüfung.
Sie soll dazu beitragen, dass das Bundesrecht in sich widerspruchsfrei und möglichst übersichtlich gestaltet wird.