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Stimmengleichheit
Stimmengleichheit liegt bei einer Abstimmung oder Wahl vor, wenn je gleich viele Stimmen für zwei (ggf. auch mehrere) einander gegenüberstehende …
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Begriff und Bedeutung
Stimmengleichheit liegt bei einer Abstimmung oder Wahl vor, wenn zwei oder gegebenenfalls mehrere einander gegenüberstehende Alternativen genau gleich viele Stimmen erhalten. Betroffen sein können beispielsweise Anträge, Zustimmung und Ablehnung oder mehrere Kandidaturen.
Da keine Alternative einen Stimmenvorsprung erreicht, ist zunächst keine eindeutige Entscheidung möglich. Ohne eine besondere Regel könnte daraus ein Entscheidungsstillstand entstehen. Das ist vor allem dann problematisch, wenn sich die Entscheidung nicht ohne Nachteile aufschieben lässt. Deshalb sollte im Voraus festgelegt sein, mit welchem Verfahren die Gleichheit aufgelöst wird.
Entstehung und Vorbeugung
Bei einer geraden Zahl von Abstimmenden oder Wählenden kann Stimmengleichheit vergleichsweise leicht entstehen, weil sich die Stimmen genau zur Hälfte auf zwei Seiten verteilen können. Daher haben Gremien häufig eine ungerade Mitgliederzahl.
Eine ungerade Mitgliederzahl verhindert die Gleichheit allerdings nicht zuverlässig. Abwesenheiten, schwankende Wahlbeteiligung, Enthaltungen und ungültige Stimmen können die tatsächlich abgegebene Stimmenzahl verändern und gerade dadurch eine Stimmengleichheit herbeiführen. Gegenmaßnahmen sind eine Stimm- oder Wahlpflicht und die Möglichkeit der Stellvertretung. In Kollegialgerichten müssen beispielsweise alle Richter eine Stimme abgeben; sie dürfen sich weder enthalten noch leer stimmen.
Auch das Abstimmungs- oder Wahlverfahren beeinflusst die Wahrscheinlichkeit. Eine Mehrheitswahl mit relativer Mehrheit ist anfälliger als eine Wahl mit absoluter Mehrheit. Bei relativer Mehrheit kann etwa dann keine Entscheidung zustande kommen, wenn drei Kandidaturen gleich viele Stimmen erhalten. Das Verhältniswahlrecht ist grundsätzlich gegen Stimmengleichheit immun, weil Listen mit gleicher Stimmenzahl einfach die gleiche Sitzanzahl erhalten. Problematisch kann die Gleichheit aber innerhalb einer Liste werden: etwa wenn für den letzten Sitz der Liste mehrere Listenkandidaten gleich viele Stimmen besitzen.
Bei Sachfragen kann die Verfahrensordnung Gleichstände begünstigen oder verhindern. Werden alle Anträge zum selben Gegenstand gleichzeitig verglichen, können mehrere Anträge dieselbe Stimmenzahl erreichen, ohne dass einer gewinnt. Beim Cup-System werden die Anträge dagegen in eine Reihenfolge gebracht und jeweils paarweise abgestimmt. Der Sieger tritt anschließend gegen den nächsten noch unbehandelten Vorschlag an. Eine weitere Möglichkeit ist eine Vorauswahl: Zunächst wird über jeden Vorschlag einzeln mit Ja oder Nein abgestimmt. Nur die grundsätzlich angenommenen Vorschläge werden danach miteinander verglichen.
Verfahren zur Entscheidung
Stimmengleichheit ist beherrschbar, wenn bereits im Voraus ein geeignetes Verfahren festgelegt wurde, das zu einer eindeutigen Entscheidung führt. Zu den wichtigsten eingesetzten Möglichkeiten gehören:
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Eine feste Entscheidungsregel bestimmt unmittelbar das Ergebnis. Vor Gericht kann Stimmengleichheit Freispruch bedeuten; bei einer Abstimmung kann sie als Ablehnung gelten. Bei einer Wahl kann der ältere Kandidat gewählt sein, wie in Frankreich und im katholischen Kirchenrecht, oder der Amtsinhaber kann den Vorrang erhalten.
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Die Entscheidung wird an ein anderes Organ weitergegeben. In den USA wählt beispielsweise das Parlament den Präsidenten, wenn im Wahlmännergremium Stimmengleichheit besteht. Ebenso kann bei einem Gleichstand in einem Organ die Entscheidung des vorbereitenden oder antragstellenden Organs gelten.
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Eine dazu befugte Person, meist der Präsident, gibt einen Stichentscheid ab. Diese Person muss ihre entscheidende Stimme ausdrücklich abgeben und kann dabei anders stimmen als zuvor. Davon zu unterscheiden ist die Regel, dass ihre bereits abgegebene Stimme bei Gleichstand doppelt zählt. Ein Beispiel ist der Schweizer Bundespräsident im Bundesrat.
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Die Wahl oder Abstimmung wird wiederholt, etwa durch einen zweiten Wahlgang bei einer Wahl mit absoluter Mehrheit oder durch eine Stichwahl.
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Das Los entscheidet. Dieses Verfahren wird beispielsweise allgemein bei Wahlen in der Schweiz eingesetzt. In Deutschland kann es bei Bundestagswahlen zur Bestimmung des Wahlkreiskandidaten über die Erststimme angewandt werden.
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Ein weiteres Entscheidungskriterium wird herangezogen. Haben etwa zwei Listen gleich viele Stimmen, kann entscheidend sein, auf welcher Liste der für den noch zu vergebenden Sitz infrage kommende Kandidat mehr individuelle Stimmen erhalten hat.
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Vorbeugende Regeln wie eine ungerade Mitgliederzahl, Stellvertretung oder das Verbot der Stimmenthaltung sollen verhindern, dass ein Gleichstand überhaupt entsteht.
Eine Neuauszählung ist dagegen kein eigentliches Lösungsverfahren. Sie führt nicht trotz einer bestätigten Stimmengleichheit zu einer Entscheidung, sondern prüft lediglich, ob die Stimmen tatsächlich gleich verteilt sind.
Verwandte Begriffe und Mechanismen
Im Englischen heißt Stimmengleichheit „tie-vote“, ihre Auflösung „to break a tie“. Strukturell vergleichbar ist der Tie-Break im Sport, besonders im Tennis. Verwandte Auflösungsmechanismen gibt es außerdem in der EDV und Programmierung, etwa bei Fehlerbehandlung, Default-Routinen und Interrupts.