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Nulleffekt
Als Nulleffekt, seltener Nullrate, wird die Anzeige eines Teilchen- oder Strahlungsdetektors bezeichnet, die bei Abwesenheit der eigentlich zu messenden …
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Definition und Bedeutung
Als Nulleffekt, seltener Nullrate, bezeichnet man die Anzeige eines Teilchen- oder Strahlungsdetektors, obwohl die eigentlich zu messende Strahlung nicht vorhanden ist, beispielsweise wenn kein radioaktives Präparat untersucht wird. Im Strahlenschutz kann der Begriff außerdem die ständig vorhandene Strahlenbelastung beziehungsweise Hintergrundstrahlung bezeichnen.
Der Nulleffekt entsteht durch unvermeidliche Eigenschaften des Detektors selbst, etwa durch Dunkelstrom, und/oder durch natürliche oder künstliche Strahlenquellen, die ständig in der Umgebung vorhanden sind.
Natürliche Hintergrundstrahlung
Zur natürlichen Hintergrundstrahlung gehören:
- terrestrische Strahlung: in Deutschland circa 0,4 mSv/a
- Radon aus Gestein oder Untergrundgestein: circa 1,26 mSv/a, in manchen Steinhäusern bis zu 10 mSv/a
- natürliche Radioaktivität in Baumaterialien, insbesondere durch Kalium-40
- natürliche Radioaktivität im menschlichen Körper, etwa durch Kalium-40 und Kohlenstoff-14: circa 0,39 mSv/a
- primäre und sekundäre kosmische Strahlung: auf der Erde circa 0,3 mSv/a bis 1,0 mSv/a
Die Einheit mSv/a bedeutet Millisievert pro Jahr.
Künstliche Hintergrundstrahlung
Künstliche Beiträge zur Hintergrundstrahlung entstehen unter anderem durch:
- Edelgase aus kerntechnischen Anlagen im Normalbetrieb: unter 0,01 mSv/a
- Restaktivität aus den Unfällen von Tschernobyl und Fukushima: unter 0,01 mSv/a
- Radioaktivität infolge von Kernwaffentests und den Kernwaffenangriffen der USA auf Japan: unter 0,01 mSv/a
- Anlagen zur Herstellung radiopharmazeutischer Präparate, beispielsweise das Institut national des RadioElements in Belgien