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Goldene Bulle (Ungarn)
Die Goldene Bulle von Ungarn (ungarisch Aranybulla) wurde 1222 von König Andreas II. ausgegeben. Die Gesetze legten die grundlegenden Rechte der Adligen …
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Kernbedeutung und zentrale Rechte
Die Goldene Bulle von Ungarn, auf Ungarisch Aranybulla, wurde 1222 von König Andreas II. ausgegeben. Sie war ein Freiheitsbrief und legte grundlegende Rechte des ungarischen Adels fest. Bis 1848 bildete sie die Grundlage des ungarischen Grundgesetzes.
Eine besonders wichtige Bestimmung war das Widerstandsrecht, das sogenannte ius resistendi in Artikel 31. Danach durften die Adligen den königlichen Willen missachten, wenn dieser widerrechtlich war. Die Bulle begrenzte damit die königliche Herrschaft und stärkte die rechtliche Stellung des Adels.
Artikel 3 garantierte die Steuerfreiheit der Adligen und der Kirche. Nach Artikel 7 durften Adlige grundsätzlich nicht gezwungen werden, in einen Krieg zu ziehen oder ihn zu finanzieren. Eine Ausnahme galt für den Verteidigungsfall.
Die Bulle wurde in sieben Kopien angefertigt. Je eine war für den Papst, den Templerorden, den Malteserorden, den König selbst, die beiden Erzbischofsstühle in Esztergom und Kalocsa sowie den Palatin von Ungarn bestimmt.
Politische Voraussetzungen und Entstehung
Unter der Herrschaft Andreas’ II. verschärften sich mehrere Konflikte: zwischen dem König und dem Adel sowie zwischen einzelnen Mitgliedern der königlichen Familie. Andreas II. verteilte seine Ländereien großzügig beziehungsweise leichtsinnig an Adlige. Dadurch nahm deren Macht stetig zu, während die Einnahmequellen des Königs im gleichen Maß abnahmen.
Vor allem der Hochadel gewann dadurch großen Einfluss. Diese Entwicklung bedrohte auch die Besitzer kleinerer und mittelgroßer Ländereien. König Andreas und sein Sohn, der spätere Béla IV., konnten sich in ihrem Kampf gegen die Hocharistokratie daher vor allem auf den niederen und mittleren Adel stützen.
Um diese Kräfte einzubinden und die politischen Verhältnisse neu zu ordnen, berief König Andreas 1222 ein Parlament ein. Dort wurden die Eckpunkte der Goldenen Bulle vereinbart. Das Dokument stärkte die Rechte des Adels und setzte zugleich Grenzen für die Verpflichtungen gegenüber dem König.
Bestätigungen, Änderung und Erhaltung
Die Goldene Bulle wurde später mehrfach ergänzt und bestätigt: 1351 durch König Ludwig I., 1384 durch Königin Maria und 1464 durch König Matthias. Ihre Regelungen blieben damit über mehrere Herrschaftszeiten hinweg politisch bedeutsam.
Die ursprünglich enthaltene Widerstandsklausel wurde 1687 abgeschafft. Dies geschah auf Wunsch der damaligen Herrscherdynastie Ungarns, der Habsburger. Die Abschaffung wird im Artikel mit der Dankbarkeit des ungarischen Hochadels dafür verbunden, dass das österreichische Heer die Ungarn besetzenden türkischen Armeen vertrieben hatte.
Von den ursprünglich sieben Kopien ist heute nur noch eine Kopie erhalten, und zwar die Kopie von 1381. Sie wird im erzbischöflichen Archiv von Esztergom aufbewahrt.