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Goldbulle von Rimini
Die Goldene Bulle von Rimini korrespondiert mit dem 1230 geschlossenen Vertrag von Kruschwitz des Deutschen Ordens mit dem polnischen Herzog Konrad von Masowien
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Bedeutung und Inhalt
Die Goldbulle von Rimini, üblicherweise Goldene Bulle von Rimini genannt, wurde 1226 vom römisch-deutschen Kaiser Friedrich II. verliehen. Sie gab dem Deutschen Orden die Herrschaft über das Kulmer Land östlich der unteren Weichsel, zwischen dem Gebiet des Herzogs von Masowien und dem Gebiet der Prußen.
Der Kaiser beauftragte den Orden, gegen die als heidnisch bezeichneten Prußen zu kämpfen. Zugleich sicherte er ihm die absolute Landeshoheit über die noch zu erobernden Gebiete zu. Besonders deutlich wird dies in der genauen Regelung der Regalien, also der königlichen Herrschaftsrechte. Nach der Bulle gehörte das gesamte Land zum römisch-deutschen Reich.
Zusammenhang und Beteiligte
Die Goldene Bulle steht im Zusammenhang mit dem Vertrag von Kruschwitz, den der Deutsche Orden 1230 mit dem polnischen Herzog Konrad von Masowien schloss, sowie mit der Bulle von Rieti von Papst Gregor IX. aus dem Jahr 1234.
Die Originalurkunde wurde unter anderem von den Erzbischöfen von Magdeburg, Ravenna, Tyrus, Palermo und Reggio sowie von Bischöfen, Herzögen und dem Markgrafen von Monferrat bezeugt. Hermann von Salza, der damalige Hochmeister des Deutschen Ordens, gehörte zu den bedeutendsten und engsten Beratern Friedrichs II.
Umstrittene Rechtsgrundlage
Vor allem polnische Historiker bestreiten die Auslegung der Bulle zugunsten des Deutschen Ordens. Ihr Hauptargument ist die rechtliche Frage, ob der römisch-deutsche Kaiser nach dem damaligen Staatsrecht Gebiete verleihen durfte, die nicht seiner unmittelbaren Herrschaft unterstanden.
Umgekehrt stellt sich die Frage, welche Ansprüche Konrad von Masowien auf diese Gebiete hatte. Die Goldbulle bestätigte die Rechte des Ordens durch kaiserliches Recht. Dieses beruhte auf der damaligen Vorstellung einer kaiserlichen Weltherrschaft.
Ähnliche Belehnungen in Livland
Vergleichbare Belehnungen hatte es zuvor für das nördlich gelegene Livland gegeben. Philipp von Schwaben belehnte Bischof Albert von Riga mit Livland; dessen Unterwerfung war aber erst etwa zwanzig Jahre später abgeschlossen.
1215 wurden große Teile Livlands päpstliches Lehen des Schwertbrüderordens. 1225 erneuerte Friedrich II. das Reichslehen für den Bischof und dehnte es auf Lettland südlich der Düna aus.