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Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent
Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten. Die Prüfungsinhalte bei den staatlichen Ausbildungen richten sich nach den jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder …
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Abschluss und Berufsbild
Der Geprüfte Fremdsprachenkorrespondent ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlich anerkannter Weiterbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Die bundeseinheitliche Prüfung wird auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor einem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Am häufigsten werden Englisch, Französisch und Spanisch geprüft.
Fremdsprachenkorrespondenten erledigen kaufmännische Aufgaben in ihrer Muttersprache und in mindestens einer Fremdsprache. Dazu gehören Schriftverkehr, Übersetzungen, mündliche Kommunikation und allgemeine Büroarbeiten, die durch die Auslandskontakte eines Unternehmens entstehen. Sie arbeiten häufig in der Assistenz von Führungskräften, in der Projektarbeit oder im Sekretariat und übernehmen dabei oft eine Vertrauensposition.
Ausbildungswege und Zulassung
Neben der IHK-Weiterbildungsprüfung gibt es in Bayern und Berlin eine Ausbildung zum staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten. Rheinland-Pfalz bietet eine staatlich genehmigte Ausbildung an. Diese schulischen Ausbildungen beruhen auf den Regelungen der jeweiligen Kultusministerien; als Zugang genügt der Mittlere Schulabschluss.
Zur IHK-Prüfung wird zugelassen, wer einen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist. Alternativ können die erforderlichen Kenntnisse auf anderem Weg belegt werden, etwa durch Zertifikate anerkannter Lehrgänge. Der übliche Weg zur Zusatzqualifikation führt über eine kaufmännische Ausbildung, beispielsweise zum Kaufmännischen Assistenten Fremdsprachen.
Prüfungsaufbau
Die IHK-Prüfung besteht aus den drei Teilbereichen Übersetzung, Korrespondenz und mündliche Kommunikation.
• Übersetzung: Ein fremdsprachiger Text von ungefähr 1200 Zeichen wird ins Deutsche übersetzt. Ein weiterer Text derselben Länge ist in die Fremdsprache zu übertragen. Beide Texte behandeln wirtschaftliche Themen und setzen entsprechenden Fachwortschatz voraus.
• Korrespondenz: Die Prüflinge verfassen Anfragen, Angebote und Aufträge in der Fremdsprache. Außerdem fassen sie einen fremdsprachigen wirtschaftlichen Text auf Deutsch zusammen.
• Mündliche Kommunikation: Dieser Teil findet nur statt, wenn Übersetzung und Korrespondenz bestanden wurden. Er umfasst ein fremdsprachiges Gespräch über wirtschaftsbezogene Themen und ein Geschäftstelefonat in der Fremdsprache. Grundlage des Telefonats ist ein zuvor auf Deutsch dargestellter Sachverhalt. Die mündliche Prüfung dauert etwa 30 Minuten.
Bei den staatlichen Ausbildungen richten sich die Prüfungsinhalte nach den jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder.
Berufliche Einsatzmöglichkeiten
Fremdsprachenkorrespondenten arbeiten vor allem für international ausgerichtete Unternehmen verschiedener Wirtschaftsbereiche, darunter Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Weitere Arbeitgeber sind internationale Organisationen und Behörden mit Auslandskontakten. Typische Tätigkeitsfelder liegen im Export- und Importhandel. Auch mittlere und kleinere Unternehmen benötigen fremdsprachlich geschulte Mitarbeiter.
Der Beruf gilt als Alternative zur Ausbildung als Bürokaufmann. Nach einem erfolgreichen staatlich anerkannten beziehungsweise staatlich geprüften Abschluss besteht außerdem die Möglichkeit, an einer staatlich anerkannten Fachakademie eine Ausbildung zum Dolmetscher oder Übersetzer zu absolvieren.