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Generaldirektor der Welthandelsorganisation

Sein Einfluss auf die Politik der Welthandelsorganisation ist begrenzt. Die Politik wird von den Mitgliedern in den WTO-Ministerkonferenzen, dem Allgemeinen Rat …

Inhalt4 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung des Amtes
  2. 2. Ernennung, Befugnisse und besondere Aufgaben
  3. 3. Entstehung und Wahl von Ngozi Okonjo-Iweala
  4. 4. Bisherige Amtsinhaber

Aufgabe und Bedeutung des Amtes

Der Generaldirektor der Welthandelsorganisation (englisch Director-General of the World Trade Organization; Abkürzungen DG, WTODG oder DGWTO) leitet die Welthandelsorganisation (WTO) administrativ. Die gelegentliche deutsche Übersetzung „Generalsekretär der WTO“ ist ungenau. Das Amt besteht seit dem 1. Januar 1995; sein Sitz ist das Centre William Rappard in Genf in der Schweiz. Der Generaldirektor steht dem Generalsekretariat vor und führt die laufenden Geschäfte, sofern dafür keine Entscheidung der aus Staatenvertretern bestehenden WTO-Gremien erforderlich ist. Nur er besitzt gegenüber den Mitarbeitern des Sekretariats ein Weisungsrecht.

Der unmittelbare Einfluss des Generaldirektors auf die Politik der WTO ist begrenzt. Die politischen Entscheidungen treffen die Mitglieder in der WTO-Ministerkonferenz, im Allgemeinen Rat, im Dispute Settlement Body und im Trade Policy Review Body. Der Generaldirektor hat nach den WTO-Verträgen weder ein politisches Entscheidungsrecht noch ein Initiativrecht. Er berät jedoch die Mitglieder und kann besonders bei Ministerkonferenzen, Verhandlungen und Streitigkeiten eine bedeutende Rolle als Vermittler spielen.

Die Amtszeit dauert normalerweise ungefähr vier Jahre; eine Wiederwahl ist möglich. Seit dem 1. März 2021 bekleidet Ngozi Okonjo-Iweala das Amt.

Ernennung, Befugnisse und besondere Aufgaben

Nach Art. VI.2 des Marrakesch-Abkommens ernennt grundsätzlich die WTO-Ministerkonferenz den Generaldirektor. Dabei legt sie seine Aufgaben, seine Amtszeit und weitere Bedingungen fest. Wenn keine Ministerkonferenz tagt, kann die Ernennung auch durch den Allgemeinen Rat erfolgen, der dann die Aufgaben der Ministerkonferenz übernimmt.

Der Generaldirektor vertritt die WTO gegenüber anderen Organisationen. Einzelne Abkommen übertragen ihm außerdem besondere Verwaltungsaufgaben, darunter die Haushaltsplanung und die Aufbewahrung der Vertragsdokumente.

Im Verfahren zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten besitzt er konkrete Zuständigkeiten. Können sich die beteiligten Parteien nicht über die Besetzung eines WTO-Panels einigen, ernennt der Generaldirektor dessen Mitglieder. Ein WTO-Panel ist ein Gremium, das einen Streitfall untersucht. Einer Analyse aus dem Jahr 2006 zufolge musste der Generaldirektor diese Ernennung bei knapp 80 % aller Rechtsstreitigkeiten vornehmen.

Nach Art. 5 des Dispute Settlement Understanding (DSU), also der WTO-Vereinbarung über die Streitbeilegung, kann der Generaldirektor außerdem vor der Einleitung eines förmlichen Streitbeilegungsprozesses als Vermittler tätig werden. Dieses Mediationsverfahren wird allerdings selten genutzt.

Entstehung und Wahl von Ngozi Okonjo-Iweala

Vorläufer des Amtes war der Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). In der Uruguay-Runde wurde die WTO geschaffen und der Generaldirektor als ihr administratives Oberhaupt eingesetzt. Peter Sutherland, der 1994 letzter Generaldirektor des GATT war, wurde anschließend erster Generaldirektor der WTO.

Roberto Azevêdo kündigte im Mai 2020 seinen vorzeitigen Rücktritt an und legte das Amt am 31. August 2020 nieder. Der Vorsitzende des Allgemeinen Rates, David Walker, leitete daraufhin ein Auswahlverfahren mit acht Kandidaten. Zuletzt standen die Südkoreanerin Yoo Myung-hee und die Nigerianerin Ngozi Okonjo-Iweala zur Auswahl. Besonders die Vereinigten Staaten lehnten Okonjo-Iwealas Kandidatur zunächst ab. Nach langen Verhandlungen zog Yoo Myung-hee ihre Kandidatur zurück. Okonjo-Iweala wurde daraufhin als erste Frau und erste Afrikanerin zur Generaldirektorin gewählt. Ihre im Artikel genannte Amtszeit läuft bis zum 31. August 2025. Im November 2024 wurde sie als einzige Kandidatin für die 2025 beginnende Amtszeit nominiert.

Bisherige Amtsinhaber

Die von der WTO geführte Reihenfolge der Amtsinhaber lautet:

• Peter Sutherland aus Irland: 1. Juli 1993 bis 30. April 1995. Er begann als GATT-Generaldirektor; während seiner Amtszeit wurde das Amt in das des WTO-Generaldirektors umgewandelt.

• Renato Ruggiero aus Italien: 1. Mai 1995 bis 31. August 1999. Er war der erste gewählte Generaldirektor der WTO.

• Mike Moore aus Neuseeland: 1. September 1999 bis 31. August 2002.

• Supachai Panitchpakdi aus Thailand: 1. September 2002 bis 31. August 2005. Nach einer Auseinandersetzung über Ruggieros Nachfolge wurde die folgende Amtsperiode einmalig auf sechs Jahre verlängert und zwischen Moore und Panitchpakdi aufgeteilt.

• Pascal Lamy aus Frankreich: 1. September 2005 bis 31. August 2013. Er amtierte zwei Amtszeiten.

• Roberto Azevêdo aus Brasilien: 1. September 2013 bis 31. August 2020. Er wurde für zwei Amtszeiten gewählt, trat aber während der zweiten vorzeitig zurück.

Vom 1. September 2020 bis zum 28. Februar 2021 war das Amt vakant, also unbesetzt. Seit dem 1. März 2021 ist Ngozi Okonjo-Iweala aus Nigeria die amtierende Generaldirektorin.

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