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Ergänzungshaushalt
Unter einem Ergänzungshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines noch nicht verabschiedeten, noch im Beratungsverfahren befindlichen …
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Definition und Abgrenzung
Ein Ergänzungshaushalt ist die nachträgliche Veränderung eines Haushaltsentwurfs, der noch nicht verabschiedet wurde und sich noch im Beratungsverfahren befindet. Davon unterscheidet sich der Nachtragshaushalt: Er ändert einen bereits verabschiedeten Haushalt, also ein Haushaltsgesetz oder eine Haushaltssatzung.
Verfahren und Beispiele
Ein Ergänzungshaushalt wird nach § 32 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) im selben Verfahren wie ein Haushaltsplan aufgestellt.
Beispiele sind das Ergänzungshaushaltsgesetz 1967 sowie die Finanzierung des sogenannten Klimapakets in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023. Dafür waren zusätzliche Ausgaben von 54 Milliarden Euro vorgesehen.