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Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
Bewertung und Prüfungsteile · Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes · Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes · Vorgabenorientierte Textproduktion · Verstehen …
Inhalt5 Abschnitte
Zweck und Teilnahme
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), früher „Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse“ (PNDS), ist eine sprachliche Zulassungsprüfung. Sie weist nach, dass nicht muttersprachliche Studienbewerber über die deutschen Sprachkenntnisse verfügen, die sie für ein Hochschulstudium in Deutschland benötigen.
Die Prüfung müssen auch deutsche Staatsangehörige ablegen, die keinen deutschsprachigen Bildungsabschluss besitzen, etwa Aussiedler mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. Bildungsinländer sind von der DSH ausgenommen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist an vielen Hochschulen die Zulassung zu einem Fachstudium. Zunehmend gibt es jedoch „offene“ DSH-Prüfungen, an denen auch Studienbewerber ohne bisherige Hochschulzulassung teilnehmen können. Die Prüfung wird an vielen Hochschulen nur noch kostenpflichtig angeboten; die Gebühren liegen zwischen 40 und 150 Euro. Je nach Standort darf sie höchstens zweimal wiederholt werden, wobei zwischen einer nicht bestandenen Prüfung und der Wiederholung mindestens drei Monate liegen müssen. An anderen Hochschulen gibt es keine Wiederholungsbeschränkung. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird empfohlen.
Aufbau und Bestehen
Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Teilprüfung. Die schriftliche Prüfung findet vor der mündlichen statt. Beide Teilprüfungen müssen bestanden werden; die Ergebnisse werden nicht gemittelt. Für die Gesamtstufe DSH 2 müssen daher beide Prüfungsteile mindestens mit DSH 2 bewertet werden. Wer schriftlich DSH 3, mündlich aber nur DSH 1 erreicht, erhält insgesamt nur DSH 1.
Die Bestehensgrenze für jede Teilprüfung liegt bei 57 Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl. Von 67 bis 81 Prozent wird die Stufe DSH 2 vergeben, ab 82 Prozent DSH 3.
Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei bis vier Zeitstunden. Dabei darf normalerweise ein einsprachiges Wörterbuch benutzt werden. Sie umfasst vier Aufgabenbereiche:
- Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
- Verstehen und Bearbeiten eines Lesetextes
- vorgabenorientierte Textproduktion
- Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen
Die Aufgabenbereiche können miteinander verbunden werden, müssen aber alle geprüft werden.
Hörtext
Im Bereich „Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes“ sollen die Teilnehmenden zeigen, dass sie wissenschaftlichen Vorlesungen und Vorträgen verständnisvoll folgen und dazu sinnvoll Notizen anfertigen können.
Der Hörtext umfasst 50 bis 100 Zeilen. Sein Thema wird vor der Präsentation bekanntgegeben. Anschließend wird der Text ein- oder zweimal vorgelesen; währenddessen dürfen Notizen gemacht werden. Vor dem letzten Vortrag werden die Aufgaben gestellt. Sie können aus der Beantwortung von Fragen sowie aus der Wiedergabe oder Zusammenfassung des Textes bestehen.
Bei der Bewertung zählen inhaltliche Gesichtspunkte stärker als sprachliche Richtigkeit.
Niveaustufen und Anerkennung
Das DSH-Ergebnis wird in den drei Niveaustufen DSH 1, DSH 2 und DSH 3 angegeben. Eine allgemeine Zuordnung zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ist nicht ohne Weiteres möglich, weil die Prüfungen teilweise dezentral von einzelnen Instituten erstellt werden. In Zulassungsverfahren werden die DSH-Stufen jedoch den TestDaF-Stufen TDN-3 bis TDN-5 gleichgestellt; diese erfassen nach dem Artikel einen Sprachstand zwischen B2 und C1 nach GER.
DSH 1 kann mit der Pflicht verbunden sein, weitere Sprachkurse zu besuchen und die Prüfung erneut abzulegen. Ohne zusätzliche Auflagen reicht DSH 1 üblicherweise nur für bilinguale, etwa englisch-deutsche, Studiengänge. Für die meisten Studiengänge an deutschsprachigen Hochschulen ist DSH 2 erforderlich. DSH 3 wird insbesondere für Humanmedizin, Zahnmedizin und einige weitere Studiengänge mit erhöhten sprachlichen Anforderungen verlangt.
Nach der Rahmenordnung für die DSH in der Fassung vom 8. Juni 2004 gestalten die Universitäten ihre Prüfungen selbstständig, müssen sich dabei aber an einen standardisierten Rahmen halten. Deshalb können sich die Aufgaben an den Hochschulen unterscheiden. Eine von der Hochschulrektorenkonferenz nach der neuen Rahmenordnung zugelassene beziehungsweise akkreditierte DSH muss von anderen Hochschulen anerkannt werden.
Gleichwertige Abschlüsse
Nach einem Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz gelten mehrere andere deutsche Sprachabschlüsse als der DSH gleichwertig. Nach § 8 der RO-DT sind dies:
- der Test Deutsch als Fremdsprache des TestDaF-Instituts
- das Deutsche Sprachdiplom, Stufe II, der Kultusministerkonferenz
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule
- das Zeugnis über die bestandene Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- das „Kleine Deutsche Sprachdiplom“ und das „Große Deutsche Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts