Zum Inhalt springen
L

Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI) ist eine 1992 gegründete Vereinigung. Sie befasst sich mit Fragen an der Schnittstelle von …

Inhalt6 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Bedeutung
  2. 2. Organisation und Arbeitsweise
  3. 3. Technologien, Daten und digitale Plattformen
  4. 4. Schutz, Sicherheit und Regelbefolgung
  5. 5. Streitbeilegung und Unternehmenspraxis
  6. 6. Veröffentlichungen und Veranstaltungen

Aufgabe und Bedeutung

Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (DGRI) ist eine 1992 gegründete Vereinigung. Sie beschäftigt sich mit Fragen an der Schnittstelle von Informatik, Recht und Wirtschaft. Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Lehre, Forschung und Praxis zu fördern.

Ihre Arbeit umfasst drei zentrale Gebiete:

  • Rechtsfragen der Informationsverarbeitung,
  • den Einsatz der Informationstechnik im Rechtswesen und
  • die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Informationstechnik.

Die DGRI nimmt außerdem zu Gesetzesvorhaben und rechtspolitischen Anliegen Stellung, wenn diese ihren Tätigkeitsbereich berühren.

Organisation und Arbeitsweise

Vorsitzender der DGRI ist Herbert Zech. Seine Stellvertretungen sind Axel Funk und Caroline Gaul; Geschäftsführerin ist Romy Fiolka. Die Vereinigung hat momentan etwa 800 Mitglieder.

Die inhaltliche Arbeit findet hauptsächlich in Fachausschüssen statt. Diese behandeln einzelne Themengebiete des Informations- und IT-Rechts und verbinden dabei rechtliche, technische und praktische Perspektiven.

Technologien, Daten und digitale Plattformen

Der Artikel spricht von derzeit 9 Fachausschüssen, führt jedoch 10 Ausschüsse auf.

Der Fachausschuss Legal Tech untersucht die technische Unterstützung juristischer Arbeit. Legal Tech umfasst heute mehr als digitale Akten und automatisierte Dokumentenerstellung. Besonders große Sprachmodelle wie ChatGPT verändern das Verhältnis zwischen menschlicher Expertise und maschineller Unterstützung. Der Ausschuss begleitet diese Entwicklung kritisch, praxisnah und interdisziplinär.

Der Ausschuss Datenschutz und Datenökonomie behandelt unter anderem die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung, Cloud-Computing und Gesetzgebungsvorhaben wie Änderungen des UKlaG.

Der Ausschuss Social Media und Intermediäre im Internet beschäftigt sich vor allem mit urheber- und medienrechtlichen Fragen zu Internet-Intermediären. Er begleitet die Gestaltung des rechtlichen Rahmens für Social-Media-Plattformen und Online-Intermediäre.

Ein weiterer Ausschuss ist Cloud Computing, Outsourcing. Der Ausschuss KI, IoT, Blockchain untersucht die rechtlichen Aspekte und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz, dem Internet der Dinge (Internet of Things; IoT) und Blockchain.

Schutz, Sicherheit und Regelbefolgung

Der Fachausschuss Softwareschutz befasst sich mit dem Schutz und der Lizenzierung von Software und Datenbanken. Dazu gehören Fragen des Urheberrechts, Leistungsschutzes, Patentschutzes und Know-how-Schutzes.

Digital Compliance bezeichnet die Verbindung von Digitalisierung und regelkonformem Handeln. Der zuständige Ausschuss betrachtet sowohl die durch Digitalisierung entstehenden Risiken als auch die Möglichkeit, Vorschriften mithilfe digitaler Werkzeuge einzuhalten. Weitere Themen sind „Compliance by Design“, also die Berücksichtigung von Regelkonformität bereits bei der Gestaltung, und „Compliance by Default“, also regelkonforme Voreinstellungen.

Der Ausschuss Telekommunikation und IT-Sicherheit behandelt die rechtlichen Fragen des Telekommunikationsmarktes und der IT-Sicherheit. Dazu zählen verfassungsrechtliche Grundlagen, europarechtliche Auswirkungen, Netzneutralität, Breitbandausbau, intelligente Netze, Mobilfunk mit 5G und 6G, die Sicherheit öffentlicher Netze, Vorratsdatenspeicherung, der Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und der sektorspezifische Datenschutz.

Streitbeilegung und Unternehmenspraxis

Der Fachausschuss Schlichtung behandelt alternative Streitbeilegungsverfahren im IT-Bereich. Dafür wird auch die Abkürzung ADR verwendet, die für „alternative dispute resolution“ steht. Das untersuchte Spektrum reicht von Schiedsgerichtsverfahren über Schlichtungsverfahren bis zu Mediationsverfahren.

Der Ausschuss Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen befasst sich mit aktuellen Fragen des IT-Rechts und konkreten juristischen Fallgestaltungen, die für Juristinnen und Juristen in Unternehmen besonders wichtig sind.

Veröffentlichungen und Veranstaltungen

Die DGRI vermittelt die Ergebnisse ihrer Arbeit durch Vorträge und Publikationen. Dabei arbeitet sie mit dem Verlag Dr. Otto Schmidt zusammen. Die Kooperation betrifft die Zeitschrift „Computer und Recht“ sowie Veranstaltungen zum IT-Recht, beispielsweise die Kölner Tage.

Neben den Treffen ihrer Fachausschüsse veranstaltet die Gesellschaft regelmäßig Kongresse und Seminare zu ihren Arbeitsgebieten. Die 31. D-A-CH Tagung, die früher Drei-Länder-Treffen hieß, fand vom 4. bis 6. Juni 2025 in München statt. Die Jahrestagung 2025 wurde vom 12. bis 14. November 2025 in Berlin veranstaltet.

Weiterlesen