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Block-Prozess: Tagebuch soll ausgewertet werden – Verteidigung stellt Befangenheitsantrag
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 15 Zeilen
- Es war ein Tag voller Anträge im Blogprozess. Verteidiger Ingo Bot sprach sich erneut gegen die Verwendung von digitalen Beweismitteln, zu denen auch
- ein Tagebuch von Frau Block gehört aus. Das Gericht hatte sich am Montag für eine Verwendung entschieden. Wir haben der Verwertung widersprochen
- und auch Beschlüsse dazu herbeigeführt, was von diesen Beweismitteln zu halten ist. Schlussendlich wird Frau Block jetzt aus Gründen, die sie sehr
- umfangreich ausgeführt hat, einerseits dem Druck der Medien, andererseits äh der fehlenden Entscheidungen im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung seitens des
- Gerichts und damit auch einer ja gerade zur Nötigungslage, um nicht in diesen Teilschweigensvorwurf zu rücken, wird sie diese Sachen einordnen.
- Die Staatsanwaltschaft hat alle Geräte, also auch das Tagebuch bereits im Zuge der Ermittlungen ausgewertet. Christina Block will Fragen zu dessen Inhalt
- beantworten. Sie zitierte heute sogar daraus: "Der Eintrag soll am Geburtstag ihres jüngsten Kindes Theo entstanden sein."
- Während sie das zitierte, brach sie in Tränenhaus. Sie schrieb, wie verzweifelt sie sei, dass sie hoffe, dass Theo sie nicht komplett ablehnen würde, dass
- niemand von ihren Sicherheitsleuten oder auch ihr Vater ihr etwas erzähle und dass endlich etwas passieren müsse. Aufsehen erregte außerdem der Antrag des
- Verteidigers des angeklagten Familienanwalts der Blocks. Alle drei Richter seien befangen und sollten deshalb ausgetauscht werden. Auch
- hierbei ging es um die digitalen Beweismittel. Sie knüpfen an den Beschluss an, mit dem das Gericht zuvor erklärt hatte, dass die Beschlagnahme
- nun angeordnet wird und kein Beweismittelverwertungsverbot vorliege. Ähm konkret greifen Sie einzelne Formulierungen raus und aus
- Sicht der Verteidigung sei es so, dass ich an diesen zeige, dass das Gericht nicht unvoreingenommen sei. Das Gericht formulierte, dass sich die
- Angeklagten nicht oder nicht umfassend geständig eingelassen haben. Das lasse laut der Verteidiger darauf schließen, dass die Richter von einer Schuld der
- Angeklagten ausgehen. Über den Antrag entscheiden nun unabhängige Richter. Am 6. November geht die Verhandlung in die nächste Runde.