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Block-Prozess: Tagebuch soll ausgewertet werden – Verteidigung stellt Befangenheitsantrag

SAT.1 REGIONAL2:08 3.908 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.

Transkriptautomatisch erstellt · 15 Zeilen
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  1. Es war ein Tag voller Anträge im Blogprozess. Verteidiger Ingo Bot sprach sich erneut gegen die Verwendung von digitalen Beweismitteln, zu denen auch
  2. ein Tagebuch von Frau Block gehört aus. Das Gericht hatte sich am Montag für eine Verwendung entschieden. Wir haben der Verwertung widersprochen
  3. und auch Beschlüsse dazu herbeigeführt, was von diesen Beweismitteln zu halten ist. Schlussendlich wird Frau Block jetzt aus Gründen, die sie sehr
  4. umfangreich ausgeführt hat, einerseits dem Druck der Medien, andererseits äh der fehlenden Entscheidungen im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung seitens des
  5. Gerichts und damit auch einer ja gerade zur Nötigungslage, um nicht in diesen Teilschweigensvorwurf zu rücken, wird sie diese Sachen einordnen.
  6. Die Staatsanwaltschaft hat alle Geräte, also auch das Tagebuch bereits im Zuge der Ermittlungen ausgewertet. Christina Block will Fragen zu dessen Inhalt
  7. beantworten. Sie zitierte heute sogar daraus: "Der Eintrag soll am Geburtstag ihres jüngsten Kindes Theo entstanden sein."
  8. Während sie das zitierte, brach sie in Tränenhaus. Sie schrieb, wie verzweifelt sie sei, dass sie hoffe, dass Theo sie nicht komplett ablehnen würde, dass
  9. niemand von ihren Sicherheitsleuten oder auch ihr Vater ihr etwas erzähle und dass endlich etwas passieren müsse. Aufsehen erregte außerdem der Antrag des
  10. Verteidigers des angeklagten Familienanwalts der Blocks. Alle drei Richter seien befangen und sollten deshalb ausgetauscht werden. Auch
  11. hierbei ging es um die digitalen Beweismittel. Sie knüpfen an den Beschluss an, mit dem das Gericht zuvor erklärt hatte, dass die Beschlagnahme
  12. nun angeordnet wird und kein Beweismittelverwertungsverbot vorliege. Ähm konkret greifen Sie einzelne Formulierungen raus und aus
  13. Sicht der Verteidigung sei es so, dass ich an diesen zeige, dass das Gericht nicht unvoreingenommen sei. Das Gericht formulierte, dass sich die
  14. Angeklagten nicht oder nicht umfassend geständig eingelassen haben. Das lasse laut der Verteidiger darauf schließen, dass die Richter von einer Schuld der
  15. Angeklagten ausgehen. Über den Antrag entscheiden nun unabhängige Richter. Am 6. November geht die Verhandlung in die nächste Runde.