Block-Prozess: Tagebuch soll ausgewertet werden – Verteidigung stellt Befangenheitsantrag SAT.1 REGIONAL https://www.youtube.com/watch?v=scT3fuY5NeQ Transkript (automatisch erstellt) 0:00 Es war ein Tag voller Anträge im Blogprozess. Verteidiger Ingo Bot sprach sich erneut gegen die Verwendung von digitalen Beweismitteln, zu denen auch 0:08 ein Tagebuch von Frau Block gehört aus. Das Gericht hatte sich am Montag für eine Verwendung entschieden. Wir haben der Verwertung widersprochen 0:17 und auch Beschlüsse dazu herbeigeführt, was von diesen Beweismitteln zu halten ist. Schlussendlich wird Frau Block jetzt aus Gründen, die sie sehr 0:24 umfangreich ausgeführt hat, einerseits dem Druck der Medien, andererseits äh der fehlenden Entscheidungen im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung seitens des 0:30 Gerichts und damit auch einer ja gerade zur Nötigungslage, um nicht in diesen Teilschweigensvorwurf zu rücken, wird sie diese Sachen einordnen. 0:39 Die Staatsanwaltschaft hat alle Geräte, also auch das Tagebuch bereits im Zuge der Ermittlungen ausgewertet. Christina Block will Fragen zu dessen Inhalt 0:47 beantworten. Sie zitierte heute sogar daraus: "Der Eintrag soll am Geburtstag ihres jüngsten Kindes Theo entstanden sein." 0:55 Während sie das zitierte, brach sie in Tränenhaus. Sie schrieb, wie verzweifelt sie sei, dass sie hoffe, dass Theo sie nicht komplett ablehnen würde, dass 1:04 niemand von ihren Sicherheitsleuten oder auch ihr Vater ihr etwas erzähle und dass endlich etwas passieren müsse. Aufsehen erregte außerdem der Antrag des 1:14 Verteidigers des angeklagten Familienanwalts der Blocks. Alle drei Richter seien befangen und sollten deshalb ausgetauscht werden. Auch 1:21 hierbei ging es um die digitalen Beweismittel. Sie knüpfen an den Beschluss an, mit dem das Gericht zuvor erklärt hatte, dass die Beschlagnahme 1:29 nun angeordnet wird und kein Beweismittelverwertungsverbot vorliege. Ähm konkret greifen Sie einzelne Formulierungen raus und aus 1:37 Sicht der Verteidigung sei es so, dass ich an diesen zeige, dass das Gericht nicht unvoreingenommen sei. Das Gericht formulierte, dass sich die 1:45 Angeklagten nicht oder nicht umfassend geständig eingelassen haben. Das lasse laut der Verteidiger darauf schließen, dass die Richter von einer Schuld der 1:53 Angeklagten ausgehen. Über den Antrag entscheiden nun unabhängige Richter. Am 6. November geht die Verhandlung in die nächste Runde.