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Prof. Thorsten Faas sowie Reaktionen der Parteien zur Wahlrechtsreform am 30.07.24
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Transkriptautomatisch erstellt · 228 Zeilen
- ja später noch mal ausführlicher die Richterin am bundesverfassungsberichte Gericht jetzt wollen wir erstmal in die erste Analyse
- einsteigen mit Professor Thorsten FAS dem Politikwissenschaftler guten Tag Herr FS Grüße nach Bonn hallo also bevor wir vielleicht auch irgendwann im Laufe
- der Sendung über die Frage Gewinner Verlierer reden würde ich vorab mal fragen kann man sagen Herr Professor F unterm Strich ist auf jeden Fall mal der
- Steuer Zahler ein Gewinner zumindest können wir uns zukünftig darauf verlassen dass wir eine
- feste parlamentsgröße haben diese 630 die im neuen Wahlgesetz drin stehen die sind fix die sind unveränderlich darauf können wir uns einstellen und in der Tat
- im Vergleich zu jetzt ist es deutlich weniger wir haben aktuell über 730 Abgeordnete insofern könnte man sagen der Steuerzahler ist ein Gewinner wobei
- mir das insgesamt nicht der allerentscheidendste Punkt an der Stelle zu sein scheint sondern diese Verlässlichkeit die wir jetzt haben was
- genau ändert sich denn jetzt das ist ja zu teilen verfassungswidrig das hat karlsruh gesagt aber zu anderen Teilen eben auch nicht was genau muss denn
- jetzt geändert werden und was bleibt jetzt bestehen letztlich stehen drei Ziele im Raum die sich eben nicht gleichzeitig
- erfüllen lassen wir wollen ein Verhältniswahlsystem also die Zahl der Sitze soll proportional zur Zahl der Zweitstimmen sein wir wollen auch keinen
- XXL Bundestag das haben wir immer wieder gehört und wir wollen aber auch dass Wahlkreise im Bundestag repräsentiert sind und diese drei Ziele die lassen
- sich nicht gleichzeitig erfüllen und was das neue Wahlrecht jetzt anders macht und karlsh hat es bestätigt als das früher der Fall war ist eben zu sagen
- feste Sollgröße 630 Verhältniswahlsystem die Stärke im Parlament muss das Verhältnis der Zweitstimmen widerspiegeln aber der
- Preis den wir dafür bereit sind zu zahlen ist dass manche wahlkreissieger nicht in den Bundestag einziehen das ist diese sogenannte Prinzip der
- zweitstimmendeckung das ist bestätigt worden wo das Gericht nicht mitgegangen ist ist bei der Frage ob mit dieser Abwertung von Wahlkreisen auch
- einhergeht dass die wahlkreisgewinnern zum Einzug in den Bundestag führen diese sogenannte grundmandatsklausel auch da lohnt es
- sich genau in das Urteil zu schauen weil was das Gericht sagt ist insbesondere der Fall CS den muss man noch mal gesondert anschauen es kann nicht sein
- aus Sicht des Gerichts dass eine Partei die mit einer anderen Partei der C CDU eine gemeinsame Arbeit im Parlament anstrebt dass man auch von der verlangt
- dass sie alleine 5% erreichen muss bundesweit da sagt das Gericht muss man nachsteuern und solange das nicht passiert gilt erst einmal die alte
- grundmandatsklausel die eben auch den Einzug der CSU sichert sie befassen sich ja auch viel mit Parteienforschung können man jetzt schon sagen ob und wenn
- ja wie sich das Verhältnis zwischen großen und kleinen Parteien möglicherweise dadurch ändert will sagen ich kann ja jetzt bei Bundestagswahlen
- meine Stimmen verteilen mit erst und Zweitstimme ist jetzt denkbar dass der Wähler vielleicht anders vorgeht anders entscheidet bei der
- Verteilung dieser erst und Zweitstimmen nein eigentlich nicht was hier anders sein kann ist dass ich in meinem Wahlkreis einen Kandidaten wähle
- eine Kandidatin wähle die dann nicht in den Deutschen Bundestag einzieht aber das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien das war im alten Wahlrecht
- garantiert dass das proportional verhältnismäßig ist über eben ausgleichsüberhang und Ausgleichsmandate aber die Proportionalität war
- sichergestellt gewahrt im neuen Wahlrecht ist es auch der Fall aber eben mit einer reduzierten Größe zum Preis dass nicht alle wahlkreisgewinner in den
- Deutschen Bundestag einziehen aber an dieser Logik dass für ein Verhältnis Wahlrecht haben an der hat sich eigentlich nichts verändert lediglich
- die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages wer ist zukünftig nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten der es nach altem Wahlrecht noch gewesen wären
- auf personenebene wohl gemerkt da sehen wir gewisse Verschiebung zu Lasten von wahlkreisgewinnern in knappen Wahlkreisen ja sie sprechen schon die
- wahlkreisgewinner an wird sich das Verhältnis zwischen diesen Gewinnern ähm und den ich sage jetzt mal Landeslisten irgendwie verändern sprich zwischen
- denen die ganz stark regional oder lokal verankert sind und denen die mehr ich sag jetzt mal aus dem Apparat der Partei kommen ja das ist eine schwierige Frage
- weil wir ja eigentlich immer hören die Wahlkreise werden weniger wichtig sie werden ein Stück weit entwertet wenn man sich es genauer anschaut haben wir
- aktuell eine Situation mit 299 Wahlkreisabgeordneten aber einem Bundestag der über 730 Abgeordnete hat und das heißt die Differenz über 400
- Abgeordnete ziehen aktuell über Liste ein und das wird zukünftig weniger sein diese Deckelung des Bundestages wird also insgesamt dazu führen dass weniger
- listenmandate in den Deutschen Bundestag einziehen werden und auch einige wenige Wahlkreisabgeordnete die es heute wähend zukünftiges nicht schaffen aber man kann
- auch nicht global sagen dass Wahlkreisabgeordnete zukünftig weniger wichtig werden wie gesagt das hat auch damit zusammen zu tun dass die Größe des
- Bundestages insgesamt kleiner wird man merkt daran es ist eine sehr komplexe Thematik die heute insbesondere auch natürlich von beiden Seiten versucht
- wird in eigenem Interesse sozusagen entsprechend darzustellen ich glaube mit ein bisschen Abstand wird man sagen dass das eigentlich ein ganz guter Kompromiss
- ist den der da jetzt gefunden worden ist Herr Professor F vielen Dank für diese erste Runde wir sprechen gleich noch mal weiter vielleicht dann auch mehr auch
- über tatsächlich politische Folgerungen die sich dann in Berlin und möglicherweise in München ergeben jedenfalls danke bis hierher
- die CSU ist ja besonders neben der Linken besonders stark betroffen von dieser Entscheidung und da traf es sich gut dass Andrea Lindholz von der CSU
- stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bundestag der CDU CSU in Berlin ist heute und er sich Zeit für ein phönixinterview mit erh scherfer
- genommen hat und praktischerweise ist Frau Lindholz auch Juristin bei mir ist Andrea Lindholz stellvertretende Vorsitzende der
- unionsfr da zuständig für die Bereiche innen und recht außerdem ist sie Volljuristin und vor allem ist die CSU Mitglied nämlich damit der Partei die
- mit am heftigsten argumentiert hat gegen dieses Wahlrecht Frau lindolz bevor wir uns ein paar einzelne Punkte angucken vielleicht erstmal eine politische
- Einschätzung von ihnen zu diesem Urteil heute ja also wir sind erstmal sehr froh dass der wahlrechtsmanipulationsversuch der Ampel
- heute krachend gescheitert ist die grundmandatsklausel abzuschaffen ist verfassungswidrig das war sehr wichtig denn damit sollte im Ergebnis auch
- versucht werden unter anderem die CSU im Bundestag zu schwächen und das ist nicht gelungen und deswegen ist es ein guter Tag wir sprechen weiter von
- wahlrechtsmanipulation oder den Versuch einer Manipulation ihr landesgruppenvorsitzende hat letztes Jahr als das Gesetz verabschiedet wurde
- sogar von Wahlbetrug besprochen können Sie das in dieser Form noch so halten nach diesem Urteil ja weil ja ganz klar zu diesem Punkt ausgeführt ist dass wir
- als CSU schon seit vielen Jahrzehnten in dieser Bundesrepublik politische Relevanz haben und das man die nicht einfach so sozusagen in der Weise
- schwächen kann wir bilden mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft und es war ein ganz klarer Angriff auf die CSU und deshalb würde ich sogar an
- dieser Stelle an auch auf an den linken aber ich würde gerade an dieser Stelle nachdem ich das Urteil gelesen habe sagen es war genau der Versuch der
- wahlrechtsmanipulation und der Schwächung der CSU und ich bin froh dass das nicht geglückt ist und auch der Linken so sieht die Linke das jedenfalls
- irgendwiemer genau betrachtet müss es Wahlrecht in Bayern jetzt auch mal ändern weil da gibt es Direktmandate auch nur wenn man die 5% wde geschafft
- hat als Partei also in Bayern haben wir ja den ähm den wir haben ja die Situation dass erst und zweit Stimme zusammengezählt werden und deswegen hat
- das natürlich noch mal ganz anderes Gewicht was die Stimmenanzahl angeht deswegen haben wir ein sehr ausgewogenes Wahlrecht in Bayern das ist das
- Besondere man rechnet beide Stimmen zusammen und deswegen haben sie mit dem Wahlrecht in Bayern im Grunde genommen auch gar keine Probleme weil das gut ist
- so wie es ist also die Kritik an der äh doch jetzt bleibenden bzw ein Versuch die grundmandatsklausel abzuschaffen aber die 5 zenturde beiub behalten die
- haben sie formuliert sie haben auch heftig kritisiert im Vorfeld im Verfahren im Gesetzgebungsverfahren ähm äh das die Aufwertung im Grunde der
- Zweitstimmen Regelung oder bzw der Zweitstimme überhaupt wie bewerten sie da das Urteil also es geht ja darum dass ähm das
- Urteil aussagt dass die Kappung von ähm wahlkreismandaten zulässig ist das heißt es kann sein dass jemand sein Wahlkreis gewinnt aber wenn der zweitstimmanteil
- und der erststimmenanteil zu weit auseinander trifft dann kann es sein dass einzelne wahlkreisbewerber nicht das Direktmandat auch erhalten da halte
- ich ja meine Kritik fest das mag juristisch zulässig sein steht im Urteil drin aber ich glaube es ist auf Dauer Demokratie gefährdenend denn wir
- erlauben es auch unabhängigen Personen sich mit der Erststimme aufzustellen und wenn die dann gewählt werden ohne dass sie eine Parteizugehörigkeit haben dann
- sind die auch drin und ich glaube es ist für die Demokratie gefährlich wenn man gewonnene Mandate nicht zuteilt und deswegen sage ich das müssen wir
- abschaffen also sagen sie indirekt das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung getroffen die eigentlich Demokratie gefährdend ist ja sie ist
- juristisch zulässig das haben sie begründet aber ich halte sie und das habe ich immer so gesehen dass ich auch jetzt so ich halte sie für Demokratie
- gefährdend wenn sie Menschen nicht mehr vermitteln dass derjenige dem sie die meisten Stimmen gegeben haben am Ende auch in den Bundestag einzieht und
- deswegen war es eigentlich viel besser zu sagen wir reduzieren z.B die Wahlkreise so wie wir das letzte Legislaturperiode beschlossen haben und
- halten aber am grundsätzlichen System fest das andere ich ich warne davor ich halte das für nicht ich halte das für keinen guten Weg auch wenn er juristisch
- machbar ist kritiker sagen die Leute haben trotzdem nicht die Wahlkreiskandidaten gewählt sondern ohnehin die Partei also das Gewicht also
- stimm die Stimmgewichtung die jetzt noch ein bisschen deutlicher wird anders noch mal gefragt sie haben es gerade schon angedeutet die Überhang und
- Ausgleichsmandate fallen weg es ist doch auf der eineren Seite auch positiv dass jetzt klar ist wie groß der Bundestag im nächsten Jahr sein wird oder bei der
- nach der nächsten Wahl also zunächst einmal darf ich noch mal kurz darauf zurückgehen mein Stimmenergebnis war z.B ich hatte ein 10prozentiges besses
- Ergebnis als die Partei das ist auch der persönlichen Arbeit geschuldet und ich finde das ist ein wichtiges Signal für die Demokratie es geht im Prinzip nicht
- darum ausgleichen Überhangmandate komplett abzuschaffen wir haben die in der letzten Legislaturperiode verringert damit hätte man auch das gewünschte Ziel
- erreicht nämlich eine Verkleinerung und ich glaube es am Ende nicht entscheidend ob wir bei 620 oder 640 landen auch mit unserem mit der mit der SPD
- beschlossenen Modell weduzierung gekommen na Entschuldigung jetzt haben wir 700 mehr als 730 deswegen sage ich ja hätte man das umgesetzt was wir in
- der letzten Legislaturperiode beschlossen haben jetzt weitergeführt und umgesetzt werden wir auch zu einer deutlichen Reduzierung gekommen also das
- ist einfach eine unterschiedliche Frage welches System will ich wählen die Ampel hat hier ein ich sag das mal knallhartchnitt gemacht und versucht
- ihre Interessen durchzusetzen zum Teil ist sie damit zum Glück gescheitert und ich sage es ist schade aber ich glaube man muss noch mal ans Wahlrecht dran
- aber sie wollen nicht sagen dass die bei den anderen versuchen die es gegeben hat oder die auch zuur Zeiten der großen Koalition da nicht auch die CSU versucht
- hat ihre sagen wir mal Erbhöfe und Fründe zu behalten na sie müssen mal überlegen wir haben ja letzte Legislaturperiode eine Reduzierung von
- Wahlkreisen mit der SPD beschlossen von 299 auf 280 und die sollten auch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden aber das Entscheidende ist doch
- am Ende welcher Eindruck entsteht bei den Bürgerinnen und Bürgern und dass man Personen egal in welche Mandaten die sozusagen die meisten Stimmen haben und
- gewinnen und die unmittelbare freie gleiche Wahl das ist einfach das Entscheidende das wird hier nicht erfüllt sondern diese an diesen
- Grundprinzipien wird gerüttelt das habe ich immer kritisiert und ich halte das auch nach wie vor nicht für gut ja das war Andrea Lindholz von der CDU CSU
- Fraktion im Gespräch mit Erhard scherfer aus Berlin und ich habe es vorhin angekündigt nach der Urteilsbegründung sollte es auch noch
- stimmen und Stimmungen in karlsruhr gehen geben das Urteil ist bis ungefähr 11:45 Uhr begründet worden solange hat das ganze noch gedauert aber nach danach
- gab es Zeit für OTöne und wir haben jetzt zunächst ohtöne aus den Reihen der Ampel zusammengestellt und zwar til Steffen Sebastian Hartmann und
- Konstantin Kuhle ich bin insgesamt sehr zufrieden weil die Verkleinerung des Deutschen Bundestages sie kommt endlich wir
- konnten das als Koalition jetzt auch wirksam durchsetzen wir haben jetzt ein stabiles Wahlrecht wir haben rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl Klarheit
- geschaffen und damit setzen wir das durch was über lange Jahre nicht möglich war wo es insbesondere von der CSU ganz erbitterten Widerstand gegeben hatte und
- wir kommen also wirklich endlich zur Verkleinerung des Deutschen Bundestags das ist wirklich sehr sehr erfreulich wir sehen ja ist ein ganz wichtiger
- Beitrag wir müssen ja an vielen Stellen als Politik auch schwierige Entscheidungen treffen und müssen natürlich auch Leuten etwas zumuten und
- deswegen ist es wichtig dass auch der Bundestag auf sich selber guckt wir sparen in jeder Wahlperiode mindestens 300 Millionen Euro allein durch diese
- Verkleinerung wahrscheinlich sind es sogar mehr und das ist ein ganz wichtiges Signal dass auch der Bundestag sparsam mit den Ressourcen umgeht und
- sich auf das beschränkt was wirklich notwendig ist wir hatten immer im Gesetz diese Regelgröße die regelmäßig deutlich überschritten wurde und es besteht dazu
- die Gefahr dass wir bei künftigen Wahlen noch größere Parlamente bekommen als es bisher schon hatten also dass wir nicht bei über 700 sondern unter Umständen bei
- 8 oder 900 Abgeordneten landen und dann hat man auch ein richtiges pro mit der Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages ja das Gericht hat jetzt ja
- tatsächlich eine Regelung getroffen eine fortgeltungsanordnung also eine Regelung die gilt die kann zur nächsten Wahl auch entsprechend zur Anwendung kommen und es
- hat ja auch sehr deutlich gesagt man kann natürlich verschiedene Alternativen dazu prüfen auch hierfür bräucht es ein sehr grundsätzliches und gründliches
- Gesetzgebungsverfahren und dafür hätten wir nur noch Zeit bis ein Jahr vor der Wahl also bis Ende September ich denke es spricht mehr
- dafür diese Frage dann in Zukunft zu entscheiden sich dann noch mal anzuschauen gibt es bessere Alternativen und ich gehe deswegen davon aus dass wir
- auf Basis dieser Regelung die im übrigen genau das ist was die Koalition ursprünglich als Gesetzentwurf eingebracht hat dann das nächste Mal zu
- wählen also wir haben ja tatsächlich immer diesen Schritt gemacht dass wir auf die Union zugegangen sind so war schon in der wahlrechtskommission so war
- es bei vielen Gesprächen die wir danach nachgeführt haben das war ja immer der versuchen das Angebot solche Regelung gemeinsam zu treffen so wird es auch in
- Zukunft sein dass wir mit allen demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag sprechen müssen versuchen müssen ein Konsens herzustellen und
- natürlich dann immer nur als eine Möglichkeit bleibt mit Mehrheit zu entscheiden wenn es gar nicht möglich ist einen erforderlichen Konsens zu
- erzielen es ist in der Tat bemerkenswert dass hier der Blick auf eine einzelne Partei gerichtet wird wir haben aber auch als Koalition schon zur Diskussion
- gestellt ob es nicht sinnvoll ist eine Regelung zu schaffen die sagt wenn Parteien erklären sie verfolgen ein gemeinsames Wahlziel dass sie dann
- gemeinsam gewertet werden also auch das ist eine Überlegung die wir schon hatten an die wir natürlich künftig anknüpfen könnten aber es ist eben klar bei der
- nächsten Wahl wird aller Voraussicht nach auf die grundmandatsklausel hinauslaufen das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein großer
- Erfolg und es ist ein Signal der Stärke des verfass Rechtsstaats wichtig ist das Wahlrecht ist im Kern bestätigt worden wir können
- mit diesem Wahlrecht morgen eine Bundestagswahl durchführen in Gegensatz zu Falschbehauptung die derzeit im Umlauf sind hat damit der Mut der Reform
- eine Bestätigung erfahren 630 Abgeordnete wird der Bundestag haben ist es ein einfaches Wahlverfahren Überhang und Ausgleichsmandate sind abgeschafft
- der Kern der Reform hat Bestand darüber hinaus hat das Verfassungsgericht so geurteilt dass auch mögliche Ergänzung und Veränderung der Sperrklausel in
- späteren Verfahren erst notwendig werden oder aber das Recht in dieser Form auch fortbestehen kann wir können also nach diesem Wahlrecht sofort wählen ich
- fordere die Opposition auch auf sich jetzt zu mäßigen während bei dem ersten Auftritten bei der mündlichen Verhandlung noch die Oppositionsführer
- Friedrich Merz und Alexander Dobrind hier waren und sehr wortstark verlangt haben dass alles zu verwerfen ist waren sie heute nicht
- anwesend wer so in unserem Verfassungsstaat auftritt muss nun dafür Sorge tragen das ist auch der Appell dass wir gemeinsam handeln wir haben
- eine Grundlage auf der alle demokratische Fraktionen alle die zu den Wahlen antreten demokratisch und das beste politische Konzept werben können
- und darum ist dem Bundesverfassungsgericht gelungen auch den Rechtsfrieden wiederherzustellen mit diesem Urteil das im Kern die Reform der
- Ampel bestätigt und damit Mutes Gesetzgebers aus Sicht des Wählers und der Wählerin ist wichtig wir behalten 299 Wahlkreise es ist ein einfaches
- Wahlverfahren und die Zuteilung der Sitze ist auch einfacher und nachvollziehbar besser als das in vielen früheren Wahlen der Fall war wir müssen
- das Urteil in Ruhe auswerten das Verfassungsgericht hat uns hier auf einen Punkt aufmerksam gemacht dass die Wechselwirkung zwischen der Wirkung der
- Sperrklausel und der nicht mehr voren grundmandatsklausel nachdem man wenn man dreimal den Wahlkreis ersten stellt auch an einer Sitzverteilung teilnimmt auch
- wenn die Partei weniger als 5% der Stimmen hat hier das Verfassungsgericht aber auch sehr deutlich gesagt dass das was die CDU und die CSU geltend gemacht
- haben gar nicht der Punkt ist sondern dass man darauf abstellen muss ob eine Fraktion im Bundestag kooperiert damit schafft das
- Verfassungsgericht eine neuere Rechtssprechung die wir als Gesetzgeber auch berücksichtigen müssen das war so in der Form nicht absehbar bislang gab
- es kein Gebot eine grundmandatsklausel einzufügen und das Verfassungsgericht hat auch hier den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers
- bestätigt auch mit einfachen Mehrheiten auch nur mit Regierungsmehrheit würden Sie Steffen folgen dass jetzt auf Grundlage des Urteils gewählt wird soll
- heißen kein schnelles neues Gesetzgebungsverfahren der Punkt ist das Wahlrecht ist ordnungsgemäß zustande gekommen es ist verfassungskonform es
- kann damit gewählt werden welchen Eindruck wollen wir denn in Deutschland nun aufzeigen wenn wir sagen jetzt kippen wir das alles wieder beüber den
- Haufen nein das Urteil ist in Ruhe auszuwererten bislang hat die CDU und die CSU auch immer eine Fraktionsgemeinschaft bilden können weil
- die CSU über 5% der zweit Stimme in Bayern kam und damit nicht hasenfüßig war offensichtlich glaubt Herr Dobrind nicht mehr an den Erfolg und Herr Söder
- aber man kann nach diesem Wahlrecht wählen und deshalgen wird man natürlich im Rahmen von Gesprächen sich das alles in Ruhe anschauen wichtig ist wir können
- wählen und zwar schon morgen also keine weiteren Gesetzesänderung bis Z nächsten W wir werden das Urteil nun sehen ob es elegante und weniger elegante Wege gibt
- wichtig ist dass das Verfassungsgericht gesagt hat ihr könnt auf dieser Basis eine Bundestagswahl durchführen das Bundesverfassungsgericht hat heute ein
- sehr kluges Urteil gefällt und damit wird eine Diskussion beendet die viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land seit langer Zeit beschäftigt nämlich die
- Frage warum der Deutsche Bundestag immer größer wird und die Koalition hat ein Wahlrecht beschlossen mit dem nach der nächsten bundestagswah klar ist dass der
- nächste Deutsche Bundestag um über 100 Sitze kleiner sein wird und das ganze wird erreicht mit dem Prinzip der zweitstimmendeckung das ist vom
- Bundesverfassungsgericht heute einstimmig bestätigt worden das ist ein großer Erfolg für die Koalition und das ist ein großer Erfolg für all diejenigen
- die sich immer dafür eingesetzt haben dass der Bundestag kleiner wird es kann nicht sein dass die Politik das reformieren will aber dann bei sich
- selber keine Reform zustande bringt das Herzstück dieser Reform die zweitstimmendeckung ist bestätigt worden deswegen ist dieses Urteil sehr
- [Musik] klug es ist ein sehr kluges Urteil weil das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt worden ist wir sehen dass die
- zweitstimmendeckung einstimmig vom Gericht akzeptiert wird der nächste deutsche Bundes T ag wird kleiner werden im Rahmen des neuen Wahlrechts dürfen
- allerdings nicht zu viele Stimmen unter den Tisch fallen und wie man das erreicht das war in Deutschland ganz lange heillos umstritten ob die
- bisherige grundmandatsklausel mit dem Grundgesetz vereinbar war das war sehr lange umstritten und diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht heute in einer
- sehr klugen Weise beantwortet die dazu führt dass der nächste Deutsche Bundestag auf der Basis des jetzt geltenden Wahlrechts gewählt werden kann
- und das sollten wir auch anstreben VI vorstellen dass wir und vielleicht auch der fernsehzuschau sich eine klare Aussage wünscht wird jetzt aufgrund
- dessen was das BU desverfassungsgericht da auch nur vorübergehend vorgegeben hat gewählt im nächsten Jahr oder haben sie da doch vor irgendwie noch mal
- hinzukommen es wird auf der Grundlage der zweitstimmendeckung gewählt das ist das neue Wahlrecht inwiefern sich jetzt aus den weiteren Ausführungen des
- Bundesverfassungsgerichts zur grundmandatsklausel zur neuen wahlkreisklausel zur Frage der Listen Bindung und zu vielem mehr ein
- Änderungsbedarf ergibt und ob es dafür eine politische Mehrheit im Deutschen Bundestag gibt das muss in Ruhe in den Fraktionen besprochen werden das muss in
- Ruhe in der Koalition besprochen werden und es ist auch unser Anspruch sowas mit der Opposition zu besprechen der haben wir haben jetzt oft genug erlebt dass
- sozusagen das Wahlrecht mit einfacher Mehrheit geändert worden ist ich finde es richtig dass wir das in diesem Fall gemacht haben damit der CDU CSU war in
- der Vergangenheit eine Wahlrechtsreform nicht möglich mit der der Deutsche Bundestag wirklich kleiner wird wir sollten aber aber immer anstreben im
- Konsens der demokratischen Parteien über das Wahlrecht zu diskutieren und das Urteil ist jetzt gerade mal zwei Stunden alt das muss in Ruhe gelesen in Ruhe
- miteinander diskutiert werden ich persönlich habe eine große Sympathie dafür jedenfalls mit dem neuen Wahlrecht auf der Grundlage der
- zweitstimmendeckung zu wählen und wenn das die politische Einigung ist dann haben wir mit diesem Urteil auch eine gute Grundlage dafür ja soweit die
- ohtöne aus Karls Ruh wir nehmen wieder Professor Thorsten F den Wissenschaftler mit in die Sendung Herr Professor FS Konstantin Kuhle von der FDP sagt es war
- ein gutes Urteil ein weises Urteil und das klang ja zum Schluss so ein bisschen an man wä gut beraten auch sich mit der Opposition wieder ins Benehmen zu setzen
- um Dinge vielleicht die jetzt wieder angegangen werden müssen zu beschließen ist daraus zu interpretieren dass es jetzt
- vielleicht wenn es noch mal ein Vorstoß gäbe dass man das dann zu zusammen mit der CDU CSU vielleicht
- entwirft ja das ist durchaus vorstellbar denn an diesem Punkt was die grundmandatsklausel und ihre künftige Ausgestaltung betrifft hat das Gericht
- tatsächlich der Regierung aber auch der Union ja durchaus eine Vorlage geliefert denn das Urteil nützt ja vor allem in seiner Argumentation CDU und CSU nicht
- unbedingt der Linken deren Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt zugleich muss man sagen schmerzt die CSU auch der andere neue Aspekt diese so soannte
- zweitstimmendeckung weil die CSU natürlich befürchtet dass wahlkreisgewinnerinnen aus ihren Reihen künftig nicht mehr im Deutschen
- Bundestag vertreten sein werden und dort wird sich die Ampel nicht kompromissbereit zeigen das haben die drei Äußerungen der zuständigen
- Parlamentarier ja gerade gezeigt und das engt glaube ich den Spielraum für Kompromisse insgesamt dann doch sehr sehr stark ein jetzt zur politischen
- Bewertung zum Schluss Herr Professor F gut das natürlich ganz schwieriger Stoff die diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes das Wahlrecht
- ist kompliziert aber am Ende des Tages steht jetzt möglicherweise die Linke gestärkt da die Linke ist ja in einer schwierigen Situation seitdem die
- Fraktion sich abgespalten hat Sarah Wagenknecht und die ihriigen haben ja die Fraktion verlassen die Linke im Bundestag ist jetzt nur noch eine Gruppe
- kann sich ich sage jetzt mal die restlinke jetzt durch dieses Urteil mit Blick auf die Wahl im nächsten Jahr durchaus gestärkt fühlen
- ja sie wird zumindest zufrieden sein weil auch zukünftig wenn nichts mehr passiert wir haben das bei Konstantin Kohle gerade gehört eben auch zukünftig
- drei wahlkreisgewinner oder zumindest die meisten Erststimmen in drei Wahlkreisen genügen um dann mit dem Zweitstimmenergebnis insgesamt ein
- ziehen zu können zugleich muss man sagen ob die Linke in ihrer derzeitigen Situation wirklich wieder drei Wahlkreise gewinnen kann oder dort am
- besten bei den erst Gym abschneidet ist tatsächlich sehr sehr offen sofern ist kurzfristig das Ziel der der Linken aus juristischer Sicht wohl erreicht diese
- grundmandatsklause zumindest für die kommende Bundestagswahl zu erhalten ob es wirklich den Einzug der Linken garantiert das ist eine politische Frage
- und das muss man angesichts der aktuellen Umfragewerte doch mit einem kleinen Fragezeichen tatsächlich versehen ja so viel zu der Analyse Herr
- Prof Professor F zum Schluss noch die Frage da ist ja das Ergebnis also des Urteil ja offenbar früher in die Welt gebracht und gesetzt worden als das
- beabsichtigt war haben Sie das auch schon am späten Abend oder oder in der Nacht als PDF gekriegt ja ich war tatsächlich einer
- der Glücklichen wenn man so will die das Dokument von der Webseite des Verfassungsgerichts noch runterladen konnte eh man diese Möglichkeit
- deaktiviert hat das war schon ein sehr bemerkenswerter Vorgang da ist tatsächlich jemand sehr detektivisch rangegangen und hat die Linkstruktur des
- Bundesverfassungsgerichts entschlüsselt ich fürchte das wird in Zukunft aber nicht mehr möglich sein und dann müssen wir tatsächlich wieder warten bis das
- icht auch mündlich das Urteil präsentieren das hat zumindest den Vorteil dass die Spannung bis zur urteilsvergündung erhalten bleibt ich
- sage herzlichen Dank für diese Einschätzung und Analysen und danke für Ihre Zeit Professor Thorsten FS der Politikwissenschaftler sehr
- gerne wir haben noch einige weitere ohotöne aus karlsruhr geklagt hat ja die Unionsfraktion gegen dieses Gesetz der Ampel auf der einen Seite die Union dann
- die Linke hat geklagt und die Bay Staatsregierung hat auch dagegen geklagt und für die war in karlsruhr vertreten in Minister Joachim Hermann und er hat
- sich folgendermaßen geäußert das Urteil enthält eine klare Bestätigung der Bedeutung der CSU und Bayerns und dass deshalb ein Trick über
- den Wegfall der drei mandateklausel die CSU wöglich aus dem Bundestag rausfallen zu lassen jedenfalls völlig unmöglich ist ich denke das ist schon
- bemerkenswert dass sich das Bundesverfassungsgericht so ausführlich dazu äußert und damit klar diese Aktion der ampelregierung die in letzter Minute
- das ins Gesetz hineingeschrieben hat klar als verfassungswidrig bezeichnet das ist runderum ein glaub ich wichtiger Erfolg für Bayern und die CSU ich freue
- mich auf jeden Fall darüber dass diese drei mandateklausel jetzt erstmal wiederhergestellt ist und das klar ist dass eine Partei die eine so groß
- Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland über die Jahre hinweg zusammen mit unserer Schwesterpartei CDU entfaltet hat auf keinen Fall hier über
- solche Tricks aus dem Parlament rausgeworfen werden kann ich bin was die sogenannte Zweitstimmen Deckung anbetrifft nach wie vor der Meinung dass
- dieses Gesetz der Ampel nicht klug ist demokratisch nicht klug ist und die Akzeptanz der Demokratie in der Bevölkerung nicht stärkte weil es für
- den durchchnitt jetzt Wähler weiterhin nicht begreiflich sein wird wenn jemand einen direktwahlkreis eigentlich gewinnt und anschließend doch nicht in den
- Bundestag kommt ich glaube dass das eine Fehlkonstruktion ist und deshalb werden wir uns im nächsten Deutschen Bundestag
- auf jeden Fall seitens der CSU und Bayerns dafür einsetzen dieses Gesetz zu ändern ich gehe im Moment nicht davon aus dass der Bundestag noch
- vor der Wahl das Bundeswahlgesetz noch mal ändert ich gehe davon aus dass deshalb diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage
- für die nächste Bundestagswahl sein wird und dann wird man darüber reden müssen es ist natürlich einerseits zunächst mal
- eine Stärkung von CD und CSU weil die politische Realität der gemeinsamen Position von CD und CSU hier auch ausdrücklich vom
- Bundesverfassungsgericht unterstrichen wird trotzdem ist mir noch nicht ganz klar wie eine Umsetzung die all dieser B
- in einem Gesetz aussehen kann für mich ist jetzt erstmal entscheidend für die nächste Bundestagswahl sind die Rahmenbedingungen klar gesetzt und wir
- werden in Bayern sicherlich auch seitens der CSU dann uns darauf auf den im Wahlkampf entsprechend einstellen können ja soweit Joachim Hermann der bayerische
- Innenminister mit seiner Sicht der Dinge in karlsruhr ein ganz wichtiger Mann bei der ich sage jetzt mal restlinken ist ja Gregor Gesi der eigentlich immer für ein
- Direktmandat gut war praktischerweise ist Grigor Gesi auch Jurist und hat die Interessen und die Position der Linken in karlsruhr die auch geklagt hat dort
- vertreten und auch Gesi ging im Anschluss vor die Kameras also das ist äh für meine Partei und für mich ein schöner Tag
- und zwar weil wir geholfen haben die Demokratie in Deutschland wieder zu stabilisieren die schon in gewisserweise gefährdet war und ich sage es noch
- einmal SPD FDP und Grüne sind bedingt vorsätzlich also nicht unbedingt aber bedingt vorsätzlich in die Grundgesetz Verletzung hineingelaufen Union und wir
- haben es ihn ganz klar gesagt dass das Grundgesetz verletzt wird was gibt es jetzt für Möglichkeiten das Bundesverfassungsgericht hat gesagt wenn
- es keine neue gesetzliche Regelung gibt gilt die drei direktmandatsklausel das ist eine Maßgabe eine gesetzliche obwohl sie nicht im Gesetz steht das kann das
- Bundesverfassungsgericht und dann hat sie gesagt gibt es so drei Varianten die der Gesetzgeber noch finden könnte ob er die noch findet vor der nächsten
- Bundestagswahl oder erst danach ist offen die eine Variante er bleibt bei der drei direktmandats Variante die zweite Variante er reduziert die 5%
- Hürde das würde ich sogar begrüßen das finde ich besser als die drei direktmandatsregelung aber wie ich die Mehrheit des Bundestages kenne sind die
- an die 5% Hürde verliebt weil es sie ja schon seit so viel Jahrzehnten gibt dass sie dann lieber die drei direktmandatsregelung machen
- ich finde es besser ich will ihn auch einen Grund sagen wenn die Prozenthürde gesenkt werden würde und zwar damit mehr demokratische Parteien einziehen und ein
- anderes Bild über die Mehrheitsverhältnisse in Deutschland entsteht denn so wirkt die AFD stärker als sie in der Gesellschaft ist beim
- letzten Mal haben 8,7% andere Parteien gewählt stellen sich mal vor die werden eingezogen dann sehe das Mehrheitsverhältnis ganz anders aus
- natürlich eine Sperrklausel soll es geben da kann man über 4 über 3,5% diskutieren so und die dritte Variante ist dass CDU und CSU gemeinschaftlich
- gezählt werden dann muss ich aber die CSU für immer binden an die CDU an die Fraktionsgemeinschaft weil das würde ja nicht gelten wenn sie hinterher zwei
- unterschiedliche Fraktionen bilden und wie ich die CSU kenne schon seit Herrn Strauß hat sie immer das Druckmittel gegenüber der CDU genutzt und geliebt
- sagen zu können ja pass mal auf wenn ihr so gar nicht machen wollt was wir machen wollen wir können auch getrennt auftreten wie ich die CSU kenne gibt die
- dieses Druckmittel nicht gerne aus der Hand und deshalb glaube ich dass diese Regelung die vielleicht sogar vom Bundesverfassungsgericht bevorzugt wird
- wahrscheinlich nicht greifen wird ganz bestimmt nicht für 2025 aber ich glaube auch später nicht