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SPD missbraucht Wähler-Daten #stolberg #datenschutz #skandal

konservativ und frei2:38 116.933 Aufrufe veröffentlicht Auf YouTube

Das Wichtigste aus dem Video

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Transkriptautomatisch erstellt · 15 Zeilen
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  1. Ja, so langsam wird's wirklich unangenehm. Ob ihr es glaubt oder nicht, ich habe hier schon wieder ein SPD Skandal auf dem Tisch liegen. Diesmal
  2. geht's darum, dass ein SPD dachutzgesetz nicht beachtet hat. So, wir fangen an. Das hier ist Patrick H, Bürgermeister der SPD von Stollberg und ja, Patrick H
  3. möchte natürlich auch am 14. September bei den Kommunalwahen wah sein Amt verteidigen und hat dafür Wahlwerbung betrieben. Und ja, um die möglichst
  4. erfolgreich zu machen, hat er sich von einem Bekannten, der übrigens auch SPDler ist, aus der Verwaltung 10tausende Datensätze von
  5. wahlberechtigten Personen geben lassen und hat die einfach alle mal privat zu Hause angeschrieben. Ja, blöd nur, dass dieser Brief auch bei einem CDer in der
  6. Stadt im Briefkasten landete und der hat sich darüber gewundert, weil nämlich in deinem Adresskopf in der Anrede alle fünf Vornamen seiner Frau standen und so
  7. ist der Stein überhaupt ins Rollen gekommen. Jetzt muss man rechtlich wissen, Parteien dürfen natürlich im Zuge des Wahlkampfs Daten von
  8. wahlberechtigten Personen bei den Meldeämtern anfragen. Diese die Herausgabe ist aber an wirklich sehr strikte Rahmenbedingungen gebunden. Die
  9. Daten dürfen z.B. nur 6 Monate vor der Wahl benutzt werden und sind beispielsweise auch an Geburtsdekaden gebunden. Es dürfen maximal zwei
  10. Geburtsdekaden abgefragt werden. Beispiel Alter 18 bis 27 oder Alter 65 bis 74. So, da mussen die Parteien sich vorher festlegen.
  11. Ähm, der Mitarbeiter aus der Verwaltung hat aber einfach wirklich komplett alle Datensätze, wie gesagt, die umfassen ca. 40.000 Personen einfach weitergegeben
  12. und die SPD hat die auch so benutzt. So, und diese Passage hier fand ich auch sehr spannend. hinzukommt. In der Weitergabe von Daten muss von den
  13. Parteien bezahlt werden. Im vorliegenden Fall soll das, wenn auch nur ein geringer Betrag auf Veranlassung des Mitarbeiters aus einer internen
  14. Haushaltsstelle, also aus Steuergeldern geschehen sein. So, und jetzt kommt aber der krönende Abschluss. Patrick H, Bürgermeister von Stollerkä
  15. zu diesem Sachverhalt gesagt, er hätte davon nichts gewusst, obwohl er selbst diese Briefe mit verteilt hat. Ah.