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Speichern (Informatik)
Daten werden durch Speichern in der Informatik übertragen und aufbewahrt, im Datenschutz werden personenbezogene Daten auf einem Datenträger erfasst …
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Grundbegriff
Speichern ist in der Informatik und Datenverarbeitung ein Arbeitsvorgang, bei dem digitale Daten auf einem Datenträger abgelegt werden. Ziel ist, dass später wieder auf diese Daten zugegriffen werden kann. Durch Speichern werden Daten also aufbewahrt und für spätere Nutzung oder weitere Verarbeitung verfügbar gemacht.
Datenspeicherung bedeutet dabei, dass Informationen nicht nur kurzfristig angezeigt oder bearbeitet werden, sondern auf einem geeigneten Medium erhalten bleiben.
Wichtige Kriterien
Für das Speichern sind mehrere technische Kriterien wichtig: die Speicherkapazität, also wie viele Daten ein Datenträger aufnehmen kann; die Codierbarkeit, also ob und wie Daten in geeigneter Form dargestellt werden können; der Datenzugriff; und die Zugriffszeit, also wie schnell Daten gelesen oder geschrieben werden können.
Beim Datenzugriff unterscheidet der Artikel zwischen Festwertspeicher und Schreib-Lese-Speicher. Ein Festwertspeicher, englisch Read-only-Memory oder ROM, ist ein Speicher, aus dem Daten gelesen werden können. Ein Schreib-Lese-Speicher, englisch Random-Access Memory oder RAM, erlaubt den Zugriff auf Daten während der Verarbeitung.
Ablauf und Funktion
Das Speichern gehört zusammen mit dem Verändern, Übertragen, Sperren und Löschen von Daten zum Oberbegriff des Verarbeitens. Datenverarbeitung umfasst also nicht nur Rechnen oder Bearbeiten, sondern auch das Ablegen und Verwalten von Daten.
Ein typisches Beispiel ist eine neue Datei in Microsoft Word oder Excel unter Microsoft Windows. Soll sie gespeichert werden, nutzt man die Schaltfläche „Speichern“. Wenn die Datei vorher noch nicht gespeichert wurde, öffnet sich automatisch das Dialogfenster „Speichern unter“, in dem Speicherort und Dateiname festgelegt werden können.
Außerdem kann ein System Daten automatisch speichern. Beim „automatischen Speichern“ werden Daten ohne aktive Handlung des Benutzers nach vorgegebenen Zeitintervallen gespeichert. Dadurch sollen unbeabsichtigte Datenverluste vermieden werden.
Erst durch das Speichern werden Daten und Informationen für eine weitere Datenverarbeitung zugänglich gemacht.
Datenschutzrechtlicher Bezug
Im Datenschutz bezog sich Speichern besonders auf personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind Daten, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Der Artikel nennt hierzu die frühere Regelung des § 3 Abs. 4 Satz 1 BDSG a. F.: Das Verarbeiten von Daten umfasste das „Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen Daten“.
Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 BDSG a. F. war „Speichern“ definiert als „das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke einer weiteren Verarbeitung oder Nutzung“. Diese Vorschrift wurde im September 2009 aufgehoben.