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Eps-Überweisung

Die eps-Überweisung (Electronic Payment Standard) ist ein von vielen österreichischen Banken und von der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Grundprinzip und Ablauf
  2. 2. Sicherheit und Nutzen für Händler
  3. 3. Einsatz bei Behörden und zugehörige Services

Grundprinzip und Ablauf

Die eps-Überweisung (Electronic Payment Standard) ist ein Online-Bezahldienst, der von vielen österreichischen Banken und der Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (STUZZA) entwickelt wurde. Er ermöglicht Einkäufe im Internet sowie die Bezahlung von Gebühren und Abgaben an Behörden und öffentliche Institutionen in Österreich.

Für eine Zahlung wählen Kunden in einem Onlineshop die Ware oder Dienstleistung aus und klicken auf den Button für eps-Überweisung. Anschließend gelangen sie zu einer zentralen Bankenauswahlliste und wählen ihre Bank. Danach werden sie mit dem Online-Banking ihrer Bank verbunden. Nach der Anmeldung geben sie die Zahlung mit einer TAN oder einer elektronischen Signatur frei. Der fällige Betrag wird daraufhin vom Konto des Käufers auf das Konto des Händlers überwiesen.

Ab dem 1. Juli 2014 waren das deutsche giropay-System und das österreichische eps-System über eine gemeinsame Schnittstelle direkt verbunden. Dadurch konnten Kunden über die zentrale Bankenauswahl neben weitestgehend allen österreichischen Banken auch deutsche Banken auswählen, die giropay unterstützten, und sich direkt mit deren Online-Banking verbinden lassen. Voraussetzung war, dass der Webshop die entsprechende Händlervereinbarung mit seiner Hausbank abgeschlossen hatte. Deutsche Kunden österreichischer Webshops konnten damit genauso bezahlen wie österreichische Kunden. giropay wurde mit Ende 2024 eingestellt.

Sicherheit und Nutzen für Händler

Bei der eps-Überweisung werden im Vergleich zu anderen Online-Bezahlverfahren keine sensiblen Daten des Käufers an den Webshop bekannt gegeben. Der Bezahlvorgang im Webshop ist strikt vom Bezahlvorgang im Online-Banking getrennt.

Webshop-Unternehmen erhalten beim Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen eine sofortige Zahlungsbestätigung der ausstellenden Käuferbank. Sie erfahren damit, ob die Zahlung durchgeführt wird, und müssen nicht auf den tatsächlichen Zahlungseingang warten. Deshalb können sie die Warenlieferung oder einen Download schnellstmöglich veranlassen beziehungsweise bereitstellen.

Einsatz bei Behörden und zugehörige Services

In der ersten Jahreshälfte 2016 stellten die Finanzämter in Österreich von Zahlschein beziehungsweise der Übermittlung von Belegdaten durch die Banken auf den Zahlungsverkehr per eps um.

STUZZA hält drei Wort-Bildmarken für drei Dienstleistungen. Ein gemeinsames Gestaltungselement ist ein Vorhängeschloss in einer Farbe ähnlich Magenta mit einem weißen „e“ im Korpus und zwei grauen Kleinbuchstaben rechts davon. Die drei Dienstleistungen sind:

  • eid-Identifikation
  • eps-Überweisung („electronic-payment-standard“)
  • ems-Lastschrift (e-Mandat Service)

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