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Wikipedia · einfach zusammengefasst · Stand

Digitaler Binnenmarkt

Der Digitale Binnenmarkt (englisch Digital Single Market) ist ein geplanter Wirtschaftsraum zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, …

Inhalt5 Abschnitte
  1. 1. Grundidee und Bedeutung
  2. 2. Ziele und erwarteter Nutzen
  3. 3. Aufbau des digitalen Binnenmarkts
  4. 4. Daten, Infrastruktur und Cybersicherheit
  5. 5. Regeln für Plattformen und künstliche Intelligenz

Grundidee und Bedeutung

Der Digitale Binnenmarkt (englisch Digital Single Market) ist ein geplanter gemeinsamer Wirtschaftsraum der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Er konzentriert sich vor allem auf digitale Wirtschaft und Telekommunikation. Das Vorhaben gehört zur Digitalen Agenda für Europa und damit zur Strategie Europa 2020 für den Europäischen Binnenmarkt.

Der gemeinsame Markt soll nationale Einzelmärkte überwinden und einheitlichere Bedingungen für digitale Waren, Dienstleistungen, Netze und Unternehmen schaffen. Dadurch soll Europa bei der Digitalisierung wirtschaftlich und politisch handlungsfähiger werden.

Ziele und erwarteter Nutzen

Das Hauptziel besteht darin, dass die europäische Digitalwirtschaft wieder Anschluss an die weit fortgeschrittenen Volkswirtschaften der USA, Japans und Südkoreas findet. Dafür sollen der Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen verbessert, günstigere Rahmenbedingungen für digitale Netze und Dienste geschaffen, die Wirtschaft stärker digitalisiert und digitale Netze weiter ausgebaut werden.

Von der Ablösung der nationalen Einzelmärkte durch einen großen Binnenmarkt erwartet die EU 3,8 Millionen neue Arbeitsplätze und einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 415 Milliarden Euro.

Eine weitere Herausforderung ist die Abhängigkeit von chinesischen Digitalprodukten. Chinesische Komponenten werden in 76 Prozent der rumänischen, 59 Prozent der deutschen und 17 Prozent der französischen 5G-Funkzugangsnetze verwendet. In der Tschechischen Republik, Schweden und den baltischen Staaten besteht dagegen keinerlei solche Abhängigkeit. Nach dem im Artikel dargestellten politischen Ansatz müssen demokratische Länder Industrie- und Digitalpolitik eng miteinander verbinden, wenn sie demokratische Normen als weltweiten Standard etablieren wollen.

Aufbau des digitalen Binnenmarkts

Am 6. Mai 2015 legte die Europäische Kommission die „Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa“ (KOM(2015)192) vor. Sie entwickelte die Digitale Agenda für Europa (KOM(2010)245) weiter. Zuständig war innerhalb der Kommission der Vizepräsident und EU-Kommissar für Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip. Anfang 2017 übernahm er vorübergehend zusätzlich die Zuständigkeit für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft.

Ein frühes praktisches Vorhaben betraf Streamingdienste: Am 9. Dezember 2015 stellte EU-Kommissar Günther Oettinger eine Verordnung vor, nach der Verbraucher solche Dienste auch im EU-Ausland nutzen können. Zuvor war der Zugriff meist auf das Heimatland beschränkt; die Regelung sollte den kostenfreien Abruf in allen EU-Ländern ermöglichen.

Ebenfalls 2015 leitete die Europäische Kommission ein Kartellverfahren gegen Google wegen des Vorwurfs manipulierter Suchergebnisse ein. Das Urteil wurde 2022 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Google musste daraufhin sein Geschäftsmodell anpassen und sucht nach Darstellung des Artikels bereits im Vorfeld Zugang zur Mitgestaltung europäischer Cyberpolitiken.

Daten, Infrastruktur und Cybersicherheit

Für den Schutz digitaler und anderer wichtiger Infrastrukturen entstanden mehrere europäische Regelwerke. 2016 trat die NIS-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit in Kraft. Anfang 2023 folgten die überarbeitete NIS-2-Richtlinie und ergänzend die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) zum Schutz vulnerabler, also besonders gefährdeter, Infrastrukturen.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 und wird als innovatives Regulierungsinstrument eingeordnet. 2019 erhielt die seit 2004 bestehende EU-Cybersicherheitsagentur ENISA ein dauerhaftes Mandat. Dies war ein wichtiger Schritt zur stärkeren europäischen Integration im Bereich der Cybersicherheit.

Die EU-Datenstrategie von 2020 soll den Austausch und die breite Nutzung von Daten fördern, gleichzeitig aber hohe Standards für Datenschutz, Sicherheit und Ethik sichern. Ihr Kernziel ist ein „Binnenmarkt für Daten“: Öffentliche Daten sollen leichter zugänglich sein, und private Anbieter sollen vorhandene Daten einfacher mit Wissenschaft und Forschung teilen können.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das kommende Jahrzehnt bei der Vorstellung der Digitalen Agenda für Europa 2020 als Europas „digitales Jahrzehnt“. Ein Fünftel des Corona-Wiederaufbauplans von insgesamt 750 Milliarden Euro soll in digitale Technologie fließen. Vorgesehen sind unter anderem die Entwicklung eines neuen Mikroprozessors durch die europäische Industrie und der Aufbau einer europäischen Cloud zur Datenspeicherung.

Regeln für Plattformen und künstliche Intelligenz

Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) trat im Februar 2024 in Kraft. Es ergänzt das Wettbewerbsrecht und soll die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne begrenzen. Dazu legt es strengere Regeln für zentrale Online-Plattformen wie Suchmaschinen und soziale Netzwerke fest.

Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) soll ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld schaffen und dafür sorgen, dass der EU-Binnenmarkt für Vermittlungsdienste reibungslos funktioniert. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten zusätzliche Sorgfaltspflichten.

Ende Mai 2024 verabschiedete die EU nach Darstellung des Artikels die weltweit erste KI-Verordnung. Sie soll gewährleisten, dass Systeme der künstlichen Intelligenz transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind. Außerdem müssen die KI-Systeme von Menschen überwacht werden können.

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