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Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW mit Sitz in Köln …

Inhalt3 Abschnitte
  1. 1. Aufgabe und Organisation
  2. 2. Arbeitsfelder und Information
  3. 3. Rolle beim Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen

Aufgabe und Organisation

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. (AJS NRW) fördert den gesetzlichen und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen. Gesetzlicher Jugendschutz umfasst die Umsetzung rechtlicher Vorgaben zum Schutz junger Menschen; erzieherischer Jugendschutz unterstützt vorbeugend durch Information, Bildung und Prävention.

Die AJS NRW wurde 1953 als Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle NRW gegründet und hat ihren Sitz in Köln. Sie wird durch Mittel des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW über den Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert. Mitglieder sind zentrale Verbände der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe, pädagogische Berufsvereinigungen sowie Eltern- und Familienverbände. Seit 1992 betreibt sie außerdem das Informations- und Dokumentationszentrum Sekten/Psychokulte (IDZ). Die Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt (PsG.nrw) liegt ebenfalls in ihrer Trägerschaft.

Arbeitsfelder und Information

Die AJS NRW bietet Weiterbildungen für Fachkräfte der Jugendhilfe an und erstellt Expertisen sowie Stellungnahmen für Politik und Verwaltung. Ihre Arbeitsfelder sind rechtlicher Kinder- und Jugendschutz, Prävention sexualisierter Gewalt, Gewaltprävention und Jugendkriminalität, Jugendmedienschutz und Medienkompetenzförderung, Elternbildung, Persönlichkeitsentwicklung, Radikalisierung im Jugendalter sowie Weltanschauungsfragen, sogenannte Sekten und Psychokulte.

Zur Elternbildung gehört unter anderem das Projekt „Elterntalk NRW“. Im Bereich Radikalisierung im Jugendalter wird unter anderem das Projekt „Plan P.“ genannt. Das IDZ befasst sich mit Weltanschauungsfragen, Sekten und Psychokulten.

Die Fachzeitschrift „AJS-Forum“ erscheint vierteljährlich. Sie informiert über aktuelle Entwicklungen des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes, setzt Schwerpunkte, ordnet Entwicklungen ein und dokumentiert sie.

Rolle beim Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen

2003 beauftragte der Landtag NRW die AJS NRW in der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz mit der Evaluation, also der Überprüfung und Bewertung, des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags.

2007 wurden von der AJS erstellte Durchführungshinweise zum Jugendschutzgesetz veröffentlicht. Sie dienen der Umsetzung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes in Nordrhein-Westfalen.