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3-A-Regel
Die 3-A-Regel (auch: die „drei A des Strahlenschutzes“, AAA-Regel) findet bei ABC-Einsätzen der Rettungsdienste und Feuerwehren sowie generell beim Umgang …
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Grundprinzip der 3-A-Regel
Die 3-A-Regel, auch „drei A des Strahlenschutzes“ oder AAA-Regel genannt, dient bei ABC-Einsätzen von Rettungsdiensten und Feuerwehren sowie beim Umgang mit strahlenden Stoffen. Sie ergänzt die GAMS-Regel, besonders wenn in einer Gefahrenzone gearbeitet werden muss.
Die Regel fasst drei Schutzmaßnahmen zusammen: möglichst großen Abstand halten, die Aufenthaltsdauer begrenzen und geeignete Abschirmung nutzen.
Abstand vergrößern
Der Abstand zum gefährlichen Stoff soll möglichst groß sein. Die Wirkung von Schadstoffen, etwa ionisierender Strahlung, nimmt mit zunehmender Entfernung stark ab. Deshalb sind angemessene Absperrungen wichtig. Beim Hantieren mit strahlenden Stoffen helfen Distanzwerkzeuge wie Greifzangen oder Schaufeln, den notwendigen Abstand einzuhalten.
Bei radioaktiven Stoffen gilt das quadratische Abstandsgesetz: Verdoppelt man die Entfernung zu einer Strahlenquelle, verringert sich die Dosisleistung auf ein Viertel.
DL₂ = (r₁/r₂)² · DL₁
Aufenthaltsdauer verkürzen
Je kürzer sich Personen in der Gefahrenzone aufhalten, desto weniger Schadstoff kann auf den Körper einwirken. Dies ist besonders wichtig, weil sich die Konzentration der Schadstoffe im Körper meist summiert.
Abschirmung einsetzen
Abschirmung bedeutet, geeignete Deckung aufzusuchen, zum Beispiel bei Explosionsgefahr durch Behälterzerknall, oder Schutzkleidung zu verwenden. Die Schutzausrüstung reicht von Schutzstufe 1 gegen thermische Strahlung bis zu gasdichten Chemieschutzanzügen mit zusätzlicher thermischer Isolierung in Schutzstufe 4.
Bei Schadstoffeinsätzen, besonders bei Erkundungen und Menschenrettung, sollte die Mindestausrüstung aus vollständiger persönlicher Schutzausrüstung und schwerem Atemschutz bestehen.
Ergänzung zur 4A-Regel
In der Schweiz ergänzt die ABC-Wehr die Regel um ein viertes A: Atemschutz. Dieser ist bei ABC-Ereignissen grundsätzlich vorgeschrieben. Im medizinischen oder technischen Bereich kann das vierte A auch Aktivität bedeuten; beide Varianten werden als 4A-Regel bezeichnet.
Aktivität bezeichnet die Strahlung eines Stoffes und soll möglichst gering sein. Dieser Punkt ist vor allem in der Industrie wichtig, weil dort die Aktivität des Stoffes bekannt sein muss. In der Merkregel für Einsatzkräfte wird Aktivität deshalb nicht berücksichtigt.