Betriebsratswahl: So bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand ifb - Institut zur Fortbildung von Betriebsräten https://www.youtube.com/watch?v=lkHf1PAbz3Q Transkript (automatisch erstellt) 0:00 Ohne Wahlvorstand keine Betriebsratswahl! Die Bestellung des Wahlvorstands ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit es überhaupt zu einer Wahl im Betrieb kommt. 0:13 Als amtierender Betriebsrat haben Sie mit der Durchführung der Betriebsratswahl im Grunde genommen nichts zu tun. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, 0:21 den Wahlvorstand zu bestellen. Sobald dieser im Amt ist, ist er ein eigenständiges, völlig unabhängiges Gremium, dessen Aufgabe es ist, die Wahl einzuleiten und durchzuführen. 0:31 Wie kommt man zu einem Wahlvorstand? § 16 Abs. 1 BetrVG regelt, dass der Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt. Bestellen bedeutet in diesem Fall: 0:41 Sie legen in Ihrem Gremium fest, welche Personen Wahlvorstand werden sollen, bestimmen aus diesem Personenkreis noch einen Vorsitzenden und fassen darüber einen Beschluss mit einfacher 0:50 Stimmenmehrheit. Klingt einfach? Ist es auch! Die formalen Anforderungen an die Bestellung des Wahlvorstands sind nicht besonders hoch. Wie viele Mitglieder hat der Wahlvorstand? 1:01 Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus drei Personen. Wenn Sie es für erforderlich halten, können Sie als Betriebsrat die Anzahl der Wahlvorstandsmitglieder aber auch erhöhen. Wichtig 1:11 ist nur, dass der Wahlvorstand immer aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern bestehen muss! Wie findet man geeignete Kandidaten für den Wahlvorstand? 1:20 In der Praxis kann es schwierig werden, Kollegen für ein Ehrenamt zu begeistern. Auch wenn man die Tätigkeit als Wahlvorstand während der Arbeitszeit ausüben darf, bedeutet das trotzdem 1:29 erst einmal Mehrarbeit neben der regulären Arbeit. Starten Sie also frühzeitig mit einem Aufruf, damit Ihre Kollegen sich Gedanken machen können, ob sie Interesse an einer solchen Aufgabe haben. 1:40 Oft ist es so, dass sich Personen aus den eigenen Reihen finden. Das mag sich erst einmal komisch anhören. Aber: Es ist gesetzlich zulässig und in der Praxis absolut üblich, dass Personen mehrere 1:51 Ehrenämter gleichzeitig ausüben. Sie können also ohne Probleme im amtierenden Betriebsrat sein, im Wahlvorstand tätig werden und auch wieder für den neuen Betriebsrat kandidieren. 2:01 Wann muss ich als Betriebsrat tätig werden? Das Gesetz bestimmt, dass Sie als amtierender Betriebsrat den Wahlvorstand spätestens 10 Wochen vor Ende Ihrer Amtszeit bestellen 2:10 müssen. Im vereinfachten Wahlverfahren ist die Frist kürzer. Hier muss der Wahlvorstand spätestens vier Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestellt werden. Mein Tipp: 2:18 Planen Sie auf jeden Fall genügend Zeit ein. Spätestens heißt, dass das der allerletzte Zeitpunkt ist, um den Wahlvorstand zu bestellen. Je größer der Betrieb, 2:27 desto mehr Arbeit hat der Wahlvorstand. Es macht also Sinn, einen zeitlichen Puffer einzubauen. Wie Sie sehen, lohnt es sich, die Wahl rechtzeitig im Blick zu haben. 2:36 Sie wollen mehr Infos dazu? Unter brwahl.de, unserem Online-Portal zur BR-Wahl, haben wir alle wichtigen Informationen für Sie 2:42 zusammengestellt und viele kostenlose Wahlhilfen bereitgestellt. Schauen Sie doch einfach mal rein!