Geschäftsfähigkeit einfach erklärt - Geschäftsunfähigkeit, beschränkt, unbeschränkt - BGB AT Die Merkhilfe Wirtschaft https://www.youtube.com/watch?v=h_EfMYB_S68 Transkript (automatisch erstellt) 0:00 sein kleiner bruder starb fröhlich mit einem 20 er in den nächsten großen elektromarkt und will sich eine google plate kaufen 0:06 zehn sekunden später hat er die karte in der hand durfte der verkäufer diesen vertrag eingehen darum geht es heute ab geht's 0:15 [Musik] grundsätzlich unterscheiden wir zwischen rechtsfähigkeit und geschäftsfähigkeit heute schauen wir uns in diesem video 0:30 nur die geschäftsfähigkeit an die rechtsfähigkeit besprechen wir in einem eigenen video jedes rechtssubjekt besitzt die geschäftsfähigkeit wenn sie 0:38 rechtswirksame erklärungen im eigenen namen abwickeln darf und was versteht man dann unter rechtsfähigkeit naja es gibt natürlich einen unterschied 0:46 zwischen dir und dem großen elektromarkt du bist eine natürliche person und der großen elektromarkt ist eine juristische person 0:54 sobald eine juristische person die eigene rechtsfähigkeit erworben hat mich durch gesetz oder registereintragung ist sie auch geschäftsfähig bei uns 1:04 natürlichen personen musst du drei arten im hinterkopf haben nämlich die geschäfts unfähigkeit die beschränkte geschäftsfähigkeit und die unbeschränkte 1:12 geschäftsfähigkeit und diese drei arten gehen wir jetzt einmal durch nummer eins die geschäfts unfähigkeit diese trifft nach § 104 bgb auf alle personen zu die 1:24 das siebte lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren geistes tätigkeit dauerhaft wegen krankheit gestört ist in dieser zeit sind keine 1:32 erklärungen rechtswirksam die willenserklärungen sind nichtig in diesem fall müssen die gesetzlichen vertreter oder der betreuer handeln 1:41 nummer zwei die beschränkte geschäftsfähigkeit das ist in paragraf 106 bgb geregelt und betrifft die minderjährigen die das siebte aber noch 1:50 nicht das achtzehnte lebensjahr vollendet haben entweder dürfen diese rechtsgeschäfte mit vorheriger einwilligung der gesetzlichen vertreter 1:58 durchgeführt werden oder die gesetzlichen vertreter müssen im nachhinein zu stimmen ohne die einwilligung des gesetzlichen vertreters 2:06 bleibt das rechtsgeschäft also solange schwebend unwirksam bis die erlaubnis erfolgt sofern es sich um eine schenkung also einen rechtlichen vorteil handelt 2:16 braucht er minderjährige keine erlaubnis des gesetzlichen vertreters auch solltest du den paragrafen 110 bgb den sogenannten taschengeld paragrafen 2:26 im hinterkopf haben tätig der minderjährige geschäfte für die er von seinem gesetzlichen vertreter mitte also taschengeld bekommen hat dann kann auch 2:36 ohne erlaubnis eine rechtswirksame erklärung abgegeben werden vorausgesetzt es handelt sich um geringe beträge eben in 2:43 taschengeld höhe und beginnst du jetzt eine ausbildung oder ein anderes dienst oder arbeitsverhältnis und einen gesetzlichen vertreter stimmen dem zu 2:52 dann bist du unbeschränkt geschäftsfähig bezogen auf seine tätigkeiten aus dem dienst oder arbeitsverhältnis und schon sind wir bei nummer drei der 3:01 unbeschränkten geschäftsfähigkeit klar die haben jetzt alle die das achtzehnte lebensjahr vollendet haben schließen diese personen ein rechtsgeschäft ab so 3:10 ist dieses voll wirksam aber achtung hat das familiengericht einen betreuer bestellt weil sich der bereits volljährige aufgrund von einer 3:19 psychischen krankheit oder einer behinderung nicht alleine um sich kümmern kann dann hat dieser die funktion des gesetzlichen vertreters der 3:27 in rechtsgeschäfte einwilligen muss wie du siehst musst du bei deinem kleinen bruder abwägen wie alt er ist und ob eine einwilligung des gesetzlichen 3:36 vertreters vorliegt oder nicht habe dabei am besten immer den taschengeld paragrafen im hinterkopf mehr spannendes juristisches bgb at allgemeinwissen gibt 3:46 es in diesem video zur rechtsfähigkeit und in unserer playlist darum hoch und abonnieren freut uns sehr und gerne bis bald im mass gut und ciao