Insolvenz des Arbeitgebers - Ihre Rechte | Arbeitsrecht - Arbeitnehmer | Die Kündigungsschutzkanzlei Die Kündigungsschutzkanzlei Fink & Partner https://www.youtube.com/watch?v=TQBi1AkM4OA Transkript (automatisch erstellt) 0:02 [Applaus] [Musik] wenn ein arbeitgeber in zahlungsschwierigkeiten gerät dann 0:13 beginnt damit eine zeit die für arbeitnehmer mit großen unsicherheiten zu tun hat man fragt sich also als arbeitnehmer was kann ich bei einer 0:20 insolvenz des arbeitgebers tun was muss ich dabei beachten dabei ist wichtig zu wissen was insolvenz überhaupt bedeutet das ist 0:28 also die zahlungsunfähigkeit des arbeitgebers oder auch schon die drohende zahlungsunfähigkeit dabei gibt es verschiedene arten der 0:35 insolvenz es gibt einmal die insolvenz in eigenverwaltung das bedeutet dass der arbeitgeber die insolvenz tatsächlich selbst durchführt 0:44 dabei wird er von einem sachwalter betreut und begleitet die insolvenz in eigenverwaltung übt der arbeitgeber vor allem immer dann aus wenn eine hohe 0:53 erfolgsaussicht besteht dass er sein unternehmen tatsächlich auch wieder sanieren kann demgegenüber kann das zuständige 1:00 insolvenzgericht aber auch anordnen dass ein insolvenzverwalter mit dieser aufgabe betreut wird wichtig ist diese unterscheidung dafür wie ein fluss geübt 1:11 wird auf die forderungen die man dem arbeitgeber gegenüber hat denn bei der insolvenz in eigenverwaltung ist es gerade so dass ich weiterhin mein 1:19 arbeitgeber mit allen fragen ansprechen kann wird jedoch ein insolvenzverwalter vom insolvenzgericht beauftragt dann ist gerade dieser für alle fragen im 1:28 arbeitsverhältnis mein neuer ansprechpartner man fragt sich jetzt natürlich auch als arbeitnehmer welche auswirkungen hatte 1:35 in die insolvenz jetzt für mich als arbeitnehmer der lohn des arbeitgebers der muss natürlich weiter gezahlt werden das ist 1:42 ganz klar jedoch ist es so dass der arbeitgeber natürlich aufgrund der insolvenz zahlungsschwierigkeiten hat daher kann 1:49 es passieren dass lohnzahlungen auch einmal ausbleiben was mache ich jetzt hier als arbeitnehmer ich darf auf gar keinen fall plötzlich aufhören meine 1:57 arbeit zu erledigen ich bin dazu verpflichtet meiner arbeit weiter zu leisten durch das nicht dann kann ich 2:03 tatsächlich meinen lohnanspruch in gefahr bringen ganz wichtig ist ja auch dass ich nicht auf vorschläge des arbeitgebers eingehe 2:10 der beispielsweise möchte dass ich meinen lohn stunden lasse oder dass ich mit den lohn nur in raten auszahlen wenn ich hier schriftstücke 2:18 unterschreibe und damit mein einverständnis gebe dann gefährlich meinen kompletten lohnanspruch es kann also sein dass ich gar keine zahlungen 2:26 mehr bekomme oder nur ganz kleine teile obwohl ich aber voll gearbeitet habe der urlaub in der insolvenz der bleibt ganz normal bestehen ich habe also meinen 2:34 urlaubsanspruch ganz normal weiter bereits genehmigter urlaub kann mir auch nicht wieder weggenommen werden es ist allerdings dann so dass ich 2:42 möglicherweise doch weiterarbeiten muss obwohl ich bereits genehmigten urlaub habe wenn das unternehmen anders nicht gerettet werden kann 2:53 das ist aber hier auch die einzige ausnahme und das wird sehr selten vorkommen die sozialversicherungsbeiträge die muss 2:59 mein arbeitgeber natürlich auch hier weiter bezahlen auch wenn er sich in der insolvenz befindet dazu ist ja auch verpflichtet er macht sich sogar 3:06 strafbar wenn er das nicht tut falls mein arbeitgeber seinen zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann dann kann ich bei der 3:14 zuständigen agentur für arbeit insolvenzgeld beantragen hierfür habe ich genau zwei monate zeit nach eröffnung des insolvenzverfahrens 3:21 und das insolvenzgeld bekomme ich in höhe von drei monatsgehältern dann von der agentur für arbeit ausgezahlt natürlich gibt es bei der insolvenz auch 3:32 noch fragen im hinblick auf die beendigung des arbeitsverhältnisses gibt es da besonderheiten auch während der insolvenz kann der arbeitgeber mir 3:41 natürlich eine kündigung aussprechen ganz normal kann er hier weiter aus verhaltensbedingten gründen oder auch aus personenbedingten die kündigung 3:49 aussprechen stellt sich aber die frage ob die insolvenz selbst ein betriebsbedingter grund ist damit der arbeitgeber die kündigung aussprechen 3:57 kann das ist in der tat nicht so aber es kann natürlich sein dass der arbeitgeber fehlende aufträge hat oder die 4:05 produktion nicht mehr sicherstellen kann sodass indirekt ein betriebsbedingter grund gegeben ist die insolvenz selbst kann aber nie der betriebsbedingte grund 4:15 sein aus dem der arbeitgeber nicht kündigen darf daneben gibt es natürlich auch immer noch die möglichkeit einen 4:20 aufhebungsvertrag zu schließen das bietet sich insbesondere dann bin ich ein anderer stelle schon einen neuen sicheren job habe dann kann ich einen 4:28 aufhebungsvertrag getrost abschließen hier muss man allerdings ganz sorgfältig unterscheiden wann der abfindungsanspruch entstanden 4:36 ist ist der abfindungsanspruch entstanden bevor das insolvenzverfahren eröffnet wurde dann habe ich wahrscheinlich sehr große 4:44 probleme tatsächlich an meinen abfindungsbetrag heranzukommen gelder die bereits vor eröffnung des insolvenzverfahrens entstanden sind 4:53 forderungen die werden nicht privilegiert behandelt forderungen die aber nach eröffnung des insolvenzverfahrens entstanden sind die 5:02 fallen in die sogenannte masse verbindlichkeiten und diese werden vordergründig also privilegiert behandelt und da kann ich dann noch 5:09 hoffnung haben dass ich meine abfindung auch tatsächlich erhalte in der insolvenz besteht auch weiterhin der besondere kündigungsschutz zum beispiel 5:18 für schwangere hier kommt aber auch ganz besonders dem betriebsrat eine bedeutung zu denn in der insolvenz soll natürlich auch der 5:25 betriebsrat also die interessenvertretung der arbeitnehmer weiterhin seine mitwirkungsrechte ausüben können 5:32 das heißt der betriebsrat muss bis zum schluss eines unternehmens auch wirklich funktionsfähig sein das ist ganz wichtig und deswegen darf der betriebsrat im 5:40 rahmen einer insolvenz wirklich als allerletztes gekündigt werden in jedem fall sollte man dann wenn der arbeitgeber insolvenz angemeldet hat von 5:49 einem anwalt für arbeitsrecht alles überprüfen lassen was hier im zusammenhang steht insbesondere natürlich auch kündigung der anwalt 5:57 schaut dann das tatsächlich alle ihre rechte umfassend berücksichtigt werden und auch alles richtig abläuft