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7 Irrtümer bei der privaten Haftpflichtversicherung
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 87 Zeilen
- Die Haftlichtversicherung zahlt doch immer. Bei Kindern ist doch sowieso alles klar. Gelene Sachen, das ist doch automatisch mitversichert. Und wenn auf
- dem Deckblatt der Versicherung, der Haftlichversicherung Markgarantie steht, dann hat man sowieso den allerbesten Tarif. Solche Sätze hört man regelmäßig.
- Das Problem ist nicht, dass sie vollständig falsch werden. Das Problem ist, dass sie zu pauschal sind. Und im Schadensfall, wenn es dann wirklich
- drauf ankommen, kann dieses Halbwissen dann richtig teuer werden. Genauso teuer wie ein schlechter Tarif, indem man dann versichert ist. Und die
- Beitragsunterschiede pro Jahr zwischen einem guten und einem schlechten Tarif, die sind wirklich sehr minimal. Ich bin Alexander, seit über 25 Jahren
- Versicherungsmarkler. In diesem Video räumen wir auf mit den sieben häufigsten Irtümern, die bei der privaten Haftpflichtversicherung genannt werden.
- Bleib dran, in wenigen Minuten bist du schlauer. Beginnen wir mit dem Irrtum, der oft direkt im Moment des Schadens entsteht.
- Es passiert etwas, man will fair sein, man will schnell sein, man will korrekt sein und dann sagt man spontan, kein Problem, meine Haftlicht zahl das schon.
- Gemeint ist es gut, aber es kann richtige Folgen haben, denn die private Haftpflichtversicherung ist natürlich keine blinde Zahlstelle. Die erste
- Aufgabe ist der Prüfung in im Schadensfall dann die Prüfung. Liegt überhaupt ein berechtigter Anspruch des Geschädigten dir gegenüber vor? ist das,
- was der Geschädige fordert rechtlich und in der Höhe nach gerechtfertigt. Wir im ersten Moment ein Schuldein anerkenntnis macht und das ist es dann, oder
- eigenständig zahlt ohne vorher seinen Versicherer eingeschaltet zu haben, der riskiert, dass der Versicher im Nachgang dann Schwierigkeiten macht, weil man ihm
- die Prüfung des Falls entzogen hat. Die richtige Reaktion im Schadensfall lautet deshalb nicht: "Ich zahl das, sondern ich melde meine Haftpflichtversicherung,
- die klärt dann den Fall." Das ist keine Ausrede. Das ist exakt das, wofür man seine Versicherung hat. Denn deine private Haftpflichtversicherung
- begleicht berechtigte Ansprüche des Geschädigten und währt aber genauso unberechtigte Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht ab. Elin Sachen sind
- automatisch versichert. Dieser Irrtum taugt natürlich dann auf, wenn man was von Freunden oder Bekannten gelehen hat. Die Annahme lautet: Wenn ich mir was
- leihe und es geht kaputt, dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung. So eindeutig ist es nicht. Die private Haftlichtversicherung, die deckt Schäden
- ab, die du einem anderen zufügst. Also Schaden am fremden Eigentum. Gle Sachen sind grundsätzlich fremdes Eigentum, soweit korrekt, aber nicht jeder Tarif
- versichert gelehene Sachen. Die sind häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gute Tarife haben das. Deshalb meine Botschaft lautet hier
- nicht pauschal annehmen, sondern genau in die Bedingung reinschauen. Das geliehene Gegenstände ausgeschlossen sind. Das hat übrigens auch ein
- Hintergrund, dass die Versicherer so handeln, denn früher war es häufig, dass zwei Nachbarn gleiche Bohrmaschine gekauft haben, haben sich einfach
- gegenseitig ausgelehen und die haben die Schäden dann stark zugenommen und die Versicherer haben dann daraufhin das ausgeschlossen. Heute ist wieder anders.
- In den Bedingungen von guten Tarifen sind geliehene Gegenstände in Versicherungsschutz wieder mit eingeschlossen. Frag nach. Bei Kindern
- zahlt die Haftpflicht immer. Hier muss man wirklich sehr präzise sein, denn hinter diesem Irrtum steckt ein rechtlicher Zusammenhang, den viele
- Eltern nicht kennen. Nach Paragraph 828 des bürgerlichen Gesetzbuchs sind Kinder unter 7 Jahre grundsätzlich nicht deliktfähig. Das bedeutet, sie können
- für Schäden, die sie anderen zugefügt haben, zivilrechtlich nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfäll Straßenverkehr gilt diese Grenze sogar
- übrigens bis zum vollendeten zehn Lebensjahr. Was es konkret bedeutet, wenn dein Kind unter 7 Jahre jemanden schädigt, ähm dann hat der Geschädigte
- keinen durchsetzbaren zivilrechtlichen Anspruch gegen das Kind. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Wir alle wollen Kinder in dieser Welt und mit Kindern
- kann halt auch etwas passieren. Durch Paragraph 828 und den Schutz der Kinder bis 7 gibt es damit halt auch keinen Anspruch, der über die
- Haftpflichtversicherung des Kindes oder von dir von deinem Kind dann reguliert werden könnte. Das klingt zunächst mal abstrakt, aber die praktische Konsequenz
- natürlich dann sehr real. Der geschädigte bleibt ohne eigene Absicherung dann auf diesem Schaden sitzen. Genau für diese Fälle gibt es in
- guten Tarifen eine spezielle Klausel zu den delikt undfähigen Personen. Diese Glausel stellt dann sicher, dass deine eigene Versicherung auch dann
- einspringt, wenn das haftungsrechtliche Problem beim Verursacher liegt. Fazit: Kinder sind mitversichert. Der Geschädte bekommt sein Geld und zwar völlig sind
- zwei völlig verschiedene Fragen und wer Kinder hat sollte genau prüfen, ob sein Tarif auch hier delikt und fähige Kinder mit eingeschlossen hat. Wie gesagt, gute
- Tarife haben das haben das. Wenn dir das Video bis hierhin weiterhilft, freue ich mich über einen Daumen nach oben. Koste dich nichts und hilf mir sehr. Vielen
- Dank dafür. Gefälligkeitsschäden, also jemanden eine Gefälligkeit erweisen, beispielsweise beim Umzughelfen. Die pauschale Aussage, die man hier hört,
- geht dann in zwei Richtungen. Entweder das doch automatisch mitversichert oder genau das Gegenteil. Gefälligkeitsschäben
- zahlt die haftlich nie. Beides ist zu einfach. Die Rechtslage ist hier tatsächlich differenziert. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil im Jahr
- 2016 Aktenzeichen hier eingeblendet, klargestellt, dass Haftpflichtversicherung bei Gefälligkeitsschäden
- durch leichte Fahrlässigkeit grundsätzlich auch ohne ausdrückliche Klausel das dann der Versicher äh leisten muss. Das war eine wichtige
- Entscheidung zur Gunsten der Versicherungsnehmer. Trotzdem gilt ein Tarif, der gefälltigkeitsschäden ausdrücklich einschläßt und das tun gute
- Tarife ist im Schadensfall dann unstreitig. wo es eine keine klare Regelung gibt. Da gibt es dann natürlich Diskussion wie
- bei diesem Fall, den dann der biser den dann der Bundesgerichtshof entscheiden musste. Mein Rat gerade wer regelmäßig anderen hilft beim Umzug bei Tätigkeiten
- im Alltag, der sollte prüfen, ob der eigene Tarif dann die Gefälligkeitsschäden noch ausdrücklich abdeckt und denjenigen, die anderen
- regelmäßig helfen. An dieser Stelle auch meinen ganz herzlichen Dank für euer Verhalten. Markgarantie, dann habe ich automatisch den besten Schutz. Manche
- Versicherer, die werben mit einer sogenannten Marktgarantie oder Bestleistungsklausel. Das versprechend, das klingt attraktiv,
- wenn ein anderer Anbieter ein bestimmte Leistung besser regelt oder im Schadensfall gezahlt hätte, wir aber nicht in unsere Bedingung, dann ziehen
- wir automatisch nach. Ja, diese Garantie hat aber klare Grenzen, die dann im Kleingedrucken stehen. Sie gelten in der Regel dann nur mit äh Vergleich zu
- anderen deutschen Versicherern, okay, aber sie gelten dann auch häufig nur auf derselben Tarifstufe. Also, wenn du dann ein Basistarif hast oder ein nicht ein
- Toptarif, dann gelten da schon mal wieder viel viel mehr Einschränkung und die bestimmten Leistungsbausteine oder bestimmte Leistungsbausteine sind auch
- ausdrücklich von vorne rein ausgenommen, je nach Anbieter etwa dann Regelung zu Delikt und fähigen Personen, bestimmten Schadensarten teilweise wirklich sehr
- weiter Ausschlüssel und diese Marktgarantie ist also kein Freifahrtschein. Ich habe einen besten Tarif von allen. Sie kann ein starkes
- Extra sein, aber setzt nicht die Prüfung des Tarifs selbst. Da muss man sehr genau hinschauen. Und wer sich allein auf dieses Schlagwort verlässt, der
- prüft zu wenig. Und das führt dann auch direkt zu den letzten beiden Übertümern, die sich gegensätzlich anhören, aber beide falsch sind. Hauptsache teuer,
- dann ist es schon gut. Äh, der eine denkt, ein hoher Beitrag ist automatisch ein Qualitätsmerkmal. Wer viel zahlt, ist gut versichert. Wenn es nicht viel
- ausmacht, sagt man sich vielleicht, dann kostet der Tarif halt nicht 60 € s 120 im Jahr. Dann wird es alles schon gut sein. Ich möchte mich nicht mit Details
- auseinandersetzen. Nein, das ist definitiv nicht gut und das sollte man auf jeden Fall anders machen. Ein teurer Tarif kann durchaus ein umfangreichen
- Schutz bieten, aber der Preis allein sagt nichts darüber hinaus darüber aus, ob alles im Vertrag eingeschlossen ist. Und hier gilt definitiv wieder mein
- Satz, den ich so häufig sage, teuer ist kein teurer ist Tarif ist nicht automatisch ein guter Tarif und ein guter Tarif muss nicht automatisch teuer
- sein. Du musst trotzdem die Einzelheiten prüfen und die Details sind sehr sehr umfangreich, was in guten Tarifen einfach eingeschlossen ist. Meine
- Empfehlung ist hier natürlich am besten zum freien Versicherungsmarkler zu gehen, weil er Tarife anbieten kann, die im Marktvergleich sehr günstig sind, mit
- sehr umfangreichen Leistungen, weil die Versicherer wissen, ja, wenn wir ein Tarif über Makler dann anbieten, dann brauchen wir halt so mit abgespeckten
- Tarifen gar nicht zu kommen. Kommen wir zum Irrtum Nummer 7. Hauptsache billig, der Rest ist doch egal. Haftpflicht ist Haftpflicht, Hauptsache irgendwie
- versichert. Das ist der teuerste Tarif in dieser Liste der sieben, denn wir haben heute gesehen, die Unterschiede zwischen den Tarifen, die liegen nicht
- in der Grundidee, sondern im Detail, ob Delikt und fähige Kinder abgedeckt sind, ob Gefälligkeitsschäden klargeregelt sind, ob Auslandschutz dann zeitlich
- wieder begrenzt ist, Forderungsausfallddeckung, ähm dann die Frage auch bei Glasschäden, bei Mieten und so weiter, eine große
- Liste. All das kostet in einem guten Tarif wirklich nur wenige Euro im Jahr mehr. Und der Unterschied im Schadensfall, der kann dann erheblich
- sein. Die richtige Frage, die man sich stellen soll, die du dir stellen sollest, ist weder was kostet am meisten noch was kostet am wenigsten. Die
- richtige Frage lautet: Was passt zu meinem Leben und welche Versicherer leistet im Ernstfall auch das, was ich wirklich brauche. Und dann gibt es auch
- natürlich noch einen ganz wesentlichen Punkt, den es zu beachten gilt. Also, wenn es dann ganz ganz billig wird bei den Versicherern, dann haben wir nämlich
- als Versicherungsmarkler sind wir natürlich in die Schadensfälle unserer Kunden mit beteiligt. Ähm, wir wickeln mit ab und wir wissen natürlich,
- wie wichtig es ist, dass man in einem komplizierteren Schadensfall und es reichten auch manchmal Kleinigkeiten, dass den Schadensfall dann auch schon
- etwas aufwendiger wird, dass man einen direkten Ansprechpartner hat, also Herrn Müller und Herrn Meer und nicht über einen Callsender die ganze Geschichte 30
- mal erklären. Auch vor kurzem habe ich eine Werbung eines Versicherers gesehen, der tatsächlich in den Vordergrund gestellt hat, wie toll Moderner ist,
- dass man alle Schadensab Bearbeitung per E-Mail machen kann. Das ist so ein Quatsch. Man braucht einen direkten Ansprechpartner und man hat es in dem
- kurzen Telefongespräch oft viel viel schneller geklärt als in sehr umfangreichen E-Mails. Man braucht diesen Ansprechpartner, von
- dem man auch im Schadensfall dann auch sagen kann, was brauchst du noch, damit unser Kunden für unseren Kunden ähm der Schaden bezahlt wird an den
- Geschädigten. Also hier zahlt zählt dann die Erfahrung auch deines Ansprech Ansprechpartners der Schadensbearbeitung des Versicherers. Aber auch hier ist es
- so, dass eine Versicherung mit einer sehr guten Schadensbearbeitung definitiv nicht auch ein teurer Versicherer sein muss. Fazit: Sieben Irrtümer und alle
- haben eins gemeinsam. Sie entstehen nicht aus Desinteresse, sondern aus zu vereinfachten Annahmen über ein Produkt, das im Detail dann doch komplexer ist,
- als es wie auf den ersten Blick dann für viele wirkt. Die private Rafflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen im privaten
- Bereich. Gerade deshalb lohnt es sich genauer hinzuschauen bei der Regelung zu Kindern, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden und bei allem und bei
- der Marktgarantie und alles, was wir auch noch sonst hier besprochen haben. Bei der Qualität des Versicherers ist es wichtig, dass die Bearbeitung der
- Schadensfälle gut funktioniert. Wenn du zu deinen Versicherung Fragen hast, wenn ich gerne an mich. Link zur Terminereinbarung findest du unten in
- der Videobeschreibung. Was hast du zur Haftpflicht schon erlebt mit Versicherung oder mit Schäden, bei denen du nicht versichert warst? Schreib's in
- die Kommentare. Wenn das Video gefallen hat und geholfen hat, dann freue ich mich über einen Daumen nach oben. Besser noch ein Abo, damit du kein Video mehr
- zum Thema Versicherung und Vorsorge verpasst. Vielen Dank, dass das Video angeschaut hast. Bis bald. Es grüß dich ganz herzlich. Dein Alexander.