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Geschäftsfähigkeit einfach erklärt | inkl. Ausnahmen wie Taschengeldparagraph | BGB
Das Wichtigste aus dem Video
Tipp auf eine Zeit – das Video springt genau dorthin.
Transkriptautomatisch erstellt · 59 Zeilen
- Hallo zusammen, in diesem Video geht es um das Basiswissen rund um die Geschäftsfähigkeit. Eine zusammenfassende Checkliste dazu findet
- ihr in der Videobeschreibung. Etwas vereinfacht geht es bei der Geschäftsfähigkeit darum, ob jemand z.B. was kaufen, verkaufen, einen Kredit
- aufnehmen oder sonstige Verträge. Allgemein spricht man hier von Rechtsgeschäften eingehen darf. Dabei kann sich jeder vorstellen, dass wir
- nicht von Geburt an die Bedeutung und die Folgen dieser Handlung überblicken und einschätzen können und dementsprechend auch nicht von Geburt an
- geschäftsfähig sein können. Der Gesetzgeber hat dabei im bürgerlichen Gesetzbuch zwei Altersgrenzen definiert und zwar 7 und 18. Mit 7 und 18 steigt
- man im rechtlichen Sinne sozusagen auf das nächst höhere Level auf. In der ersten Stufe, also solange man keine sieben ist, gilt man als
- geschäftsunfähig. Bei den Gesetzesformulierung müsst ihr immer ein wenig aufpassen, da heißt es geschäftsunfähig ist, wer nicht das
- siebte Lebensjahr vollendet hat. Davon dürft ihr euch nicht beirren lassen. In das siebte Lebensjahr geht man, wenn man sechs geworden ist. Und wenn man es
- nicht vollendet hat, dann ist man noch keine sieben. Also wer noch keine sieben ist, gilt als [Musik]
- geschäftsunfähig. So dürfte ein Sechsjähriger z.B. keine Süßigkeiten am Kiosken, da seine Willenserklärung, ich will für 1 € eine gemischte Tüte,
- nichtig bzw. ungültig ist. Somit kann kein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen dem Kioskbetreiber und dem Sechsjährigen zustande
- kommen. Anders sieht es aus, wenn der Sechsjährige z.B. im Auftrag der Mutter, sagen wir mal, eine Zeitschrift kaufen soll. Dann fungiert er als Bote und
- überbringt lediglich die Willenserklärung der Mutter. Dann kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande, aber nicht zwischen dem Kiosk Betreiber
- und dem Sechsjährigen, sondern zwischen dem Kioskbetreiber und der Mutter des Sechsjährigen. Diese Regelung schützt Kleinkinder und somit auch ihre Eltern
- vor ungewollten Verträgen, dass sie die Rechtsfolgen und die Verpflichtung, die mit ihren Handlung einhergehen, noch gar nicht überblicken
- können. Okay, bei der nächsten Stufe wird es ein wenig komplizierter, also bei den 7 bis 17-jährigen. Grundsätzlich gilt 7 bis
- 17-jährige können Verträge abschließen und sonstige Rechtshandlung vornehmen, aber nur und das ist entscheidend mitwilligung der
- Eltern. Will z.B. will ein 14-jähriger ein Handy kaufen, dann geht es nur, wenn die Eltern dem zustimmen. Wird zunächst einmal ein
- Vertrag ohne die Zustimmung abgeschlossen, dann gilt dieser zunächst einmal und jetzt kommt ein Fachbegriff als schwebend unwirksam. In der Schwebe
- zu sein bedeutet ja, dass noch eine Entscheidung aussteht. Da kann es zwei Fälle geben. Wird die Einwilligung im Nachhinein erteilt, dann wird der
- Vertrag wirksam. Wird sie dagegen nicht erteilt, wird dieser Vertrag für unwirksam erklärt. Der 14-jährige müsste dann das
- Handy wieder zurückgeben und der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten. Diese grundsätzliche Regelung gilt natürlich nicht nur für
- Kaufverträge, sondern für alle möglichen Rechtsgeschäfte. So darf ein 16-jähriger z.B. nicht ohne Einwilligung der Eltern einen Ausbildungsvertrag abschließen
- oder diesen selbständig beenden. Von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es allerdings einige Ausnahmen. In der Regel ist das so, wenn
- man einen Vertrag eingeht, dann hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Bei einem Arbeitsvertrag hat man nicht nur das Recht auf einen Lohn,
- sondern man hat auch die Verpflichtung Arbeitsleistung zu erbringen. Beim Kaufvertrag bekommt man nicht nur die gekaufte Sache, sondern man muss auch
- den Kaufpreis bezahlen. Bekommt ein Minderjähriger dagegen z.B. ein Fahrrad geschenkt, dann entfällt ja die Pflicht, den Preis zu
- zahlen. Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang davon, dass der Minderjährige hier lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt und somit
- die Einwilligung der Eltern nicht erforderlich ist. Also ein Geschenk darf ein Siebenjähriger grundsätzlich auch ohne die Zustimmung der Eltern
- annehmen. Okay, kommen wir nun zur zweiten Ausnahme. Der Einwilligung bedarf es ebenfalls nicht, wenn die Eltern z.B. einen bestimmten Geldbetrag
- im Vorhinein zur freien Verfügung zugestimmt haben. Dies ist z.B. beim Taschengeld der Fall. Deshalb heißt der Paragraph 110 des BGB, der genau das
- regelt, auch etwas umgangssprachlich Taschengeldparagraph. Will also z.B. ein Zehnjähriger für 5 € aus seinem
- Taschengeld eine Zeitschrift am Kios kaufen. So kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag auch ohne eine gesonderte Zustimmung der Eltern zustande. Auch
- hier liegt ja im Prinzip eine Einwilligung der Eltern vor, nur halt im Vorhinein und zwar pauschal für einen bestimmten Geldbetrag und nicht für
- einen bestimmten Zweck. Wie hoch das Taschengeld maximal sein darf, ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Natürlich hängt es vom Einzelfall, von dem genauen
- Alter und von den Umständen ab, indem ein bestimmter Vertrag geschlossen wurde. Damit kommen wir zur dritten Ausnahme. Auch Minderjährige dürfen sich
- grundsätzlich selbständig machen und ein Unternehmen gründen. Nehmen wir z.B. zwei Oberstufenschüler als Beispiel vor, die Lehrvideos erstellen und diese auf
- eigener Lernplattform gegen Bezahlung anbieten wollen. Um minderjährige vor Gefahren einer möglichen Selbständigkeit zu schützen, hat der Gesetzgeber
- allerdings hier zwei Hürden eingebaut. Erstens, klar, wie hätte es auch anders sein können, die Eltern müssen zustimmen. Und weil die Konsequenzen
- eines selbständigen Geschäftsbetriebs so weitreichend sind, ist auch noch zusätzlich die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Hier wird
- also genau geprüft, ob man z.B. charakterlich und fachlich dazu in der Lage wäre, wie sonst das Umfeld, Schule, Familie und so weiter aussieht, alle
- Risiken abgewogen und wenn dann das Familiengericht ebenfalls eine Genehmigung erteilt, dann dürfen die beiden Schüler
- z.B. Mitarbeiter einstellen, die Ausstattung für die Videoproduktion beschaffen, Büroräumlichkeiten anmieten und und vielleicht habt ihr das schon
- durchschaut, das dürfen Sie auch ohne die Zustimmung der Eltern. Auch hier wurde im Prinzip die Zustimmung durch die Genehmigung im Vorhinein
- erteilt. Sehr ähnlich funktioniert es auch bei der letzten Ausnahme. Stimmen die Eltern zu, dass z.B. ihr minderjähriger Sohn in einem Restaurant
- kellernn darf, dann sind auch alle Geschäfte, die im Zusammenhang mit diesem Arbeitsverhältnis stehen, ohne eine gesonderte Zustimmung möglich. So
- kann z.B. der Minderjährige ohne die gesonderte Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen, um sich den Lohn überweisen zu lassen, einen Monatsticket
- für den Arbeitsweg kaufen. Er darf auch selbständig entscheiden, ob er z.B. Stunden reduzieren möchte oder gar das Arbeitsverhältnis beenden bzw. kündigen
- möchte. Ganz ganz wichtig, das gilt nicht für Ausbildungsverträge. Um z.B. einen Ausbildungsvertrag zu kündigen, bedarf
- es bei Minderjährigen die Zustimmung der Eltern. Also Ausbildungsverträge sind von dieser Ausnahme klar ausgenommen. Fassen wir einmal ganz kurz
- zusammen. Beschränkt Geschäftsfäe, wenn man sieben oder älter, aber noch keine 18 ist, können grundsätzlich nur mit Zustimmung der Eltern Verträge oder
- sonstige Rechtsgeschäfte eingehen. Das gilt nicht, wenn es für Sie ausschließlich vorteilhaft ist, z.B. bei einer Schenkung oder wenn die Zustimmung
- pauschal im Vorhinein erteilt wurde, z.B. für eine bestimmte Geldsumme, Stichwort Taschengeld, für die Gründung eines selbständigen Geschäftsbetriebs
- oder bei der Zustimmung zu einem Arbeitsverhältnis. Wie gesagt, das gilt jedoch nicht für Ausbildungsverträge. Rechtsgeschäfte, die im unmittelbaren
- Zusammenhang mit dieser im Vorhinein erteilten Zustimmung stehen, dürfen dann auch ohne eine gesonderte Zustimmung der Eltern eingegangen
- werden. Das letzte Level der Geschäftsfähigkeit erlangt man mit 18. Mit 18 gilt man in Deutschland als voll geschäftsfähig. Dann fallen alle
- Beschränkungen weg. Dann darf man auch Kredite aufnehmen, Häuser kaufen und so weiter, auch ohne die Zustimmung der Eltern. In Bezug auf die
- Geschäftsfähigkeit von juristischen Personen, wie z.B. einer GmbH oder einem Verein, gibt es keine Einschränkung. Diese gelten unmittelbar nach der
- Entstehung als voll geschäftsfähig. Okay, so viel zu Geschäftsfähigkeit. LKT an die Checkliste in der Videobeschreibung.